Nationale Forschungsprogramme (NFP)

Nationale Forschungsprogramme (NFP)

Im Rahmen der NFP werden untereinander koordinierte und auf ein gemeinsames Ziel ausgerichtete Forschungsprojekte durchgeführt. Die NFP sind ein Instrument des Bundes. Sie sind auf den Gewinn von Handlungswissen zur Lösung aktueller Probleme von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft ausgerichtet und kommen "bottom-up" zustande. Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung können Themen vorgeschlagen werden. Die Bundesverwaltung trifft eine Auswahl und gibt dem SNF die Durchführung der Forschungsprogramme in Auftrag.

  • Auswahl von NFP

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    Interessierte Kreise können beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) periodisch (ungefähr alle 2 bis 3 Jahre) Themenvorschläge für neue Forschungsprogramme einreichen. Auf deren Grundlage erarbeitet das SBFI Programmvorschläge und beauftragt den SNF mit der Prüfung der Machbarkeit. Gestützt darauf erarbeitet der SNF in einem nächsten Schritt die Ausschreibungen. Der Bundesrat entscheidet auf Antrag des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) über diese Ausschreibungen sowie die Finanzrahmen und beauftragt den SNF mit der Durchführung der NFP.

    Machbarkeitsprüfung

    Die Verantwortung für die Machbarkeitsprüfung liegt bei der Abteilung Programme des Forschungsrats. Diese klärt schwerpunktmässig ab:

    • ob die Wissenschaft einen relevanten, praxisorientierten Beitrag zur Problemlösung leisten kann;
    • welches Forschungspotenzial in der Schweiz vorhanden ist oder aufzubauen wäre;
    • ob die Thematik im nationalen oder internationalen Kontext bereits bearbeitet wird;
    • ob das Instrument NFP für eine Bearbeitung insgesamt geeignet ist;
    • welcher Finanzrahmen und welche Programmdauer unter Berücksichtigung der spezifischen Abklärungsfragen schätzungsweise für das NFP erforderlich wären.

    Ausschreibung

    Fällt die Machbarkeitsprüfung positiv aus, erarbeitet die Abteilung Programme die Ausschreibung zum betreffenden Programmvorschlag. Dabei zieht sie  externe Fachpersonen bei und lässt zum Beispiel anlässlich von Hearings auch Anspruchsgruppen zu Wort kommen.

    Nachdem die Ausschreibung vom Bundesrat genehmigt worden ist, wird das Programm via elektronischer Medien öffentlich ausgeschrieben.

    Alle Hochschulen, Fachhochschulen und die für das jeweilige NFP relevanten Forschungsinstitutionen in der Schweiz werden über die Ausschreibung informiert.

    Auswahlverfahren

    In den NFP wird in der Regel ein zweistufiges Eingabe- und Evaluationsverfahren angewendet: In einer ersten Stufe sind die Forschungsgruppen eingeladen, Projektskizzen einzureichen. Diese sind kurz (zirka 5 Seiten) und liefern dem Evaluationsgremium die "Bausteine" für die Bildung eines kohärenten Programms. Die "wissenschaftliche Qualität" der Vorhaben und die "Passung zu den Programmzielen" sind dabei die beiden Hauptkriterien der Evaluation.

    In einer zweiten Phase werden umfassende Forschungsgesuche eingereicht (zirka 20 Seiten). Nach einer sorgfältigen wissenschaftlichen Evaluation unter Einbezug ausländischer Fachpersonen  werden die Gesuche dem Forschungsrat zur Genehmigung oder Ablehnung unterbreitet.