Der SNF vergibt Practice-to-Science-Beiträge an Expertinnen und Experten mit ausgewiesener Praxiserfahrung, die als Assistenzprofessorin/-professor an eine Fachhochschule oder Pädagogische Hochschule wechseln wollen. Es handelt sich um befristete Anstellungen mit Qualifikations- bzw. Entfristungsmöglichkeit.
Die PtS-Beiträge gelten für alle Disziplinen, die an den Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen unterrichtet werden. Sie sollen dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der anwendungsorientierten Forschung fördern.
Die PtS-Beiträge bestehen aus einem Pauschalbeitrag von 200'000 Franken pro Jahr für eine Dauer von maximal drei Jahren. Dieser deckt einen Teil der Projektkosten und/oder einen Teil des Lohnes der Beitragsempfangenden bis zu einem Beschäftigungsgrad von maximal 50% ab.
Der SNF hat das Practice-to-Science-Förderungsinstrument 2020 als Pilotprojekt eingeführt. Die Pilotphase wird jetzt um ein Jahr verlängert. Detaillierte Informationen bezüglich der nächsten Ausschreibung werden bis Ende März 2021 auf der Webseite von Practice-to-Science publiziert.
Teilnahmebedingungen
Die wichtigsten Teilnahmebedingungen sind untenstehend aufgeführt.
Lesen Sie das Practice-to-Science-Reglement oder wenden Sie sich an den SNF, wenn Ihnen nicht klar ist, ob Sie teilnahmeberechtigt sind.
Massgebend für die Berechnung der Fristen ist der Eingabetermin für Practice-to-Science-Gesuche.
- Gesuchstellende müssen ein Doktorat haben oder eine äquivalente Qualifikation (d.h. drei Jahre hauptberufliche Forschungstätigkeit nach dem Hochschulabschluss).
- Gesuchstellende müssen eine für das Forschungsgebiet und das vorgeschlagene Forschungsprojekt einschlägige Praxiserfahrung von drei Jahren (Vollzeit) nachweisen.
- Die Forschungstätigkeit während der Laufdauer des PtS-Beitrags muss mindestens im Umfang von 50% eines Vollpensums sichergestellt sein.
- Gesuchstellende müssen nachweisen, dass sie für die Dauer des beantragten PtS-Beitrags als Professor/in an einer Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule in der Schweiz angestellt sind (Stellenantritt höchstens 24 Monate vor Beginn des PtS-Beitrags) oder dass ihnen eine solche Anstellung spätestens ab Beginn des PtS-Beitrags zugesichert ist.
How To
Gesuchseingabe
How To: Wie reiche ich ein Gesuch ein?
Die Gesuche müssen über die Plattform mySNF eingereicht werden.
Auswahlverfahren
Für die PtS-Beiträge erfolgt die Auswahl der Gesuche in zwei Phasen
Gesuchsverfahren des SNF
Dokumente
Formulare, Reglemente und Weisungen
Mitglieder der Evaluationsgremien
Die Liste umfasst die Mitglieder des Practice-to-Science Evaluationsgremium. Dieses Kernpanel kann je nach Anzahl der eingereichten Gesuche erweitert werden. Der SNF versteht es als Teil der guten wissenschaftlichen Praxis, dass Gesuchstellende und Mitglieder von Evaluationsgremien nicht wegen eines beim SNF eingereichten Gesuchs miteinander in Verbindung treten.
Evaluationskommission Practice-to-Science
Ergänzende Massnahmen
FAQ
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Während der Dauer eines PtS-Beitrags dürfen Sie keine anderen Karrierebeiträge des SNF beziehen. Für die Förderungsinstrumente der anderen Abteilungen gibt es hingegen keine Einschränkungen.
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Ein PtS-Beitrag dauert zwischen einem Jahr und maximal drei Jahren. Die Dauer muss bei der Gesuchstellung festgelegt werden. Nach Erhalt des PtS-Beitrags ist eine Verlängerung im Prinzip nicht vorgesehen (für Ausnahmen siehe Artikel 7.12 des Allgemeinen Ausführungsreglements zum Beitragsreglement).
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Nein, es sind keine Ausnahmen vorgesehen.
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Zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung müssen Sie nicht als Assistenzprofessorin/-professor an einer Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule angestellt sein. Es ist hingegen nötig, dass Sie eine schriftliche Bestätigung einreichen, dass Sie spätestens zum Beginn des PtS-Beitrags als Assistenzprofessorin/-professor angestellt werden.
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Die im Rahmen des PtS-Budgets abgedeckten Kosten sind in Artikel 8 des Reglements Practice-to-Science aufgeführt. Inbegriffen sind unter anderem: ein Anteil der Lohnkosten der beitragsempfangenden Person (siehe oben) und bestimmte Projektkosten (siehe Ziff. 2 des Allgemeinen Ausführungsreglements zum Beitragsreglement).
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Der Practice-to-Science-Beitrag kann die Lohnkosten bis zu einem Beschäftigungsgrad von maximal 50% abdecken.
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Die Fachhochschule oder Pädagogische Hochschule, an der Sie tätig sind, muss Ihnen ermöglichen, dass Sie sich mit mindestens 50 Stellenprozent Ihrer unabhängigen Forschung widmen können.
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Detailliertere Informationen sind in den Weisungen für die Einreichung eines Gesuchs zu finden (vgl. Absatz Dokumente).
News
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14.01.2021
Der SNF fördert mit 6 Millionen Franken 11 Projekte seines Instruments Practice-to-Science. Da die erste Ausschreibung ein Erfolg war, lanciert der SNF auch 2021 eine Ausschreibung.
Practice-to-Science: 11 Projekte bewilligt: Details
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05.08.2020
Das neue Förderinstrument Practice-to-Science ist auf grosses Interesse gestossen: Es ermöglicht Expertinnen und Experten eine Rückkehr ins universitäre Umfeld auf Stufe Assistenzprofessur, sei es an einer Fachhochschule oder einer Pädagogischen Hochschule.
104 Gesuche für Practice-to-Science: Details
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04.11.2019
Der SNF lanciert ein Karriereförderungsinstrument für erfahrene Expertinnen und Experten, die auf Stufe Assistenzprofessur an ausgewählte Hochschulen zurückkehren möchten.
Neues Instrument Practice-to-Science: Details