Die Nationalen Forschungsschwerpunkte werden jeweils für eine Dauer von vier Jahren finanziert. Ihre Weiterführung beantragen sie im dritten Jahr einer Finanzierungsperiode in einem Vorgesuch («Pre-Proposal») und im vierten Jahr in einem Vollgesuch («Full Proposal»). Hier finden Sie die dafür vorgesehenen Formulare sowie die dazu gehörenden Erläuterungen.