Doktorandenentschädigung 2015 unverändert

Ein Piktogramm mit einem Gesetzesbuch. © SNF

Für 2015 bleiben die bestehenden Ansätze des SNF für Doktorierende unverändert: 1. Jahr CHF 47'040.-; 2. Jahr CHF 48'540.-; 3. Jahr CHF 50'040.-; 4. Jahr CHF 50'040.-. Diese Ansätze verstehen sich ab Immatrikulation.

Doktorierende können mit den Beiträgen des SNF max. vier Jahre unterstützt werden, berechnet ab dem Zeitpunkt ihrer Immatrikulation als Doktorierende.