Investigator Initiated Clinical Trials (IICT)

Keyvisual IICT
© Tom Werner

Unterstützung für unabhängige klinische Studien.

Das IICT-Programm richtet sich an Forschende, die eine selbst initiierte klinische Studie durchführen wollen. Unterstützt werden Studien, welche einen aus medizinischer als auch gesellschaftlicher Sicht einen ungedeckten Bedarf darstellen, aber nicht im Fokus der Industrie stehen.

Die Einreichung der Teilnahmeabsichten erfolgt bis zum 27. Mai 2025 17:00 Uhr Schweizer Lokalzeit über mySNF. Die Plattform steht den Forschenden ab Mitte April 2025 zur Eingabe der Letters of Intent zur Verfügung. Zusätzlich zur Einreichung der Absichtserklärung kann ein Beitrag von bis zu CHF 5'000 für die Patientenbeteiligung beantragt werden. Dieser Beitrag deckt die Aktivitäten für PPI-Vertreter:innen, die einen Beitrag zur Entwicklung des Projektantrages/Protokolls leisten.

  • Details

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    Mit dem Programm für «Investigator Initiated Clinical Trials (IICT)» unterstützt der Schweizerische Nationalfonds klinische Studien, die von Bedeutung für die Patient:innen sind und aus medizinischer als auch gesellschaftlicher Sicht einen ungedeckten Bedarf darstellen. Diese Studien sind konzipiert und durchgeführt basierend auf den höchsten internationalen Standards.

    Klinische Studien sind in der Verordnung über klinische Versuche mit Ausnahme klinischer Versuche mit Medizinprodukten (Verordnung über klinische Versuche; KlinV)* und Verordnung über klinische Versuche mit Mediziniprodukten (KlinV-Mep) definiert und reguliert.

    Das IICT-Programm geht durch seine Fragestellung, seinen Umfang, seine Dauer, seine Komplexität sowie seinen finanziellen Aufwand über den Rahmen der Projektförderung hinaus. Die Studien benötigen in der Regel ein multizentrisches Setting und oftmals internationale Kollaborationen, sie sind aber nicht im Fokus der Industrie.

    Unterstützt im IICT-Programm werden randomisierte kontrollierte Studien wie folgende Beispiele:

    • Behandlungsstudien
    • Präventionsstudien
    • Screening-Studien
    • Diagnostikstudien
    • Studien zur Lebensqualität
    • Adaptive Studien (Beispiel: Plattform Studien)
    • Drug-Repurposing Studien
    • Replikationsstudien mit bedeutendem Wissensgewinn

    Von der Förderung durch das IICT-Programm ausgeschlossen sind:

    • Studien mit unmittelbar kommerziellen Zwecken
    • Nicht randomisierte und nicht kontrollierte Studien
    • Pilot-Studien
    • Proof of Concept – Studien (Phase I und IIa)
    • Studien ausschliesslich mit Sicherheitsendpunkt
    • Beobachtungsstudien
    • Präklinische Studien

    * klinischer Versuch: Forschungsprojekt mit Personen, das diese prospektiv einer Intervention** oder mehreren Interventionen zuordnet, um deren Wirkungen auf die Gesundheit oder auf den Aufbau und die Funktion des menschlichen Körpers zu untersuchen.

    Quelle: Artikel 2 Buchstabe a KlinVExternal Link Icon

    ** Intervention: jede Handlung, die an der teilnehmenden Person vorgenommen wird und deren Wirkung auf diese Person untersucht werden soll;

    Quelle: Artikel 2 Buchstabe b KlinVExternal Link Icon

    *** d.h. anderes Umfeld, grösserer Stichprobenumfang, relevanterer Endpunkt

  • Teilnahmebedingungen

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    ​Gesuchstellende

    Zur Gesuchstellung berechtigt sind natürliche Personen, welche die allgemeinen Voraussetzungen für die Zulassung zur Gesuchstellung nach Artikel 10 bis 12 des Beitragsreglements und Artikel 3 und 4 des Reglements über die Projektförderung erfüllen und sich zu einer Forschungsgruppe im Sinne von Artikel 12 des Beitragsreglements zusammenschliessen.

    Die Mitglieder der Forschungsgruppe weisen einen erstklassigen wissenschaftlichen Leistungsausweis vor und sind in der Lage, eine klinische Studie unter Einbezug von verschiedenen Fachkräften und Institutionen in einem multizentrischen Setting zu leiten.

    Die Forschungsgruppe besteht aus maximal 5 Personen. Die Mitglieder der Forschungsgruppe haben klar definierte Rollen und Verantwortlichkeiten für die Umsetzung des gesamten Forschungsvorhabens.

    Die Mitglieder der Forschungsgruppe bestimmen eine korrespondierende gesuchstellende Person (Art. 12 Abs. 4 des Beitragsreglements). In der Regel ist dies der Leiter oder die Leiterin der klinischen Studie.

    Projektpartner:innen

    Projektpartner:innen sind Forschende, die durch Zusammenarbeit einen Beitrag an das Forschungsvorhaben leisten, ohne einzeln Projektverantwortung zu tragen. Im Rahmen der klinischen Forschung sind Projektpartner:innen z.B. Forschende, die in rekrutierenden Zentren zum Einschluss von Patient:innen beitragen, Statistiker:innen oder CTU Vertretende. Sie sind in den Gesuchen auszuweisen. Projektpartner:innen profitieren vom Beitrag des SNF im Rahmen ihres Beitrags in Form von erbrachten Leistungen wie Analysen etc. an die Forschung. Sie sind jedoch nicht (salarierte) Mitarbeitende des Projekts und gehören auch nicht zu den Verantwortlichen des gesamten Forschungsvorhabens. Sie dürfen die Unterstützung durch den SNF nicht als selber eingeworbenen Beitrag bezeichnen.

  • How To

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    Fristen

    Die Fristen für den Call 2025 sind:

    • Einreichung der Teilnahmeabsichten (Letter of Intent) via mySNF bis zum 27. Mai 2025, 17:00 Uhr Schweizer Lokalzeit
    • Ev. Einreichung des Gesuchs für einen Beitrag für PPI-Vertreter:innen via mySNF bis zum 27. Mai 2025, 17:00 Uhr Schweizer Lokalzeit
    • Einreichung der Gesuche auf mySNF bis zum 4. November 2025 um 17:00 Uhr Schweizer Lokalzeit

    Patienten – und Öffentlichkeitsbeteiligung

    Gesuchstellende müssen im Forschungsplan ihre Bemühungen und Pläne dokumentieren, wie Patient:innen, Familienangehörige, Betreuungspersonen, die Öffentlichkeit oder entsprechende Patientenorganisationen aktiv in den gesamten Lebenszyklus des Projekts involviert werden bzw. involviert worden sind (vom Studiendesign über das Management, die Durchführung, die Datenanalyse, die Verbreitung und die abschließende Evaluation). Weitere Informationen bezüglich Patientenbeteiligung entnehmen Sie bitte der SCTO Webseite SCTO WebseiteExternal Link Icon.

    Gleichzeitig mit Einreichung der Absichtserklärung kann ein Beitrag von bis zu CHF 5'000 für die Patientenbeteiligung beantragt werden. Dieser Beitrag deckt die Aktivitäten für PPI-Vertreter:innen, die einen Beitrag zur Entwicklung des Projektantrages/Protokolls leisten. Das Budget muss in der Absichtserklärung in einem Plan zur Patientenbeteiligung dargelegt werden und beinhaltet die Entschädigung der PPI-Vertreter:innen für die Zeit, die sie für ihre Arbeit aufgewendet haben, sowie die Erstattung von Reisekosten und Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Darüber hinaus können die Kosten für die Organisation von Treffen zur Patientenbeteiligung über diesen Beitrag verrechnet werden.

    Hinweis: maximale Dauer des Beitrags 01.07.2025 – 31.10.2025 (4 Monate)

    Nach Überprüfung der formalen Teilnahmebedingungen vergibt die Geschäftsstelle des SNF diese Beiträge.

    Einbezug einer Clinical Trial Unit

    Der Einbezug einer Clinical Trial Unit (CTU) wird dringend empfohlen. Der Kontakt mit der lokalen CTUExternal Link Icon sollte so früh wie möglich erfolgen. Bei Beteiligung einer CTU muss zusammen mit der Absichtserklärung und dem Gesuch ein Unterstützungsschreiben eingereicht werden, in dem ihr Beitrag beschrieben wird.

    Zugänglichmachung von Forschungsdaten

    Aus ethischer und gesundheitspolitischer Sicht, aber auch im Hinblick auf eine effiziente Nutzung der Forschungsressourcen, ist es unerlässlich, dass klinische Versuche offen und transparent durchgeführt und die Ergebnisse der gesamten Forschungsgemeinschaft und der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Wie in der Verordnung über klinische Versuche (KlinV) vorgeschrieben und in Anlehnung an die Erklärung der WHO (Joint statement on public disclosure of results from clinical trials) verlangt der SNF die Einhaltung der unter 8.4 im Call Text (PDF) genannten Vorgaben.

    Rekrutierende Zentren

    Rekrutierende Zentren müssen ihre Teilnahme an der Studie schriftlich bestätigen. Die Teilnahmebestätigungen (Letter of Commitment) sind von zentraler Bedeutung für die Beurteilung der Durchführbarkeit der Studie und beinhalten folgende Punkte:

    • Bestätigung der Studienteilnahme (mit Studientitel und Name des Principal Investigators);
    • Name und Position der für die Patientenrekrutierung verantwortlichen Person;
    • Anzahl Patient:innen, welche am Zentrum in die Studie eingeschlossen werden;
    • Machbarkeitsnachweis zur Patientenzahl wie z.B. Erfahrungen aus vorherigen Studien, Patientenregister oder retrospektive Analysen der Patientenfälle.

    Die Teilnahmebestätigungen müssen in englischer Sprache verfasst werden. Der SNF akzeptiert PDFs von E-Mails mit obenstehenden Angaben.

    Vorgaben für CV und bedeutendste Leistungen

    Der SNF hat die San Francisco Declaration on Research Assessment (DORA) unterschrieben, welche Förderorganisationen empfiehlt, die Kriterien, die zur Beurteilung der wissenschaftlichen Produktivität der Gesuchstellenden angewendet werden, ausdrücklich zu nennen. Dabei soll die wissenschaftliche Qualität, der Wert und der Einfluss/die Wirkung der gesamten Forschungsarbeiten (inkl. Datensets, Software, Prototypen) zusätzlich zu den Publikationen berücksichtigt werden. Der wissenschaftliche Inhalt einer Arbeit ist dabei bedeutend wichtiger als die bibliometrischen Indikatoren oder das Renommee der Zeitschrift, in der sie abgedruckt wurde. Im Rahmen dieser Beurteilung werden die wissenschaftliche Disziplin, das akademische Alter und die persönliche Situation (z.B. Karriereunterbrüche, Betreuungspflichten) der Gesuchstellenden berücksichtigt.

    Um dem Anspruch von DORA zu genügen, hat der SNF eine neue Struktur für das CV definiert und verlangt von allen Gesuchstellenden ein standardisiertes Set von Informationen.

    Konkret müssen Gesuchstellende das CV anhand einer neuen Vorlage auf dem SNF Portal erstellen und anschliessend ein PDF in mySNF im Datencontainer «CV und bedeutendste Leistungen» hochladen.

    Sie finden die Vorgaben auf der CV-Webseite und dem SNF PortalExternal Link Icon. Diese Angaben, die für jeden Gesuchstellenden einzureichen und in der Sprache des Forschungsplans zu verfassen sind, werden den Peer-Reviewern zur Verfügung gestellt.

  • Evaluationsverfahren

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    Wie evaluieren wir Ihr Gesuch? Informieren Sie sich hier über das Verfahren und die Evaluationskriterien:

  • Dokumente

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  • FAQ – Ziel und Gegenstand der Ausschreibung

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    Was sind die Ziele und Themen des Programms «Investigator Initiated Clinical Trials» (IICT)?

    Gefördert werden mit dem IICT randomisierte kontrollierte Studien (RCT), die im Allgemeinen eine Durchführung in mehreren Zentren erfordern, eine internationale Zusammenarbeit beinhalten können und Themen betreffen, die von der Industrie nicht priorisiert werden. Nähere Angaben zur Art der Studien, die IICT unterstützt, finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen (PDF).

  • FAQ – Formale Anforderungen

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    Kann ich im Rahmen von IICT zwei Gesuche für dasselbe Eingabedatum einreichen?

    Nein, das ist nicht möglich.

    Kann ich dasselbe Projekt auch bei anderen Förderinstrumenten des SNF einreichen?

    Nein. Ein Projekt kann nicht parallel bei einem anderen Förderinstrument des SNF eingereicht werden.

    Kann ich in einem bestimmten Förderzeitraum an zwei IICT-Projekten teilnehmen?

    Das ist nur möglich, wenn die Überschneidung nicht länger als 2 Jahre dauert.

    Kann ich eine IICT-Studie einreichen, wenn ich bereits einen laufenden Projektbeitrag habe?

    Ja, das ist erlaubt.

    Muss ich eine Clinical Trial Unit (CTU) oder eine gleichwertige Einrichtung beiziehen?

    Es wird dringend empfohlen, für das Gesuchsdesign eine CTU oder eine gleichwertige Einrichtung beizuziehen, dies ist jedoch keine formale Anforderung.

    Ist für die Einreichung eines vollständigen Gesuchs eine Absichtserklärung erforderlich?

    Ja, Sie müssen eine Absichtserklärung (Letter of Intent, LOI) einreichen, bevor Sie ein vollständiges Gesuch einreichen können.

    Kann ich eine Absichtserklärung einreichen, wenn die Evaluation für das letzte Gesuch noch hängig ist?

    Die Ausschreibungen überschneiden sich jeweils kurz (die Frist für die Absichtserklärung endet in der Regel Ende Mai, und die Entscheide der vorangehenden Ausschreibung werden im Juni bekannt gegeben). Gesuchstellende, die bei der letzten Ausschreibung einen negativen Entscheid erhalten haben, können nach Erhalt des Entscheids eine Absichtserklärung zur erneuten Einreichung des Projekts einreichen. Es liegt in der Verantwortung der Gesuchstellenden, sich mit der Geschäftsstelle des SNF in Verbindung zu setzen, wenn sie ein Gesuch nochmals einreichen möchten.

    Wenn ein neues Projekt geplant ist (das sich vom Projekt unterscheidet, das in Evaluation ist), kann ein LOI eingereicht werden. Wird das bereits eingereichte Projekt jedoch bewilligt, kann nach dem LOI kein vollständiges Gesuch eingereicht werden, da sich der Förderzeitraum um mehr als zwei Jahre überschneiden würde.

    Gibt es eine Begrenzung der Anzahl Projektpartner?

    Nein, die Anzahl der Projektpartner hängt z. B. vom geplanten klinischen Versuch und den beteiligten Zentren ab.

    Welche formalen Anforderungen muss der Forschungsplan erfüllen?

    Die Verwendung des IICT Proposal Templates (Word) ist obligatorisch. Der Forschungsplan darf nicht mehr als 25 Seiten und 100'000 Zeichen (Leerzeichen inklusive) umfassen, inklusive Übersicht, Abstract, Fussnoten, Abbildungen, Formeln, Tabellen (und ggf. Inhaltsverzeichnis), aber ausschliesslich Literaturverzeichnis. Dabei ist mindestens die Schriftgrösse 10 und ein Zeilenabstand von 1,5 zu verwenden. Anhänge sind nicht erlaubt. Laden Sie eine PDF-Datei (nicht schreibgeschützt) Ihres Gesuchs im Datencontainer «IICT Proposal» in mySNF hoch. Die Dateien sind wie folgt zu benennen: IICT2025_proposal_[Name der gesuchstellenden Person].pdf (z.B. IICT2025_proposal_Smith.pdf).

  • FAQ – Persönliche Voraussetzungen

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    Wie berechne ich mein akademisches Alter, wenn ich klinisch tätig bin?

    Zur Berechnung Ihres akademischen Alters geben Sie das Datum ein, an dem Sie Ihr erstes Studium abgeschlossen haben (Staatsexamen). Spätere Weiterbildungen (z. B. eine Promotion) können in Abzug gebracht werden, ebenso klinische Tätigkeiten (nicht-akademische Tätigkeiten).

    Ich habe keinen Doktortitel (PhD). Kann ich trotzdem ein IICT-Gesuch einreichen?

    Forschende ohne Doktortitel (z. B. mit Medizinstudium ohne PhD) müssen in der Regel drei Jahre hauptberufliche Forschungstätigkeit nach dem Hochschulabschluss nachweisen (z. B. nach dem Staatsexamen). Diese Forschungstätigkeit wird als gleichwertig mit einer Promotion angesehen. Diese drei Jahre Forschungstätigkeit müssen vier Jahre vor der Gesuchseinreichung abgeschlossen worden sein (Art. 3.2 Reglement über die Projektförderung). Somit sind Sie in der Regel sieben Jahre nach dem Staatsexamen teilnahmeberechtigt.

    Forschende, die vor Ablauf von 4 Jahren seit Erlangung des Doktorats eine unabhängige Forschungsposition innehaben, können bereits ab dem Zeitpunkt der Erlangung dieser Position Gesuche einreichen (Art. 3.3, 3.4, 3.5 Reglement über die Projektförderung).

  • FAQ – PPI-Vorbereitungsbeitrag (PPI preparatory grant)

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    Was ist der Zweck des PPI-Vorbereitungsbeitrags?

    Der Beitrag für die Patienten- und Öffentlichkeitsbeteiligung (Patient and Public involvement, PPI) deckt Kosten für den Einbezug von Patientenvertreterinnen und -vertretern in der Planungsphase der Studie, vor Einreichung des vollständigen Gesuchs. Finanziert werden Kosten für PPI-Aktivitäten, die während der Laufzeit des PPI-Vorbereitungsbeitrags (Juli bis Ende Oktober) anfallen. Alle anderen PPI-bezogenen Kosten (während und nach der Studie) können hingegen im Rahmen des IICT-Beitrags budgetiert werden.

    Können PPI-Beiträge für die Finanzierung von Personalkosten verwendet werden?

    Nein, der PPI-Beitrag soll nicht für Löhne von Forschenden verwendet werden, sondern die Patient:innen und Personen aus der Öffentlichkeit für ihre Zeit und Arbeit entschädigen und Spesen decken, z. B. für Reisen, Mahlzeiten oder Veranstaltungsräume. Andere Tätigkeiten zur Vorbereitung und zum Verfassen des Gesuchs werden vom SNF nicht finanziert.

    Muss ich eine Freigabe der zugesprochenen Mittel für einen PPI-Vorbereitungsbeitrag beantragen?

    Ja, Sie können die Freigabe der Mittel über mySNF beantragen.

  • FAQ - Budget

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    Benötige ich eine Offerte («quote») der CTU?

    Ja. Es wird dringend empfohlen, die Vorlage für CTU Services (Excel) zu verwenden.

    Wie muss ich die Budgetposten für die CTU in mySNF eingeben?

    Das CTU-Budget muss unter «Material costs: costs incurred by project partners and subcontractors» (dt.: Sachkosten: Aufwendungen von Projektpartnerinnen und Projektpartnern und Subcontractors) erfasst und der Kontaktperson zugeordnet werden (die als Projektpartnerin registriert sein muss). Bitte geben Sie die verschiedenen Kosten separat ein und verwenden Sie dabei die vorgegebenen Bezeichnungen für die Leistungen (z. B. «Regulatory Affairs»). Der Service (fett) muss unter «Designation» eingetragen werden. Die Kosten sind pro Jahr anzugeben (nur fett, d.h. Kosten pro Service pro Jahr). Die Aufgaben (tasks) können unter «Comments/Additions» eingegeben werden (ggf. anpassen, insbesondere für andere Kosten).

    Bitte laden Sie auch die CTU-Offerte («quote») im entsprechenden Datencontainer hoch.

    Dürfen die Zahlungen an Projektpartner und Projektpartnerinnen sowie Zentren im Ausland 20 % des Beitrags übersteigen?

    Ja, in begründeten Fällen ist es möglich, die Obergrenze von 20 % für das Budget im Ausland zu überschreiten. Die Gründe müssen im Forschungsplan genannt und erklärt werden.

    Können Projektpartnerinnen und -partner das Budget direkt erhalten?

    Im Gesuch sind die Kosten den Gesuchstellenden oder Projektpartner bzw. -partnerinnen nach Kostenarten zuzuordnen. Die jährlichen Raten werden jedoch auf das Konto der verantwortlichen gesuchstellenden Person überwiesen, die dann für die Begleichung der Rechnungen verantwortlich ist, z. B. von Projektpartnern und -partnerinnen.

    Sind die Löhne der Gesuchstellenden/Projektpartner bzw. Projektpartnerinnen im Budget anrechenbar?

    Nein, Löhne können im Allgemeinen nicht ins Budget aufgenommen werden.

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