Was ist neu in der Forschungsförderung?
Mehr Budget für Flexibilitätsbeiträge, unbefristete Finanzierung von Open-Access-Buchkapiteln, Unterstützung bei Betreuungspflichten – drei Änderungen, die der SNF umgesetzt hat. Auf einer Webseite bietet er einen Überblick über die neuen Bestimmungen in den Reglementen.
Wesentliche Änderungen seines Angebots kommuniziert der SNF via Newsletter und soziale Medien sowie auf seiner Website. Nach Bedarf schreibt er direkt den Forschenden und den Hochschulen. Nun hat er zusätzlich eine Seite auf www.snf.ch eingerichtet, die Anpassungen der Reglemente aufführt. "Damit wird es für alle Interessierten noch einfacher, sich über weitere Möglichkeiten und veränderte Bedingungen zu informieren", sagt Thomas Werder Schläpfer, Mitglied der SNF-Geschäftsleitung.
Budgetbeschränkung aufgehoben
So gilt seit Januar 2021 für Flexibilitätsbeiträge nicht mehr das Prinzip "First come, first served". Diese Beiträge helfen Eltern, den Beruf und das Privatleben zu vereinbaren. Zum Vorteil der Nachwuchsforschenden hat der SNF die Beschränkung des Budgets aufgehoben. Neu bewilligt er die sogenannten Flexibility Grants in einer ersten Phase für maximal 24 Monate. Mit einem einfachen Folgeantrag können die Forschenden die Unterstützung darüber hinaus bis zum Ende des Projekts verlängern. Ablehnungen wegen fehlender Budgetmittel bei Gesuchen, die spät im Jahr eingehen, drohen nicht mehr.
Buchbeiträge uneingeschränkt verfügbar
Auch in der Open-Access-Praxis gibt es Anpassungen. Der SNF finanziert die sogenannten "Book Chapter Processing Charges" (BCPC) für einzelne Buchkapitel auch dann, wenn nicht der komplette Sammelband frei zugänglich ist. Diese Regelung gilt neu für unbestimmte Zeit und nicht mehr als befristete Übergangsbestimmung. Der SNF beobachtet die Entwicklung im Bereich BCPC genau. Bei einem erheblichen Wachstum des Angebots an frei zugänglichen Sammelbänden könnte er dereinst auf diese Spezialregel verzichten.
Betreuung gesichert
Eine weitere Neuerung betrifft Mitglieder von SNF-Evaluationsgremien, Gäste sowie Referentinnen und Referenten an SNF-Anlässen. Haben diese Betreuungspflichten gegenüber Kindern oder anderen abhängigen Personen, steht ihnen das Angebot SNF Care zur Verfügung. Im Rahmen dieser Massnahme leistet der SNF Beiträge an die Kosten für Reisen, Unterkunft und Verpflegung. Ausserdem organisiert er bei Bedarf die Betreuung mitreisender Kinder oder abhängiger Personen vor Ort oder trägt die Betreuungskosten für Daheimgebliebene.
"Wir betrachten unsere Förderung als Prozess, den wir ständig reflektieren und weiterentwickeln", sagt Thomas Werder Schläpfer. "Dabei stehen die Forschenden stets im Zentrum der Überlegungen. Jede Änderung der Reglemente dient dazu, ihnen beste Bedingungen zu bieten, um kreative und qualitativ hochstehende Projekte durchzuführen."