NFP "Fürsorge und Zwang – Geschichte, Gegenwart, Zukunft" ausgeschrieben

Das NFP 76 will Erkenntnisse zu historischen und gegenwärtigen Entwicklungen sowie zu den gesellschaftlichen Wirkungen von Fürsorge und Zwang in der Schweiz gewinnen.

​Behördliche Massnahmen gegenüber Minderjährigen und Erwachsenen – in der Öffentlichkeit bekannt als fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen – erfolgten vor 1981 im Rahmen des staatlichen Fürsorge- und Vormundschaftswesens. Hierbei kamen kantonale Praxen mit kaum existenten Verfahrensrechten zur Anwendung. Die Massnahmen führten immer wieder zu Eingriffen in die persönliche Integrität der Betroffenen.

Schweizerische Fürsorgepolitik und ihre Praxis untersuchen

Das neue, vom Schweizerischen Nationalfonds durchgeführte Nationale Forschungsprogramm zielt darauf ab, Merkmale, Mechanismen und Wirkungsweisen der schweizerischen Fürsorgepolitik und -praxis in einem breiten Kontext wissenschaftlich zu analysieren. Es soll aus historischer Sicht sowie aufgrund aktueller Entwicklungen gesellschaftliche Wirkungen und Folgen von Fürsorge und Zwang – auch bei Betroffenen von nicht-administrativen Massnahmen – untersuchen und neue Erkenntnisse generieren. Gegenstand der Forschung werden auch die föderalen Voraussetzungen und Unterschiede in der Fürsorgepraxis sein mit Fokus auf die jeweiligen rechtlichen Grundlagen, Verfahren, behördlichen und gerichtlichen Zuständigkeiten und die für die Betroffenen verfügbaren Rechtsmittel.

Das NFP 76 ergänzt die Arbeiten der vom Bundesrat 2014 eingesetzten unabhängigen Expertenkommission "Administrative Versorgungen", die vor allem die Geschichte administrativer Versorgungen untersucht. Die Ergebnisse aus dem NFP sollen bei der Weiterentwicklung der aktuellen Fürsorgepraxis, der entsprechenden Gesetzgebung, der Behördenorganisation und der Finanzierung behördlichen Massnahmen genutzt werden können.

Projektskizzen einreichen

Für das Nationale Forschungsprogramm "Fürsorge und Zwang – Geschichte, Gegenwart, Zukunft" mit fünfjähriger Forschungsphase stehen 18 Mio. Franken zur Verfügung. Forschende können ihre Projektskizzen bis zum 26. Juni 2017 beim SNF einreichen. Weiterführende Informationen zu den Teilnahmebedingungen und der Projektauswahl enthält das Ausschreibungsdokument. Am 25. April 2017 findet von 14.15 bis 16.00 Uhr beim Schweizerischen Nationalfonds in Bern eine Informationsveranstaltung für interessierte Forschende statt.