Europapolitik
Der SNF setzt sich für die europäische Forschungszusammenarbeit ein. Von ihr profitieren die Wissenschaft und die Wirtschaft. Dies kommt allen in der Schweiz lebenden Menschen zugute.
Weiterführung der Übergangslösungen
Da sich die Schweiz weiterhin nicht vollassoziiert am europäischen Forschungsprogramms Horizon Europe beteiligen kann, hat der Bund den SNF beauftragt, auch 2022 die Übergangslösungen SNSF Advanced Grants und SNSF Swiss Postdoctoral Fellowships auszuschreiben.
News 14.06.2022 «Weiterführung der SNSF Advanced Grants und SNSF Swiss Postdoctoral Fellowships»
Horizon Europe: Übergangslösungen ab Oktober
Die Schweiz ist zurzeit beim EU-Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon Europe nicht-assoziierter Drittstaat. Deshalb führt der SNF im Auftrag des Bundes Übergangsmassnahmen durch, um Forschende zu unterstützen.
News 24.09.2021 «Horizon Europe: Übergangslösungen ab Oktober»
Teilnahme der Schweiz an Horizon Europe, 4.8.2021
Gemäss EU-Kommission und Bund wird die Schweiz beim EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation «Horizon Europe» und damit verbundenen Programmen und Initiativen bis auf Weiteres als nicht-assoziierter Drittstaat behandelt.
Wie die Wirtschaft braucht auch die Schweizer Wissenschaft stabile rechtliche Rahmenbedingungen und die Einbindung in internationale Netzwerke, um Erfolg zu haben. Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) befürwortet deshalb eine zeitnahe und vollständige Assoziierung der Schweiz an das neue Rahmenprogramm Horizon Europe.
Horizon Europe ist das weltweit grösste internationale Programm für Forschung und Innovation. Es ermöglicht Forschungsvorhaben, die kein europäisches Land alleine umsetzen könnte. Alternativen zu Horizon Europe wären für die Schweiz mit höheren Kosten und langjähriger Aufbauarbeit verbunden. Die Schweiz hat bei der Entwicklung von Horizon Europe im Rahmen des Forschungsabkommens im festen Willen mitgearbeitet, später zu dessen Erfolg beizutragen.
Der SNF verfolgt die Entwicklung der Assoziierung von Nicht-EU-Staaten an die europäischen Programme mit grosser Aufmerksamkeit. Wenn nötig könnte er im Rahmen seiner Möglichkeiten sowie eines entsprechenden Mandats und Budgets des Bundes schnell Ersatzangebote schaffen. Mit solchen nationalen Massnahmen lassen sich die verschiedenen Elemente des EU-Rahmenprogramms jedoch nicht vollständig ersetzen.
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) erarbeitet derzeit ein Mandat für den SNF zur Durchführung von geeigneten Übergangslösungen für die 2021er-Ausschreibung der ERC Advanced Grants (AdG) sowie der MSCA Postdoctoral Fellowships. Diese orientieren sich soweit wie möglich an den ERC AdG- und MSCA-Ausschreibungen, aber mit eigenen Deadlines für die Projekteingabe. Die erarbeiteten Massnahmen werden dem Bundesrat und Parlament im Rahmen des Kredit- und Budgetverfahrens unter-breitet werden. Das SBFI wird zeitnah weiter darüber informieren.
Wenn Forschende und Innovatoren eine Projektförderung im Rahmen von Horizon Europe bei einer Institution in einem EU-Mitgliedsstaat oder einem assoziierten Drittstaat eingeworben haben und an eine Institution in der Schweiz wechseln, solange die Schweiz nicht-assoziierter Drittstaat ist, wird das SBFI diese Forschenden und Innovatoren direkt finanzieren (sogenannte Transfer Grants). Dies gilt für Forschende und Innovatoren in Einzelprojekten (namentlich ERC Starting Grants (StG), Consolidator Grants (CoG), AdG) wie auch für Verbundprojekte.
Eine möglichst zeitnahe Assoziierung der Schweiz an Horizon Europe und damit verbundenen Programmen und Initiativen bleibt das erklärte Ziel des Bundesrates. Betreffend der Ausschreibungen des Jahres 2022 wird das SBFI zu gegebener Zeit informieren.
- Aktuelle Informationen für Forschende zur Teilnahme an Horizon Europe vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
- Factsheet von Euresearch über die Beteiligungsmöglichkeiten an Horizon Europe für Forschende in der Schweiz
- FAQ der EU-Kommission zur Teilnahme an den Forschungsrahmenprogrammen
- Statement von Science Europe zur Teilnahme von Nicht-EU-Mitgliedern an Horizon Europe vom 5. Juli 2021 (der SNF ist Mitglied von Science Europe)
Im Mai 2021 brach der Bundesrat die Verhandlungen über ein Rahmenabkommen mit der EU ab. Im März 2019 hatte er den SNF im Rahmen der Konsultationen eingeladen, eine Stellungnahme abzugeben.
EU-Forschungsrahmenprogramme
Der SNF sieht die EU-Forschungsrahmenprogramme als zentralen Schlüssel zum internationalen Erfolg des Forschungs- und Innovationsplatzes Schweiz und nimmt jeweils Stellung zu deren Ausgestaltung.
«Begrenzungsinitiative» bedrohte Forschungszusammenarbeit mit Europa
Mit der Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung» (Begrenzungsinitiative) sollte der Bundesrat 2020 beauftragt werden, das Abkommen über die Personenfreizügigkeit (FZA) mit der Europäischen Union zu kündigen. Der SNF und die Schweizer Hochschulen empfahlen – wie der Bundesrat und das Parlament – die Begrenzungsinitiative zur Ablehnung.
Die Initiantinnen und Initianten nahmen die Auflösung der bilateralen Verträge I in Kauf. Damit gefährdete die Initiative gleich zwei Abkommen mit der EU, die zentral für einen erfolgreichen Bildungs-, Forschungs- und Innovationsstandort Schweiz sind: die Abkommen über die Personenfreizügigkeit und über die Forschung.
Einerseits ist sowohl die staatliche als auch die privatwirtschaftliche Forschung in der Schweiz auf den freien Personenverkehr angewiesen. Dank dem FZA können Schweizer Forschungsinstitutionen die Forschenden aus Europa auf einfache Weise beschäftigen. Aber auch viele Schweizer Forscherinnen und Forscher profitieren von der Mobilität: Ohne grosse Hindernisse können sie Erfahrungen im europäischen Ausland sammeln und so ihre Kompetenzen erweitern.
Andererseits ist auch das Forschungsabkommen Teil der Bilateralen I: Es erlaubt der Schweiz die Beteiligung an den europäischen Forschungsrahmenprogrammen. In diesem Rahmen arbeiten Forschende aus der Schweiz in grenzüberschreitenden Projekten mit den besten Teams des Kontinents zusammen. Internationale Kollaboration ist der Erfolgsfaktor für die Forschung in der Zukunft. Nur so lassen sich globale Herausforderungen wie der Klimawandel bewältigen. Die EU-Rahmenprogramme ermöglichen, was von einem einzelnen Land oder einer kleinen Gruppe von Ländern nicht erreicht werden kann. Netzwerkanalysen der EU zeigen, dass die Schweiz im Zentrum der Zusammenarbeit in Europa steht.
Die Auswahlverfahren der EU-Rahmenprogramme verschaffen der Schweizer Forschung zudem die Gelegenheit, sich im Wettbewerb um die Fördermittel mit den besten Köpfen zu messen. Dadurch stärkt sie ihre globale Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität. Und sie hat einen ständigen Massstab, um Stärken und Schwächen zu erkennen.
Eine Annahme der Begrenzungsinitiative hätte das Ende des Abkommens über die Personenfreizügigkeit und in der Konsequenz auch des Forschungsabkommens bedeutet. Eine derartige Verschlechterung der Rahmenbedingungen hätte gravierende Folgen für den Forschungsplatz Schweiz gehabt.
Die Initiative wurde mit 61,7 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.
(Diese Stellungnahme basiert auf der Position des Netzwerks Future, dem der SNF angehört.)
Haltung des SNF zur Selbstbestimmungsinitiative 2018
Am 25. November 2018 stimmte die Schweiz über die Initiative "Schweizer Recht statt fremde Richter" (Selbstbestimmungsinitiative) ab. Diese wollte in der Bundesverfassung verankern, dass Schweizer Recht immer Vorrang hat vor internationalem Völkerrecht. Ausgenommen wäre lediglich zwingendes Völkerrecht gewesen.
Stünde internationales Recht im Widerspruch zu neuem Schweizer Recht, hätte die Schweiz entsprechende völkerrechtliche Verträge aufkündigen müssen. Wegen der sogenannten Guillotine-Klausel hätten davon auch bilaterale Verträge betroffen sein können, die ganz konkret die hiesige Forschungslandschaft betreffen hätten. Namentlich die Personenfreizügigkeit, die den freien Personenverkehr auch von Forschenden garantiert, sowie die Forschungsabkommen mit der EU.
Der Nationalfonds befürchtete Instabilität und Rechtsunsicherheit als Folge der Selbstbestimmungsinitiative. Das hätte sich nachteilig auf Wirtschaft und Wohlstand auswirken können. Deshalb lehnte der SNF die Initiative ab.
SNF-Position zur internationalen Zusammenarbeit
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Übergangsmassnahmen