Der Reiz der Waffe

Um die Gesellschaft zu befrieden, kontrolliert der Staat den Waffenbesitz. Das war nicht immer so. Von Urs Hafner

(Aus "Horizonte" Nr. 109 Juni 2016)​​​

Wer eine Pistole auf seinen Bürotisch legt, muss sich seinen Arbeitskolleginnen und -kollegen sofort erklären, auch wenn die Waffe legal erworben und nicht geladen ist. Jungmänner verstecken ihr illegal gekauftes Butterfly-Messer unter der Bomberjacke, nachdem sie es den Freunden vorgeführt haben. Und wenn Kinder mit Spielzeuggewehren auf andere zielen, werden sie ermahnt, dies zu unterlassen.

Waffen sind in der zivilen Öffentlichkeit tabuisiert. Allerdings verweist dieses Tabu auf eine verborgene Dialektik: Was gefährlich ist, wird verehrt; was man nicht berühren darf, besitzt magische Kräfte. Im Handumdrehen tötet die Waffe einen Menschen. Einerseits sollen sie öffentlich nur von staatlichen Repräsentanten wie Polizistinnen und Soldaten getragen werden. Andererseits aber stehen sie im grossen Imaginationsraum der Gesellschaft, im Spielfilm, im Dauereinsatz. Mit Inbrunst wird dort geschossen und gemordet. Selbst der Pazifist schaut sich Krimis an. Und die Waffen sind unter uns: Wie der Tages-Anzeiger im Dezember 2015 berichtete, sind in der Schweiz fast unsichtbar rund zweieinhalb Millionen legale Waffen im Umlauf; die Hälfte davon sind Armeewaffen.

Bewaffneter Adel

Bis zum Aufkommen der Friedensbewegung und des Pazifismus um 1900 waren Waffen ausschliesslich positiv besetzte Gegenstände, die stolz zur Schau getragen wurden. Was heute oft kaum sichtbar und in rein funktionaler Gestaltung zirkuliert, prangte während Jahrhunderten reich geschmückt im sozialen Olymp: Das Tragen von Hieb- und Stichwaffen war im Mittelalter und in der frühen Neuzeit dem Adel vorbehalten, der tonangebenden Gruppe, die sich mit Vorliebe hoch zu Ross zeigte. Sie stellte mit ihrem Privileg sicher, dass sie die Macht behielt. Mochte der leibeigene Bauer, der unter den Frondiensten litt, mit dem Dreschflegel aufmucken, gegen den langen Spiess des berittenen Herrn kam er nicht an.

Im Mittelalter lieferten sich adlige Clans blutige Fehden, die Land und Leute belasteten. Ohne sich um Gerichte und Gesetze zu kümmern, verwüsteten die Ritter die Gehöfte der Leibeigenen des Gegners. Dies brachte nicht nur arme Bauern in Not, sondern erschwerte auch die Entstehung sicherer Verkehrswege. Das missfiel den Handel treibenden Bürgern. Im Alltag in Dorf und Stadt wiederum sass den Leuten das Messer oft locker in der Tasche: Ein falsches Wort, eine als Beleidigung aufgefasste Geste, schon stach man zu. Der Mediävist Arnold Esch hat in seinem Buch "Wahre Geschichten aus dem Mittelalter" (2010) zahlreiche Belege für solche Vorkommnisse zusammengetragen.

Phallische Säbel

Die Bürgerräte der im Spätmittelalter aufstrebenden Städte hätten diese Gewalttätigkeiten eingedämmt, sagt der Berner Historiker André Holenstein: "Sie erliessen Friedensbestimmungen: Nicht nur das Zustechen, sondern bereits das Zücken des Messers und das symbolische Androhen von Gewalt wurden unter Strafe gestellt." Strafbar machte sich auch, wer zwei Streithähnen nicht "Friede gebot", wer also nicht versuchte, den Streit zu schlichten, sondern sich aus dem Staub machte. Eine verbreitete Strafe habe darin bestanden, das Messer oder den Dolch des Missetäters zu brechen, sagt Holenstein: "Indem die Obrigkeit die Waffe zerstörte, nahm sie ihm seine männliche Ehre weg."

Man muss nicht viel Sigmund Freud gelesen haben, um in diesem Akt eine symbolische Kastration zu sehen. Die phallisch aufgeladene Waffe besass im Mittelalter und in der frühen Neuzeit unangefochten einen hohen symbolischen Wert, der seinen Träger zum Mann adelte. Vom "Seitengewehr" flankiert, also mit Säbel oder Degen ausstaffiert, galt er als mächtig, potent, ehrbar.

Männlichkeit und Waffenbesitz sind in der Schweiz und in den Vereinigten Staaten von Amerika noch immer eng verbunden. Während zum Beispiel in den USA Waffenliebhaber an die Frontier-Tradition anknüpfen – an die furchtlosen weissen Siedler, die sich ihr Land rücksichtslos erstritten –, kultivieren manche Schweizer Militärs und Hobbyschützen noch immer einen patriarchalen Republikanismus: Die mutigen Bürgersoldaten bewachen die Landesgrenze und das Eigenheim, in dem sich das Wesen der Frau entfalten kann.

Sowohl die Appenzeller Landsgemeinde, zu der sich die mit dem Degen geschmückten Bürger einfinden, als auch das berüchtigte "Sturmgewehr" im zivilen Besenschrank sind Relikte der eidgenössischen Militärtradition. Ein Mann, der nicht bewaffnet ist, ist kein richtiger Mann. Als "Waffe einer Frau" dagegen gelten nur deren körperliche Reize. Die von Frauen am häufigsten getragene tatsächliche Waffe, der Pfefferspray, fällt – anders als etwa in Belgien und den Niederlanden – nicht unter das Schweizer Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition, und es gibt nicht viele Männer, die den Spray mit sich tragen würden. Eine schiessende Frau aber irritiert noch immer, zumindest in der Schweiz.

Gut gerüstete Schweizer Söldner

Die Eidgenossenschaft war in der frühen Neuzeit das einzige Land Europas, in dem Bauern und einfache Bürger Waffen tragen durften, ja mussten: Der Militärdienst galt als erste Bürgerpflicht. Die eidgenössische Waffenaffinität schlug sich, wie das Historische Lexikon der Schweiz dokumentiert, in seinerzeit berühmten Geräten wie dem Prättigauerknüttel, dem Luzernertrüssel – beide eine Art Morgenstern – und dem Schweizerdegen nieder. Die europäischen Monarchien vertrauten im Kriegsfall nicht ihren Untertanen, sondern griffen auf Söldner zurück – mit Vorzug auf junge Eidgenossen, mit denen gewiefte Schweizer Unternehmer viel Geld verdienten. Diese Söldner waren besser ausgerüstet als die Schweizer Milizen, die sich am Ende des Ancien Régime in einem erbärmlichen Zustand präsentierten.

Die erste Nation, die ein schlagkräftiges Volksheer aufstellte und sich also vor der Bewaffnung der Bürger nicht mehr fürchtete, war das revolutionär-republikanische Frankreich. Um 1792 mobilisierte die junge Demokratie rund eine Million Soldaten, die für die Verteidigung und dann die Expansion der Republik in den Kampf zogen: "Aux armes, Citoyens!", singt die Marseillaise.

Der Staat hat also die Waffe demokratisiert und zugleich die Kontrolle über sie erhöht – und damit eine friedliche Gesellschaft ermöglicht. Er bestimmt, wer eine Waffe besitzen und zu welchem Zweck er oder sie diese benutzen darf. Der Staat hat auch das Duell verboten. Dieses Überbleibsel der mittelalterlichen Fehde wurde in Deutschland noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts praktiziert. Im Duell suchte der Beleidigte seine Ehre mit Waffengewalt und ohne Unterstützung durch eine staatlich-richterliche Instanz wiederherzustellen. Damit griff er das Gewaltmonopol an. Heute darf der Zivilist nur im Sportclub schiessen.

Eine befriedete Gesellschaft

Gemessen an der Anzahl Gewaltverbrechen leben wir in einer friedlichen Gesellschaft. Noch nie war die Mordrate im Westen so tief wie heute. Der Soziologe Norbert Elias hat diese Pazifizierung in seinem Klassiker "Über den Prozess der Zivilisation" (1939) mit der zunehmenden Affektkontrolle der Menschen in Zusammenhang gebracht, die sich auch in der Verfeinerung der Tischmanieren und dem Ersatz des – unter Umständen – bedrohlichen Messers durch die Gabel niederschlug. Wer sich beleidigt fühlt, fährt nicht gleich die Faust aus. Tut er es dennoch, macht er sich strafbar.

Trotzdem werden immer wieder Verbrechen und Morde mit allen möglichen Arten von Waffen begangen. Man kann mit einem Brotmesser töten, aber ein Maschinengewehr ist effizienter – und noch effizienter ist eine Bombe. Nach den Terroranschlägen von Paris 2015 und Brüssel 2016 plant die Europäische Union die Verschärfung des Waffenrechts. Ähnliche Verschärfungen werden in der Schweiz immer dann gefordert, wenn ein Mann mit dem Armeegewehr "erweiterten Suizid" begeht. Der Streit zwischen Regulierern und Schützen dreht sich darum, ob die staatliche Waffenkontrolle intensiviert werden soll. Der Ausgang dieser alten Geschichte ist nicht absehbar.

Urs Hafner ist Wissenschaftsjournalist in Bern.