BioLink

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Beiträge zur Vernetzung von Biobanken zu Forschungszwecken

​​​​​​BioLink wendet sich an Forscherinnen und Forscher, die ihre Biobanken durch IT-Systeme vernetzen wollen. Die Harmonisierung dieser Systeme soll das Bereitstellen interoperabler Daten und damit die Beantwortung spezifischer wissenschaftlicher Fragestellungen ermöglichen. BioLink ist für alle wissenschaftlichen Disziplinen offen. Diese Initiative deckt die Vernetzungsbefürfnisse existierender nach Vernetzung etablierter Biobanken ab.

  • Details

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    Gesuche basieren auf originellen und aktuellen wissenschaftlichen Fragen, deren Beantwortung die Vernetzung verschiedener Biobanken erfordert. Sie enthalten eine Begründung für die Wahl, die Entwicklung und die Umsetzung der gewählten IT-Systeme, sowie Angaben zur Sicherstellung der Interoperabilität der Biobanken.

    Die Beitragsempfangenden verpflichten sich zur Zusammenarbeit mit der Swiss Biobanking Platform (SBP). Insbesondere konsultieren sie die SBP bezüglich der Wahl der zu etablierenden IT-Système, den Qualitäts- und Semantikkriterien und bringen ihre Daten in das nationale Biobanken-Inventar ein.

    Die Beitragsdauer beträgt max. 24 Monate. Die Beiträge ermöglichen die Entwicklung und Implementation der IT-Systeme. Sie beinhalten Kosten für Hard- und Software und Lizenzgebühren) sowie die Saläre der technischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Entwicklung und Umsetzung dieser Systeme betraut sind. Die Kosten für die Etablierung, den Unterhalt oder die Erweiterung der Biobanken können den BioLink-Beiträgen hingegen nicht belastet werden.

    Die Ausschreibung 2019 ist mit 3 Millionen Franken für drei bis fünf Projekte dotiert.

  • How To

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    Gesuchseinreichung

    Die geplante Teilnahme an dieser Ausschreibung muss dem SNF bis am 22. März 2019 über biolink@snf.ch vorangekündigt werden.

    Die Gesuche müssen über das Portal mySNF ("Infrastrukturen", "Biolink") bis am 20. Mai 2019 eingereicht werden. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsdokumenten und den Angaben auf mySNF. ​

    Auswahlverfahren

    Die BioLink-Gesuche werden durch ein Panel mit internationalen Experten, die über anerkannte Erfahrung auf dem Gebiet der Biobanken verfügen, evaluiert.

  • Dokumente

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  • Teilnahmebedingungen

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    ​Gesuchstellende

    Zur Gesuchstellung berechtigt sind natürliche Personen, welche die allgemeinen Voraussetzungen für die Zulassung zur Gesuchstellung nach Artikel 10 des Beitragsreglements des SNF erfüllen. Mehrere Gesuchstellende schliessen sich zu einer Forschungsgruppe im Sinne von Artikel 12 des Beitragsreglements zusammen.

    Alle Gesuchstellenden:

    • weisen einen langjährigen, erstklassigen wissenschaftlichen Leistungsausweis im Forschungsbereich des Projekts und in den Biobanking-Aktivitäten vor;
    • sind verantwortlich für die Ausarbeitung und die Umsetzung des Projekts.

    Bei mehreren Gesuchstellenden bestimmt die Forschungsgruppe ein Mitglied, welches für die Korrespondenz mit dem SNF verantwortlich ist (Art. 12 Abs. 4 des Beitragsreglements).

    Projektpartner

    Im Gegensatz zu den Mitgliedern der Forschungsgruppe (Projektleiten-de) sind Projektpartner Forschende, die einen Teilbeitrag an das Forschungsprojekt leisten, ohne einzeln Projektverantwortung zu tragen. Sie sind nicht (salarierte) Mitarbeitende des Projekts (Art. 11 Beitragsreglement, Art. 1.12 Allgemeines Ausführungsreglement zum Beitragsreglement). Im Rahmen der BioLink-Initiative können unter anderem folgende Akteure als Projektpartner auftreten: Personen, die durch ihre Mitarbeit an den IT-Systemen zur Zusammenlegung der Daten beitragen, oder Forschende, die die Daten ihrer Biobanken für die Beantwortung wissenschaftlicher Fragen zur Verfügung stellen, ohne jedoch an der Ausarbeitung oder der Umsetzung des Projekts beteiligt zu sein. Die von den Projektpartnern verursachten Kosten dürfen in der Regel 20% des zugesprochenen Beitrags nicht übersteigen. Sie müssen für die Umsetzung der IT-Systeme klar erforderlich sein. Kosten für Mitarbeitende der Projektpartnerinnen und Projektpartner sind nicht anrechenbar (Art. 2.10, Allgemeines Ausführungsreglement zum Beitragsreglement).

    Die Partner aus dem Ausland haben keinen Anspruch auf Unterstützungsbeiträge für Infrastrukturkosten.

    Gesuchstellende eines BioLink-Beitrags können im Rahmen dieser Ausschreibung nur ein einziges Projekt einreichen.

    Empfängerinnen und Empfänger eines laufenden BioLink-Beitrags sowie Empfängerinnen und Empfänger von Beiträgen aus dem Förderinstrument "Driver projects" des
    Swiss Personalized Health Network (SPHN)sind zur Gesuchstellung nicht zugelassen.

  • News

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