Politikwissenschaften: Einreichung von Gesuchen in einer Amtssprache auf begründeten Antrag hin weiterhin möglich

Ein Piktogramm mit einem Gesetzesbuch. © SNF

Ab Oktober 2015 müssen beim SNF Gesuche in den Politikwissenschaften in Englisch eingegeben werden. Begründete Ausnahmen sind jedoch möglich.

​Das Präsidium des Forschungsrats des SNF hat sich Anfang Mai wie angekündigt nochmals mit der Einführung der obligatorischen Eingabesprache Englisch in den Politikwissenschaften beschäftigt. Dabei wurden die wissenschaftlichen Argumente der Forschenden, welche sich damit nicht einverstanden gezeigt hatten, in die Entscheidungsfindung miteinbezogen.

Neue Regelung mit Ausnahmen in begründeten Fällen

Im Anschluss an seine Erwägungen hat der SNF zu einem Kompromiss gefunden: Er hält  an der Einführung des Englischen als obligatorischer Eingabesprache fest, fügt jedoch eine Ausnahmeklausel bei. Somit können auf Antrag hin auch weiterhin Gesuche in einer Amtssprache eingereicht werden, wenn wissenschaftliche Gründe dies rechtfertigen, namentlich wenn Eigenheiten des Forschungsgegenstands die Arbeit in der entsprechenden Sprache nahelegen. Die neue Regelung tritt ab sofort in Kraft und wird in der Projektförderung erstmals für den Gesuchseingang vom 1. Oktober 2015 wirksam.

SNF setzte Entscheid nach Kritik aus

Die im Dezember 2014 kommunizierte Einführung des Englischobligatoriums in den Politikwissenschaften für die Gesuchseingabe beim SNF hatte kritische Stimmen aus Teilen der Wissenschaftsgemeinschaft zur Folge. Bemängelt wurde insbesondere, dass mit einer Generalisierung der englischen Sprache gewisse wissenschaftliche Konzepte nicht mehr mit der notwendigen Präzision wiedergegeben werden könnten. Aufgrund der Einwände und eines Missverständnisses bezüglich Konsultation der Schweizerischen Vereinigung für Politische Wissenschaft (SVPW) hatte der SNF seine Entscheidung ausgesetzt, um eine Befragung des SVPW bei seinen Mitgliedern abzuwarten und die Gegenargumente zu prüfen.

Abwägung der entscheidungsrelevanten Pro- und Kontra-Argumente

Die nun vom SNF getroffene Entscheidung, Englisch als obligatorische Eingabesprache in den Politikwissenschaften einzuführen, aber Ausnahmen zu ermöglichen, trägt einerseits dem obengenannten Argument der kritischen Forschenden Rechnung. Damit können die Forschungspläne - und nur für diese gilt das neue Englischobligatorium - in begründeten Fällen auch weiterhin in einer Amtssprache verfasst werden. Andererseits respektiert sie aus Sicht des SNF die nach wie vor bestehende Notwendigkeit, Englisch als vorrangige Eingabesprache einzuführen - dies aus zwei Gründen:

  • Die Suche nach Expertinnen und Experten für die stark spezialisierten Forschungsprojekte gestaltet sich in der hoch kompetitiven Wissenschaft zunehmend schwieriger. Ein in Englisch eingereichtes Forschungsprojekt kann potenziell von einer grösseren Anzahl Spezialisten im betroffenen Fachgebiet („peers“) expertisiert werden. Damit wird das prioritäre Ziel des SNF einer möglichst hohen Qualität in der Projektevaluation erreicht.
  • Der Entscheid orientiert sich an der zunehmenden Internationalisierung der Wissenschaftsgemeinschaft und zielt darauf ab, in den Politikwissenschaften die grenzüberschreitende Wettbewerbsfähigkeit der Forschenden in der Schweiz zu stärken.

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