Grössere Nachfrage, weniger finanzielle Mittel: Die Projektförderung wird angepasst

Der SNF hat neue Massnahmen in der Projektförderung beschlossen. Damit will er faire Chancen für alle Forschenden gewährleisten. Die Änderungen gelten bereits für den Gesuchseingang per 1. April 2026.
Die Projektförderung ist das wichtigste Instrument des SNF, um herausragende Grundlagenforschung in der Schweiz zu finanzieren. Die vom Bund bereitgestellten Mittel sind in den vergangenen Jahren lediglich moderat angestiegen; für die Zukunft werden Kürzungen erwartet.
Seit Oktober 2021 hat die Anzahl der eingereichten Gesuche um 55 Prozent zugenommen, der beantragte Gesamtbetrag an Fördermitteln um 69 Prozent. Diese Entwicklung hat sich ab Oktober 2024 weiter beschleunigt. Die Erfolgsquoten sind gesunken und die Forschenden investieren immer häufiger viel Zeit in Gesuche, die schliesslich keine Förderung erhalten. Schon heute muss der SNF zahlreiche herausragende Projekte ablehnen.
Auch das Evaluationsverfahren stösst zunehmend an seine Grenzen. Dadurch wird es schwieriger, die Qualität der Evaluation sicherzustellen.
Entsprechend besteht eine hohe Dringlichkeit, die Nachfrage nach Fördermitteln in der Projektförderung zu begrenzen. Damit die Massnahmen eine nachhaltige Wirkung erzielen, braucht es sowohl eine Begrenzung der Anzahl Gesuche pro Forscherin und Forscher als auch der verlangten Mittel pro Gesuch. So ermöglicht der SNF, dass eine grössere Anzahl herausragender Forschender mindestens einen Förderbeitrag erhält.
Begrenzung der Gesuche und der Förderbeiträge
Bereits im Jahr 2024 hat der SNF in der Projektförderung erste Begrenzungen eingeführt. Mit dem Gesuchseingang per 1. April 2026 setzt er nun weitere Massnahmen um:
Eine Forscherin oder ein Forscher darf nur noch maximal zwei gleichzeitig laufende Beiträge in der Projektförderung haben. Einer davon muss für ein Weave/Lead Agency/ICIS-Projekt sein.
Forschende dürfen innerhalb von zwölf Monaten nur ein Gesuch in der Projektförderung einreichen. Ausnahmen gelten für Gesuche, die im Losverfahren abgelehnt wurden oder die vom SNF im Rahmen von Weave/Lead Agency zur Förderung vorgeschlagen wurden, von der Partnerorganisation jedoch nicht bewilligt wurden.
Für die gesamte Laufzeit eines Förderbeitrags kann eine Gesuchstellerin oder ein Gesuchsteller im Durchschnitt weiterhin maximal 250‘000 Franken pro Jahr beantragen. Neu dürfen die Personalkosten im Durchschnitt maximal 200'000 Franken pro Gesuchstellerin oder Gesuchsteller und Jahr nicht übersteigen.
Der Förderbeitrag pro Projekt ist auf maximal drei Millionen Franken begrenzt.
Gesuchstellende im Ausland sind nur noch in Weave/Lead Agency/ICIS-Projekten zugelassen. Weiterhin möglich ist die Zusammenarbeit mit Projektpartnerinnen und Projektpartnern im Ausland.
Mit diesen kombinierten Massnahmen will der SNF die Erfolgsquoten stabilisieren und somit die Breite der geförderten herausragenden Forschung trotz begrenzter Mittel beibehalten. «Wir werden die Wirkung der Massnahmen laufend überprüfen, vor allem in Bezug auf die kollaborativen Forschungsprojekte und die Förderung von Forschenden in frühen Karrierephasen. Nach Bedarf passen wir die Projektförderung weiter an», sagt Co-Direktor Thomas Werder Schläpfer. «So werden wir auch künftig für alle Forschenden faire Chancen gewährleisten.»
Gesuchseingabe per 1. April 2026
Der SNF schreibt die Projektförderung auf Basis des angepassten Reglements am 2. Februar 2026 aus. Die Gesuchseingabe mit Stichtag 1. April 2026 erfolgt über das SNF-Portal.
Die neuen Massnahmen gelten für alle Gesuche, die per 1. April 2026 eingereicht werden.
Um die Auswirkungen der neuen Massnahmen abzufedern, gilt für laufende und bewilligte kollaborative Projekte bis zum Ende ihrer regulären Laufzeit eine Übergangsregelung. Kollaborative Projekte, die vor dem 1. April 2026 bewilligt wurden, werden wie laufende Lead Agency/Weave/ICIS-Projekte behandelt. Dadurch ist es Beitragsempfangenden mit einem kollaborativen Projekt möglich, ein zweites Gesuch einzureichen, auch wenn ihr laufendes Gesuch kein Lead Agency/Weave/ICIS-Projekt ist.
Weitere Informationen erhalten Interessierte an der Infoveranstaltung vom 10. Februar 2026 (siehe Kasten). Detaillierte Angaben finden sie im Reglement der Projektförderung sowie auf der Webseite Projektförderung (insbesondere in den FAQ).
Infoveranstaltung am 10. Februar 2026 – jetzt registrieren
Der SNF informiert am Dienstag, dem 10. Februar 2026 von 13:30 bis 15:00 Uhr (Schweizer Lokalzeit) über die Neuerungen in der Projektförderung. Die Online-Infoveranstaltung beinhaltet eine Präsentation sowie eine Fragerunde. Interessierte Personen können sich ab sofort über den untenstehenden Link registrieren.