Digital Lives

Keyvisual Digital Lives

Die vierte industrielle Revolution im Fokus der Geistes- und Sozialwissenschaften

​​​Digital Lives richtet sich an Forschende in der Schweiz, deren aktuelle Forschungstätigkeit im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften liegt. Die Ausschreibung adressiert Fragestellungen rund um die digitale Transformation:

  • Wie verändert die Digitalisierung die Wirtschaft und die Politik?
  • Wie verändert sie unsere sozialen Beziehungen und unser subjektives Erleben?
  • Wie verändert sie die Forschung in den Geistes- und Sozialwissenschaften selbst?

Bewerberinnen und Bewerber an einer Schweizer Hochschule können Pilotprojekte für die Maximaldauer von 18 Monaten beantragen, wobei der finanzielle Umfang von minimal 50'000 bis maximal 250'000 CHF reicht. Der SNF setzt hierbei einen Gesamtbetrag von bis zu CHF 6 Mio. ein. Unterstützt werden explorative Studien, methodisch innovative Untersuchungen sowie Forschung zur Ausschöpfung neuer Datenquellen. Innovationspotenzial und anschliessende Forschungsperspektiven sind zentrale Kriterien der Evaluation.

Diese Ausschreibung ist zeitlich auf die Nationalen Forschungsprogramme zum Thema "Digitaler Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft" abgestimmt, deren Lancierung bis Ende 2018 geprüft wird und deren Ausschreibung für Mitte 2019 vorgesehen ist. Zugleich kann die Ausschreibung Digital Lives dazu genutzt werden, vorbereitende Forschungsarbeiten für eine spätere Gesuchseinreichung in anderen Förderungsinstrumenten zu leisten (z.B. Projektförderung, Sinergia).

  • Teilnahmebedingungen

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    ​Teilnahmeberechtigt sind Forschende, deren aktuelle Forschungstätigkeit im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften liegt.

    Die Gesuchstellenden müssen grundsätzlich die Bestimmungen von Artikel 10 Beitragsreglement erfüllen. Der Anstellungsgrad kann unter 50% liegen, muss aber mindestens 20% betragen.

    Gesuchstellende müssen zum Zeitpunkt der Gesuchstellung promoviert sein. Gesuchstellende ohne Doktorat sind zugelassen. Sie müssen in der Regel mindestens 3 Jahre hauptberufliche Forschungstätigkeit nach dem Hochschulabschluss als Äquivalenz für ein Doktorat vorweisen.

    Gesuchstellende können nur ein Gesuch bei dieser Ausschreibung einreichen.

    Die Beschränkungen der Anzahl laufender Projekte und Gesuche in der Projektförderung gelten nicht für die vorliegende Ausschreibung.

  • How To

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    ​Gesuchseingabe

    Die Gesuche müssen über die Plattform mySNF eingereicht werden.

    Bitte wählen Sie das Förderungsinstrument "Digital Lives".

    Die Vorgaben für den Forschungsplan finden Sie im Ausschreibungsdokument beschrieben.

    Auswahlverfahren

    Der SNF setzt für die Evaluation ein Panel ein, bestehend aus Mitgliedern des Forschungsrats und nationalen/internationalen Expertinnen und Experten. Auf der Basis der Beurteilungskriterien und im Quervergleich der eingereichten Gesuche nimmt das Evaluationspanel eine Einstufung vor (sechs Beurteilungsstufen). Auf Antrag des Evaluationspanels entscheidet die Abteilung Geistes- und Sozialwissenschaften des Nationalen Forschungsrats über die Einstufung (Finanzierung oder Ablehnung). Die Entscheide werden anschliessend vom Präsidium des Nationalen Forschungsrats genehmigt. Die Förderungsentscheide werden den Gesuchstellenden spätestensim August 2018per Verfügung mitgeteilt.

  • Dokumente

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    ​Formulare, Reglemente und Weisungen

  • FAQ

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    Darf ich zusätzlich zu DIGITAL LIVES auch ein Projekt-Gesuch stellen oder Beitragsempfänger/in in der Projektförderung des SNF sein?

    ​Ja. Die Beschränkungen der Anzahl laufender Projekte und Gesuche in der Projektförderung gelten nicht für die vorliegende Ausschreibung.

    Gehört der Lohn der Gesuchstellenden zu den anrechenbaren Kosten?

    Nein. Der Lohn der Gesuchstellenden gehört in der Regel nur in Instrumenten der Karriereförderung zu den anrechenbaren Kosten.

    Kann ich ein Gesuch beim SNF einreichen, wenn ich schon in einem vom SNF finanzierten Forschungsvorhaben als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter angestellt bin?

    Bei der Gesuchstellung ist zu berücksichtigen, dass Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger nicht gleichzeitig als Mitarbeitende in einem vom SNF finanzierten Projekt angestellt sein können. Diese beiden Rollen sind unvereinbar, und der SNF tritt nicht auf Gesuche ein, in denen diese beiden Rollen parallel vorgesehen sind. Projektmitarbeitende können eigene Gesuche für den Zeitpunkt nach der Projektmitarbeit stellen, sofern sie die nötigen Anstellungsbedingungen nachweisen können.

    Kann ich ergänzende Massnahmen wie Mobilitätsbeiträge in Projekten, den Flexibility Grant (ehemals Entlastungsbeiträge Modell 120%), das Medientraining sowie den Gleichstellungsbeitrag beantragen?

    ​Aufgrund des Pilotcharakters und der kurzen Projektdauer bietet der SNF keine ergänzenden Massnahmen an.

    Kann ich mich im Falle einer Ablehnung erneut für DIGITAL LIVES bewerben?

    ​Nein. Die Ausschreibung wird voraussichtlich lediglich einmal durchgeführt.

    Wer beurteilt mein Gesuch?

    ​Der Forschungsrat der Abteilung Geistes- und Sozialwissenschaften setzt für die Beurteilung ein Panel ein. Anders als in der Projektförderung wird auf die externe Begutachtung verzichtet.

  • News

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