Projektförderung des SNF: In Zukunft klarer, attraktiver und effektiver gestaltet

Der SNF reformiert auf die Ausschreibung im Herbst 2016 die Projektförderung: Die maximale Projektlaufzeit wird von drei auf vier Jahre erhöht und die Beiträge können flexibler eingesetzt werden. Forschende sollten sich künftig möglichst auf ein Forschungsprojekt konzentrieren.

​Basierend auf seiner 2014 ausgewerteten Kundenbefragung sowie der Analyse einer internen Arbeitsgruppe nimmt der SNF Anpassungen in der Projektförderung vor. Damit soll sein wichtigstes Förderungsinstrument für die Forschenden klarer und attraktiver gestaltet und die Forschung effektiver unterstützt werden. Mit der Reform schafft der SNF zudem klarere Verhältnisse bezüglich der wissenschaftlichen Verantwortung in den Projekten. Die Projektförderung bleibt auch weiterhin offen für alle Forschungsfelder, Disziplinen und wissenschaftlichen Forschungsideen. Die Änderungen treten ab dem 1. Oktober 2016 in Kraft; ab dann wird zum ersten Mal ein eigenes Projektförderungsreglement gelten.

Längere und flexiblere Finanzierung

Als zentrale Elemente der Reform hat der SNF zwei aus der Kundenbefragung hervorgegangene Anliegen der Forschenden aufgenommen und umgesetzt: Zum einen wird die maximale Projektlaufzeit von drei auf vier Jahre erhöht. Damit trägt der SNF dem Umstand Rechnung, dass die Mehrzahl der befragten Forschenden angegeben hat, sich in der Regel deutlich länger als die bisherige maximale Laufzeit eines SNF-Projekts mit einem Forschungsvorhaben oder einer Fragestellung zu beschäftigen. Die neue maximale Projektlaufzeit von vier Jahren berücksichtigt auch die durchschnittliche Dauer des Doktorats. Im Weiteren flexibilisiert der SNF die Verwendung der für die Projekte gesprochenen Beiträge. So können die Forschenden neu auch Aufwendungen für Workshops, Networking-Aktivitäten, Projektpartner oder Karrieremassnahmen für Projektangestellte als Projektkosten anrechnen. Dadurch verringert sich für sie auch der administrative Aufwand, denn diese Gelder müssen zum grossen Teil nicht mehr separat beantragt werden.

Fokussierung auf ein Projekt

Neu sollen die Forschenden ihre Forschungsarbeiten innerhalb der Projektförderung verstärkt fokussieren bzw. bündeln und sich möglichst auf ein Forschungsprojekt konzentrieren. Ein zweites Gesuch bzw. Projekt innerhalb der Projektförderung ist möglich, wenn es sich inhaltlich deutlich vom ersten unterscheidet. Pro Eingabetermin kann ab Herbst 2016 nur noch ein Gesuch eingereicht werden. Mit diesen Massnahmen möchte der SNF die Diversität im Wettbewerb sicherstellen, die effektive Verwendung der begrenzten Mittel für die Projektförderung gewährleisten und den Aufwand für Gesuchstellende und Evaluierende in vertretbaren Grenzen halten.

Klare wissenschaftliche Verantwortlichkeit

Um klarere Verhältnisse bezüglich der wissenschaftlichen Verantwortung zu schaffen, sollen Gesuche in der Projektförderung künftig nur von jenen Forschenden eingegeben werden, die massgeblich für die Forschungsidee und die Durchführung eines Projektes verantwortlich sind. In der Regel ist dies eine Person pro Projekt. Mehrere Gesuchstellende sind willkommen, wenn die Zielsetzung des geplanten Forschungsprojekts dies erfordert. Für Forschende, die mit den Projektverantwortlichen zusammenarbeiten, ohne selbst Projektverantwortung zu tragen, ist neu der Status der Projektpartnerin bzw. des Projektpartners vorgesehen.

Alle aktuellen Informationen zur Reform in der Projektförderung und deren Umsetzung sind auf der entsprechenden Webseite zu finden. Ein zweiter Informationsblock mit den Details zur Reform in der Projektförderung ist für Ende Februar 2016 vorgesehen.