Freier Zugang umgehend und uneingeschränkt – das ändert ab dem 1. Januar 2023

Der SNF passt per Anfang 2023 seine Open-Access-Vorgaben an. Neu müssen wissenschaftliche Artikel umgehend zugänglich werden. Dies entspricht den Prinzipien der cOAlition S, welcher der SNF im Juni 2022 beigetreten ist.

Wenn wissenschaftliche Ergebnisse erst nach einer Sperrfrist öffentlich zugänglich sind, dann schadet dies nicht nur der Wissenschaft, sondern auch der Gesellschaft, die oft für diese Forschung bezahlt hat. «Aus Sicht des SNF ist die Zeit für solche Verzögerungen bei Artikeln nun vorbei», so Matthias Egger, Präsident des Nationalen Forschungsrats. «Sperrfristen akzeptieren wir nicht mehr.» Fördert der SNF ein Forschungsprojekt, müssen die daraus entstehenden Artikel sofort frei verfügbar sein.

Nach wie vor kann diese Verpflichtung auf drei verschiedenen Wegen erfüllt werden: Veröffentlichung in einer Open-Access-Zeitschrift (goldener Weg), in einer Hybrid-Zeitschrift oder als Manuskriptversion («Author’s Accepted Manuscript») in einem digitalen Archiv (grüner Weg). Die Regelungen für Bücher und Buchkapitel bleiben unverändert.

Nutzung grundsätzlich ohne Einschränkungen

Auch andere Vorgaben sind per 2023 neu. So schreibt der SNF für alle Artikel eine CC-BY-Lizenz vor. Denn wissenschaftliche Artikel werden in erster Linie digital verbreitet und gelesen. Die Forschenden wie auch der SNF haben ein Interesse daran, dass das Wissen so breit wie möglich gestreut und so vielfältig wie möglich genutzt wird. Für die Verwendung digitaler und über das Internet verbreiteter Inhalte sind heute die sogenannten Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) der Standard. Das bedeutet: Die Artikel können grundsätzlich ohne Einschränkungen genutzt werden – von der Weiterverbreitung bis zur automatisierten Auswertung, um ganz neue Erkenntnisse zu gewinnen. Selbstverständlich müssen die Forschenden bei jeder Nutzung als Urheber genannt werden und es muss erkennbar sein, ob die Inhalte geändert wurden.

Rechte vorbehalten

Viele Verlage schränken die Forschenden durch exklusive Publikationsverträge erheblich darin ein, was diese mit den von ihnen selbst erstellten Artikeln tun dürfen. Sehr oft verhindern diese Einschränkungen auch die Erfüllung von OA-Verpflichtungen. Deshalb übernimmt der SNF die von der cOAlition S entwickelte Strategie des Rechtevorbehalts («Rights Retention Strategy»): Die Forschenden behalten sich schon bei der Einreichung vor, ihr Manuskript sofort und unter einer CC-BY-Lizenz frei verfügbar zu machen. Dabei verweisen sie auf ihre Verpflichtungen gegenüber dem SNF.

Förderung geht unverändert weiter

Die bisherige OA-Finanzierung von Artikeln, Büchern und Buchkapiteln setzt der SNF unverändert fort. Parallel laufen zudem weitere Verhandlungen der Hochschulen mit den Verlagen, in denen es um nationale «Lesen & Publizieren»-Verträge geht. Die Verhandlungen haben bereits gefruchtet: Immer mehr Ergebnisse der Schweizer Forschung sind ohne Mehraufwand für die Forschenden sofort frei verfügbar.

Die neuen Open-Access-Reglemente gelten für alle Fördergesuche, die ab dem 1. Januar 2023 eingereicht werden. Weiterhin wird sich der SNF auch mit der Sicherung der Qualität von wissenschaftlichen Publikationen und mit der Unterstützung alternativer Publikationsformen beschäftigen. Dabei geht es vor allem um frei zugängliche Zeitschriften, die von Forschenden keine Gebühren verlangen (Diamant-Modell von Open Access).