Weiterführung der NFS 

Die Nationalen Forschungsschwerpunkte werden jeweils für eine Dauer von vier Jahren finanziert. Ihre Weiterführung beantragen sie im dritten Jahr einer Finanzierungsperiode in einem Vorgesuch («Pre-Proposal») und im vierten Jahr in einem Vollgesuch («Full Proposal»). Hier finden Sie die dafür vorgesehenen Formulare sowie die dazu gehörenden Erläuterungen.

Zu diesem Thema

© SNF 2012 | Wildhainweg 3, Postfach 8232, 3001 Bern | Tel. +41 31 308 22 22 | Impressum | Seite drucken | Seite weiterempfehlen Link zur Website der Stiftung "Zugang für alle" SNFWEB07