Forschungsratsmandate

Ihr Einsatz für die wissenschaftliche Forschung

Ab April 2025 wird der Forschungsrat in ein Policy-Komitee und fünf Programmkomitees gegliedert sein. Der SNF sucht neue Mitglieder für den Forschungsrat, die Interesse haben, in diesen Komitees mitzuarbeiten, um die Expertise der bisherigen Forschungsratsmitglieder zu ergänzen.

Das Mandat als Forschungsratsmitglied entspricht einem Pensum von 20% Vollzeitäquivalent. Im Rahmen dieses Pensums kann die Mitgliedschaft in zwei Komitees erwogen werden. Zu den Hauptaufgaben eines Forschungsratsmitglieds gehören Arbeiten im Bereich der Förderpolitik, der Vorsitz in Evaluationsgremien und die Gesuchsevaluation. Die Mitglieder des Forschungsrats erhalten eine angemessene Entschädigung.

Policy-Komitee

Das Policy-Komitee analysiert, koordiniert und entwickelt die übergeordnete Förderpolitik des SNF. Sein Ziel ist es, neue Trends und Entwicklungen in der Forschung und Forschungsförderung zu antizipieren und damit sicherzustellen, dass der SNF bei seiner Aufgabe der Forschungsförderung an vorderster Front bleibt.

Programmkomitees

Die Programmkomitees verwalten die Förderinstrumente des SNF. Sie implementieren, überwachen und entwickeln Förderinstrumente und tragen zur Gesamtstrategie des SNF bei, wobei sie die langfristige Entwicklung der Schweizer Forschung berücksichtigen. Die Mitglieder der Programmkomitees haben den Vorsitz der Evaluationsgremien inne.

Weitere Informationen zu den Zielen und Aufgaben des Forschungsrats und seiner Gremien sind unter dem Profil des Forschungsrats (PDF) zu finden.

Bewerbungen

Interessierte Kandidatinnen und Kandidaten sind eingeladen, ihre Bewerbung bis zum 30. September 2024 per E-Mail an rc-election@snf.chExternal Link Icon zu senden. Kandidatinnen und Kandidaten werden gebeten in ihrer Bewerbung klar anzugeben, für welche Position(en) sie sich interessieren. Ihre Bewerbung muss ein Motivationsschreiben (maximal 2 Seiten), einen Lebenslauf (maximal 2 Seiten) und ein Dokument mit der Beschreibung Ihrer wichtigsten Forschungsleistungen und Beiträge zur akademischen Gemeinschaft oder zur Gesellschaft (maximal 2 Seiten) beinhalten.

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