Finanzierung von Geräten und Eingabetermine – das ist neu in der Projektförderung

Keyvisual Projektförderung
© Constantine Johnny

Per 1. Oktober 2025 nimmt der SNF in der Projektförderung Änderungen vor. Zum einen steigt der Maximalbetrag für Geräte und Material von bleibendem Wert. Zum andern können die Eingabetermine künftig leicht variieren.

Wer ein Gesuch um einen Förderbeitrag beim SNF einreicht, kann auch Geld für Geräte und Material von bleibendem Wert beantragen. Die Bedingungen: Das Förderinstrument erlaubt die Budgetierung dieser Kategorie. Und die Geräte sind nachweislich für das Projekt nötig und gehören nicht zur Grundausstattung einer wissenschaftlichen Institution. Bei vielen Förderinstrumenten übernimmt der SNF solche Kosten bis zu einem Maximalbetrag von 100‘000 Franken.

Bis zu 300'000 Franken für Geräte und Material von bleibendem Wert

Bei der Projektförderung erhöht der SNF nun den Maximalbetrag. In Projekten, die ab der Eingabefrist vom 1. Oktober 2025 eingereicht werden, können die Forschenden bis zu 300'000 Franken für Geräte und Material von bleibendem Wert beantragen. Die Forschungsinstitution muss sich mit mindestens 50 Prozent an den Gesamtkosten über 100‘000 Franken beteiligen.

Mit der Erhöhung dieser spezifischen Limite erhalten die Forschenden mehr Flexibilität, ihr Budget, innerhalb des bestehenden maximalen Gesamtbudgets von CHF 250'000 Franken pro Jahr und pro Gesuchsteller oder Gesuchstellerin, bedarfsgerecht aufzuteilen und so die Umsetzung ihrer Projekte effizienter zu gestalten.

Stichtag nicht Montag oder Freitag

Eine weitere Änderung in der Projektförderung betrifft die Eingabetermine. Der Stichtag für den Eingang der Gesuche bleibt grundsätzlich der 1. April oder der 1. Oktober, um 17 Uhr Schweizer Zeit. Allerdings will der SNF noch stärker darauf achten, dass auch am Tag vor und nach dem Stichtag technischer Support verfügbar ist. Falls Forschende bei der Gesuchseingabe auf dem SNF-Portal ein Problem haben, sollen sie möglichst schnell Hilfe erhalten.

Der Stichtag wird also nicht ein Montag oder ein Freitag sein. Das Datum kann deshalb künftig von Semester zu Semester leicht variieren. Der SNF wird die Termine jeweils frühzeitig auf seiner Website und im SNF-Portal bekanntgeben.