Solar-Driven Chemistry 2021/2022

Die internationale Ausschreibung "Solar-Driven Chemistry" fördert die Grundlagenforschung in allen Gebieten, die sich mit der sonnengetriebenen, photochemischen Umwandlung von Molekülen in wertvollere, speicherbare Chemikalien befassen.

Forschende aus der Schweiz, die sich im Rahmen eines internationalen Konsortiums daran beteiligen möchten, können bis zum 29. Oktober 2021 Projektskizzen einreichen. Forschende, deren Projektskizzen angenommen werden, erhalten Anfang Februar 2022 die Einladung, ein Forschungsgesuch einzureichen. Projektskizzen und Projektgesuche werden von einem internationalen Gremium wissenschaftlich evaluiert. Finanziert werden alle Konsortiumspartner durch die Förderinstitution ihres Landes.

Gemeinsame Fördergesuche können von mindestens zwei bis maximal vier Gesuchstellenden, die in mindestens zwei bis maximal vier der beteiligten Länder tätig sind, eingereicht werden. Die beteiligten Länder sind Deutschland, Finnland, Frankreich, Polen, die Türkei und die Schweiz. Da der SNF mit Deutschland, Frankreich und Polen ein Lead Agency/Weave-Abkommen unterzeichnet hat, sind bilaterale Gesuche mit diesen Ländern in dieser Ausschreibung nicht teilnahmeberechtigt. Bilaterale Gesuche von Schweizer Forschenden mit Finnland, Polen und der Türkei sind hingegen zugelassen, ebenso wie sämtliche Länderkombinationen mit Partnern aus drei oder vier Ländern.

Konsortien, die in der ersten Ausschreibung "Solar-driven chemistry 2019/2020" gefördert wurden, sind nicht mehr teilnahmeberechtigt. Um trotzdem ein Gesuch einzureichen, muss mindestens eine hauptgesuchstellende Person ersetzt werden oder dazu kommen, um eine wesentliche thematische Neuausrichtung zu bewirken. Gesuche, die in der ersten Ausschreibung keine Förderung erhalten haben, können wieder eingereicht werden, sofern sie überarbeitet sind.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fungiert als Ausschreibungssekretariat. Projektskizzen und Fördergesuche müssen deshalb über das DFG-Portal "elan" eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass alle Gesuchstellenden im "elan"-System registriert sein müssen. Da die Registrierung bis zu drei Arbeitstage dauert, müssen Sie diese bis spätestens am 25. Oktober 2021 vornehmen. Der vollständige Ausschreibungstext ist auf der DFG-Webseite publiziert (siehe untenstehenden Link).

Gesuchstellende aus der Schweiz müssen gleichzeitig mit der Einreichung im DFG-Portal "elan" ein administratives Gesuch über das mySNF-Portal des SNF einreichen. Wählen Sie "Programme/ERA-NET: Skizzen" für die Einreichung des administrativen Gesuchs von Skizzen; wählen Sie "Programme/ERA-NET", wenn Sie eingeladen werden, ein Forschungsgesuch für die zweite Evaluationsstufe einzureichen. Bei der Erstellung des Forschungsgesuchs in mySNF können die Skizzen als Vorlage verwendet werden.

Weitere Informationen für Gesuchstellende aus der Schweiz

Projekte müssen den Vorgaben des SNF-Reglements über die Projektförderung entsprechen. Insbesondere müssen alle Gesuchstellenden und Mitgesuchstellenden aus der Schweiz für das Instrument Projektförderung antragsberechtigt sein.

Am Konsortium beteiligte Partner, die bei einer Förderorganisation im Ausland Finanzmittel beantragen, können nicht als Projektpartner im Sinne von Artikel 11.2 des SNF-Beitragsreglements angegeben werden. Sie gelten als Konsortiumspartner und müssen ihr Gesuch bei der für sie zuständigen Forschungsförderungsinstitution einreichen.

Es gilt Artikel 17 des SNF Beitragsreglements, der festlegt, dass zeitlich überlappende Gesuche nur dann bewilligt werden, wenn die Ziele dieses Forschungsprojekts sich eindeutig von laufenden Projekten der Gesuchstellenden unterscheiden.

Es gilt Artikel 7.3 des Reglements der SNF-Projektförderung. Schweizer Gesuchstellende können sich an höchstens einem Projekt dieser Ausschreibung beteiligen.

Beiträge werden gemäss dem Leitfaden für das Lifetime-Management von Forschungsprojekten verwaltet. Es können keine Fortsetzungsgesuche eingereicht werden.