Projektförderung – ein Gesuch einreichen

Wie und wann kann ich beim SNF ein Projektgesuch einreichen? Welche Voraussetzungen und Anforderungen muss ich dafür erfüllen? Damit Gesuchstellende ihre Gesuche effizient erstellen und termingerecht beim SNF eingeben können, wird im Folgenden detailliert auf diese und weitere für die Eingabe relevanten Fragen eingegangen.

​Die Erläuterungen zur Einreichung von Gesuchen beim SNF stützen sich auf das Reglement über die Projektförderung, das Beitragsreglement und das Allgemeine Ausführungsreglement zum Beitragsreglement. Die Erläuterungen sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen in keinem Fall die erwähnten Reglemente.

Diese Erläuterungen betreffen nur die Gesuchsvorbereitung und -einreichung. Einen Gesamtüberblick über die Voraussetzungen zur Gesuchstellung, die Gesuchsvorbereitung und –einreichung, das Auswahlverfahren und das Lifetime-Management von Beiträgen in der Projektförderung sowie Hinweise auf die spezifischen reglementarischen Grundlagen erhalten Sie auf der Seite der Projektförderung.

Projektförderung

  • Ein Gesuch einreichen: Das Wichtigste auf einen Blick

    Dropdown Icon

    ​Benutzerkonto auf mySNF

    Die Gesuche werden online über die Plattform mySNF eingereicht. Für die Nutzung von mySNF benötigen Sie ein Benutzerkonto, das rechtzeitig beantragt werden muss.

    Teilnahmeberechtigung

    Die Projektförderung ist für alle Disziplinen und Themen offen; die Projekte können im Spektrum von der reinen Grundlagenforschung bis hin zur anwendungsorientierten Forschung verortet sein. Teilnahmeberechtigt sind in der Schweiz tätige Forschende und solche, die in bestimmten Schweizer Forschungsinstitutionen im Ausland tätig sind.

    Vor der Gesucherstellung

    Die Gesuchstellenden müssen sicherstellen, dass die persönlichen und formellen Voraussetzungen sowie die weiteren spezifischen Anforderungen für die Gesucheingabe beim SNF gemäss Beitragsreglement erfüllt sind.

    Gesuchvorbereitung

    Teile des Gesuchs können im Voraus vorbereitet und nach Freischaltung des Kontos als PDF hochgeladen werden. Das gilt insbesondere für den Forschungsplan, den Lebenslauf und die Liste der Forschungsergebnisse. Alle administrativen und finanziellen Einträge erfassen Sie online auf mySNF.

    Ihr Gesuch muss einen Data Management Plan (DMP) beinhalten. Der DMP wird direkt in mySNF erfasst. Es ist nicht möglich, den DMP als separates PDF Dokument einzureichen. Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller geben einen DMP ein, der den Bedürfnissen ihres Projektes sowie den Anforderungen ihrer Forschungsgemeinschaft entspricht und nachvollziehbar ist. In diesem Stadium gilt er als Entwurf und wird auch nicht in die Evaluation des Gesuches einbezogen. Ein definitiver DMP muss spätestens beim Abschluss eines Projektes vorliegen.

    Bitte beachten Sie bei der Einreichung Ihres Gesuches, dass die Erstellung eines DMP gegebenenfalls einige Stunden Zeit in Anspruch nimmt.

    Gesucheinreichung via mySNF

    Gesuche müssen bis spätestens zum jeweiligen Stichtag am 1. April oder 1. Oktober (17.00h Schweizer Lokalzeit) online eingereicht werden. Die Geschäftsstelle prüft, ob die formalen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, fragt bei Bedarf bei den Gesuchstellenden nach und leitet das Gesuch gegebenenfalls zur wissenschaftlichen Begutachtung weiter.

  • Benutzerkonto für mySNF einrichten

    Dropdown Icon

    ​Gesuche müssen online über die Plattform mySNF eingereicht werden. Dort kann man sich für ein Benutzerkonto registrieren. Neue Benutzerkonten als Gesuchsteller/in können erst nach einer Prüfung durch den SNF genutzt werden. Diese Prüfung dauert in der Regel einen Arbeitstag, aber maximal 5 Arbeitstage., Deshalb müssen neue Benutzerkonten spätestens fünf Arbeitstage vor dem jeweiligen Eingabetermin beantragt werden, damit der SNF den rechtzeitigen Zugang garantieren kann. Der persönliche Zugang zu mySNF steht auch für spätere Gesuchseingaben bzw. für das Lifetime-Management von bewilligten Projekten zur Verfügung.

    Auf mySNF sind Hilfestellungen zur Online-Eingabe und zum Ausfüllen der einzelnen Datencontainer zu finden.

  • Abklärungen vor der Gesucherstellung I

    Dropdown Icon

    ​Die Gesuchstellenden sollten bereits während der Gesuchvorbereitung sicherstellen, dass sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen und den wissenschaftlichen Leistungsausweis für die Gesuchstellung mitbringen. Zudem sollte die die Frage allfälliger weiterer Gesuchstellender und/oder Projektpartner geklärt werden.

    • Persönliche Voraussetzungen: Berechtigt zur Gesuchstellung sind natürliche Personen, die in der Schweiz oder an bestimmten Schweizer Institutionen im Ausland wissenschaftliche Forschung zu nichtkommerziellen Zwecken betreiben. Die Gesuchstellenden müssen nachweisen, dass sie für die Dauer des Forschungsprojekts mindestens eine 50% Anstellung an einer zugelassenen Forschungsstätte haben. Ausnahmen gelten bei zugesicherten Anstellungen, für klinisch tätige Forschende, Angestellte von Museen und Archiven und selbständig Erwerbende. Der SNF kann in Ausnahmefällen ebenfalls juristische Personen als Gesuchstellende zulassen.
    • Wissenschaftlicher Leistungsausweis: Die Projektförderung ist Forschenden vorbehalten, die mindestens vier Jahre erfolgreiche Forschungstätigkeit nach ihrer Promotion (PhD) nachweisen können. Bei Gesuchstellenden ohne Doktorat (PhD) beginnt diese Vierjahresperiode in der Regel nach mindestens drei Jahren hauptberuflicher Forschungstätigkeit nach dem Hochschulabschluss, die als Äquivalenz für ein Doktorat (PhD) nötig sind. Dies gilt insbesondere für Klinikerinnen und Kliniker ohne MD-PhD. Gesuchstellende müssen in der Lage sein, ein Projekt in eigener Verantwortung und unter Anleitung der darin beschäftigten Mitarbeitenden durchzuführen. Gesuchstellende, die nicht über die akademischen Rechte zur Betreuung Doktorierender verfügen, müssen gegebenenfalls die Betreuung der im geplanten Projekt anzustellenden Doktorierenden über weitere Gesuchstellende oder über andere fachlich kompetente Personen gewährleisten.
    • Mehrere Gesuchstellende: Gesuche um Beiträge der Projektförderung werden in der Regel von Einzelpersonen eingereicht. Mehrere Gesuchstellende sind zugelassen, wenn das Forschungsprojekt dies erfordert. Es ist vor der Gesucherstellung abzuklären, ob ein Gesuch alleine oder zusammen mit anderen Forschenden eingereicht werden soll. Alle Gesuchstellenden müssen in Bezug auf die persönlichen Voraussetzungen und den wissenschaftlichen Leistungsausweis die gleichen Bedingungen erfüllen. Rechtsverbindlich verantwortlich gegenüber dem SNF ist jedoch nur diejenige bzw. derjenige Gesuchstellende, die bzw. der die Forschungsgruppe vertritt. Wichtig ist, dass alle Gesuchstellenden substanzielle Beiträge an das Projekt leisten. Für Forschende, die nur kleinere Beiträge zu einem geplanten Projekt leisten, ist die Kategorie Projektpartner geeignet. Projektpartner sind Forschende, die einen Beitrag zum Projekt leisten, ohne Projektverantwortung zu tragen. Sie können vom Beitrag des SNF profitieren.
  • Abklärungen vor der Gesucherstellung II

    Dropdown Icon

    ​Die Gesuchstellenden sollten bereits vor der Gesucherstellung die folgenden Punkte abklären:

    • Formelle Voraussetzungen für Gesuche: Bis auf die meisten Disziplinen in den Geistes- und Sozialwissenschaften müssen die Gesuche in der Projektförderung in englischer Sprache verfasst sein. In den Disziplinen, in denen Englisch nicht Pflicht ist, kann eine der Schweizer Amtssprachen gewählt werden. Des Weiteren müssen bei Forschungsplan, Lebenslauf und Publikationsliste die formellen und inhaltlichen Vorgaben eingehalten werden; die Gesuche müssen vollständig sein und pünktlich eingereicht werden.
    • Überschneidungen mit laufenden Projekten und Gesuchen: Gesuchstellende dürfen pro Stichtag nur ein Gesuch einreichen. Falls Gesuchstellende beim SNF bereits ein laufendes Projekt haben und ein zweites einreichen möchten, müssen sich die Projekte thematisch deutlich unterscheiden. Zudem muss die bzw. der Gesuchstellende in der Lage sein, zu beiden vom SNF unterstützten Projekten einen substanziellen Beitrag zu leisten. Die thematische Abgrenzung der Projekte muss bei der Gesucheinreichung auf mySNF definiert werden. Dies betrifft auch laufende Projekte, die von anderen Förderungsorganisationen finanziert werden. Bei thematischen Überschneidungen mit laufenden Forschungsprojekten prüft der SNF genau, ob sich aus den neu vorgeschlagenen Projekten ein deutlicher wissenschaftlicher Mehrwert ergibt. Falls Gesuchstellende identische oder sich thematisch überschneidende Gesuche bei einer anderen Förderorganisation innerhalb des gleichen Zeitraums einreichen, müssen sie den SNF über den Fortgang des Auswahlverfahrens bei der anderen Organisation informieren. Der SNF unterstützt keine bereits von anderen Institutionen finanzierte Forschung.
    • Kosten: Noch vor der Gesucherstellung sollte abgeklärt sein, für welche Projektkosten vom SNF Mittel beantragt werden sollen und ob diese Kosten beim SNF anrechenbar sind. In der Projektförderung können Gesuchstellende grundsätzlich nicht ihr eigenes Salär verlangen; hierzu sind die Instrumente der Karriereförderung vorgesehen. Auch ist es Gesuchstellenden nicht erlaubt, gleichzeitig im Rahmen eines anderen SNF-Projekts angestellt zu.

    Anrechenbare Kosten in der Projektförderung sind:

    • Personalkosten (Saläre und Sozialabgaben wissenschaftlicher und technischer Mitarbeiter)
    • Sachkosten, die mit der Durchführung der Forschung in direktem Zusammenhang stehen, namentlich Material von bleibendem Wert, Verbrauchsmaterial, Feldspesen, Reisen oder Aufwendungen Dritter
    • Direkte Kosten für die mit der Durchführung der Forschung zusammenhängende Benutzung von Forschungsinfrastruktur
    • Kosten und Gebühren für wissenschaftliche Open Access E-Publikationen
    • Kosten für die Zugänglichmachung von Forschungsdaten (Open Research Data)
    • Kosten für die Organisation von Tagungen und Workshops im direkten Zusammenhang mit der finanzierten Forschung
    • Kosten für nationale und internationale Zusammenarbeits- und Vernetzungsaktivitäten im direkten Zusammenhang mit der finanzierten Forschung.

    Alle anrechenbaren Kosten müssen projektgebunden sein. Wer beim SNF Stellen für Mitarbeitende (Doktorierende, Postdoktorierende oder weitere Mitarbeitende) beantragen möchte, sollte dabei die Lohnbandbreiten und Sozialabgaben des SNF berücksichtigen, siehe Anhang 12 zum Ausführungsreglement.

    Im Rahmen von Zusatzbeiträgen finanziert der SNF ebenfalls Forschungsaufenthalte für Doktorierende (Mobilitätsbeiträge) wie auch Beiträge an die Kinderbetreuung (Flexibility Grants) für Doktorierende und Postdoktorierende mit familiären Verpflichtungen. Die Initiative "Protected Research Time for Clinicians (PRTC)" ermöglicht Klinikern und Klinikerinnen mindestens 30% ihrer Arbeitszeit ihrem vom SNF unterstützten Forschungsprojekt zu widmen. Mit "Beiträgen zur Entlastung von Lehrverpflichtungen" können sich Forschende aus den Geistes- und Sozialwissenschaften zugunsten ihrer Forschungsarbeit von einem Teil ihrer Lehrverpflichtungen freistellen lassen (siehe "Ergänzende Massnahmen").

  • Gesuchvorbereitung: Erstellen der Upload-Dokumente

    Dropdown Icon

    Forschungsplan

    Der Forschungsplan muss gemäss den Vorgaben für den Forschungsplan verfasst sein. Er darf maximal 20 Seiten und 80‘000 Zeichen umfassen. Der Forschungsplan wird als PDF (ohne Schreibschutz) in den entsprechenden Dokumentencontainer in mySNF hochgeladen.

  • Erstellen des Gesuchs in mySNF

    Dropdown Icon

    In der Eingabemaske von mySNF ist die Option "neues Gesuch erstellen" zu wählen. Dazu navigiert man unter "Projektförderung" zum passenden Bereich (z.B. "Geistes- und Sozialwissenschaften"). Nachdem sich die bzw. der Gesuchstellende entschieden hat, ob ein Gesuch völlig neu eingegeben oder als Vorlage ein bereits von ihr bzw. ihm erstelltes Gesuch (gilt für Fortsetzungsgesuche) verwendet werden soll, erscheinen alle auszufüllenden Datencontainer in der Menuleiste.

    In der Eingabemaske werden die erforderlichen Daten zu Gesuchstellenden und Gesuchen abgefragt. Die Angaben zum jeweiligen Gesuch beziehen sich vor allem auf Titel, Disziplin(en), Schlagworte, den Bezug zu anderen Projekten und Gesuchen, die wissenschaftliche Zusammenarbeit, die allfällige Anwendungsorientierung sowie auf beantragte und vorhandene finanzielle Mittel.

    Ein Gesuch kann als "anwendungsorientiert" deklariert werden. In diesem Fall muss im Forschungsplan die ausserwissenschaftliche Bedeutsamkeit (broader impact) der geplanten Forschung beschrieben werden, die dann bei der Evaluation des Gesuchs ebenfalls beurteilt wird. Gesuche sollten nur dann als "anwendungsorientiert" deklariert werden, wenn die folgenden Punkte zutreffen: Aus Sicht der Praxis ist ein Forschungsbedarf gegeben; die Forschungsergebnisse sind - wenn auch nicht unmittelbar - in die Praxis übertragbar bzw. umsetzbar und haben im ausserwissenschaftlichen Bereich potenziell Auswirkungen.

    Bei der Einreichung eines Gesuches auf mySNF, müssen Gesuchstellende einen Data management Plan (DMP) einreichen. Der Inhalt eines DMP erstreckt sich auf vier Bereiche: (1) Datenerhebung und -dokumentation, (2) ethische, rechtliche und Sicherheitsfragen, (3) Datenspeicherung und -erhalt sowie (4) Austausch und Weiterverwendung der Daten. Beim Ausfüllen des Formulars werden die Forschenden durch Unterfragen und Online-Hilfetexte geleitet.

    Der DMP ist ein integraler Teil des Forschungsgesuchs. Das Gesuch kann erst dann eingereicht werden, wenn auch der DMP ausgefüllt wurde. Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller geben einen DMP ein, der den Bedürfnissen ihres Projektes sowie den Anforderungen ihrer Forschungsgemeinschaft entspricht und nachvollziehbar ist. In diesem Stadium gilt er als Entwurf und wird auch nicht in die Evaluation des Gesuches einbezogen. Ein definitiver DMP muss spätestens beim Abschluss eines Projektes vorliegen.

    Auf mySNF sind Hilfestellungen zur Online-Eingabe und zum Ausfüllen der einzelnen Datencontainer zu finden.

  • Einreichung beim SNF und Kommunikation des Entscheids

    Dropdown Icon

    Die Projektförderung hat jährlich zwei Eingabetermine für Gesuche: jeweils den 1. April und den 1. Oktober. Die Gesuchstellenden müssen ihre Gesuche bis spätestens zum jeweiligen Stichtag via mySNF online beim SNF einreichen. Die Geschäftsstelle prüft bei allen eingehenden Gesuchen, ob sämtliche Anforderungen und Voraussetzung für eine Eingabe gemäss Beitragsreglement erfüllt sind und ob das Gesuch die Regeln der wissenschaftlichen Integrität einhält. Ist dies der Fall, tritt der SNF auf das Gesuch ein, und es wird zur Begutachtung an den Forschungsrat weitergegeben; andernfalls tritt der SNF nicht auf das Gesuch ein.

    Die Geschäftsstelle des SNF prüft, ob Gesuche die Regeln der wissenschaftlichen Integrität einhalten. Insbesondere verwendet er eine textvergleichende Software, um Verdachtsfälle zu analysieren. Mehrere Universitäten stellen solche Programme ihren Studierenden und Mitarbeitenden zur Verfügung. Besteht Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten, so sistiert der SNF die Gesuchbehandlung, bis der Verdacht durch eine Untersuchung geklärt ist. Bestätigt sich dieser, so kann der SNF Sanktionen aussprechen.

    Vor und während der Gesucheinreichung steht die Geschäftsstelle des SNF für Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Nach dem Gesucheingang bzw. während der Prüfung der Gesuche kann die Geschäftsstelle Kontakt mit den Gesuchstellenden aufnehmen, um Fragen betreffend der Gesuchunterlagen zu klären. Die Gesuchstellenden sind vor, während und nach der Begutachtung zu Folgendem verpflichtet:

    • vom SNF verlangte Auskünfte erteilen
    • an Tatsachenabklärungen mitwirken
    • neue, für die Gesuchentscheidung relevante Tatsachen mitteilen

    Ansonsten erteilt der SNF während der Begutachtung der Gesuche bis zur schriftlichen Kommunikation der Entscheide keine Auskünfte zu den Gesuchen.

    Der abschliessende Entscheid bezüglich des Gesuchs wird dem Gesuchstellenden in Form einer Verfügung rund sechs Monate nach dem jeweiligen Stichtag mitgeteilt. Der allfällige frühestmögliche Projektbeginn ist jeweils der 1. April bzw. der 1. Oktober.

    Das Auswahlverfahren für die Projektgesuche wird unter "Auswahlverfahren in der Projektförderung“ detailliert erläutert.

  • Eine Beschwerde einreichen

    Dropdown Icon

    Gegen Verfügungen des SNF kann gemäss Art. 13 des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation innerhalb von 30 Tagen nach Eröffnung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen, eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift hat

    • die Begehren (Anträge),
    • deren Begründung mit Angabe der Beweismittel
    • und die Unterschrift der Beschwerdeführerin bzw. des Beschwerdeführers oder der Vertreterin bzw. des Vertreters

    zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführerin bzw. der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Das Gericht verlangt einen Kostenvorschuss für die Verfahrenskosten.

    Der SNF empfiehlt den Gesuchstellenden, sich vorab mit der Geschäftsstelle des SNF in Verbindung zu setzen und sich über den Ablauf eines Rekursverfahrens zu informieren. Die 30-tägige Rekursfrist bleibt davon jedoch unberührt.