SNSF Consolidator Grants 2022
Festigen Sie Ihre wissenschaftliche Unabhängigkeit in der Schweiz!
Wichtige Hinweise:
24. Mai 2023: Der Bundesrat hat für das Horizon-Paket 2021–2027 (Horizon Europe, Euratom Programm, ITER und Digital Europe Programm) Übergangsmassnahmen für die Ausschreibungen 2023 beschlossen. Diese will er mit 625 Millionen Franken finanzieren. Somit stellt der Bundesrat die nötigen Mittel zur Verfügung, damit der SNF die ERC Consolidator und Advanced Grants sowie der MSCA Postdoctoral Fellowships 2023 durchführen kann. Da die entsprechenden Mandate noch nicht unterzeichnet sind, können wir momentan keine Fragen zu möglichen Ausschreibungen für SNSF Consolidator Grants, SNSF Advanced Grants und SNSF Swiss Postdoctoral Fellowships 2023 sowie deren Teilnahmebedingungen nicht beantworten.
Der SNF hat Punkt 1.1.2 des Ausschreibungsdokuments angepasst: A researcher participating as principal investigator in an ongoing ERC frontier research grant may not submit a proposal to the present SNSF Consolidator Grant Call 2022 unless the existing project ends before the end of January 2024. An SNSF Consolidator Grant can only start once the previous ERC frontier grant agreement has ended.
Aufgrund des aktuellen Status der Schweiz als nicht-assoziiertes Drittland in Horizon Europe lanciert der SNF im Auftrag des Bundes die neue Übergangslösung «SNSF Consolidator Grants 2022». Sie richtet sich an Gesuchstellende in der Schweiz und im Ausland, die sich 2022 für einen ERC Consolidator Grant bewerben wollten, damit sie Forschung in der Schweiz betreiben und ihre wissenschaftliche Unabhängigkeit festigen können.
Das Förderinstrument steht allen Disziplinen und Forschenden aus allen Ländern offen.
Gesuchstellende können ein Budget von maximal CHF 1,75 Millionen Franken für eine Laufzeit von fünf Jahren beantragen. Für spezifische Kosten können zusätzliche Mittel von bis zum CHF 870’000 Franken beantragt werden.
Teilnahmebedingungen
Sie können ein Gesuch einreichen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben einen Doktortitel oder gleichwertigen Abschluss, der Ihnen zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung vor mindestens 7 und höchstens 12 Jahren verliehen wurde.
- Sie haben Ihre Unabhängigkeit in der Forschung unter Beweis gestellt und ohne Beteiligung der Betreuungsperson des Doktorats Beiträge zur Wissenschaft geleistet.
Diese Benchmarks sollten mit mindestens einem der folgenden Indikatoren bekräftigt werden:
- Autorin/Autor von mehreren bedeutenden Publikationen mit Peer-Review, die einen wesentlichen Einfluss auf das Forschungsgebiet / Forschungsgebiete hatten.
- Bedeutende Forschungsmonographien (in Disziplinen, in denen Monographien üblich sind).
- Ein substanzieller Leistungsausweis mit Einladungen für Präsentationen an etablierte internationale Konferenzen, der Organisation von internationalen Konferenzen, erhaltenen Patenten, Öffentlichkeitsarbeit, allgemeinen Beiträgen zur Wissenschaft und anderen Tätigkeiten mit dokumentiertem Nutzen.
Weitere Informationen sind in Abschnitt 1.1 der Ausschreibung zu finden.
Gesuchseinreichung
Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Punkte beim Vorbereiten und Einreichen eines Gesuchs.
Vorlagen auf mySNF:
- Erweiterte Zusammenfassung und Forschungsplan
- Ressourcen
- CV und Leistungsausweis
- Bestätigung der Gastinstitution
- Erweiterte Zusammenfassung (Art. 5.1 Ausschreibung)
- Forschungsplan (Art. 5.2 Ausschreibung)
- Ressourcen (Art. 5.3 Ausschreibung)
- CV (Art. 5.4 Ausschreibung)
- Leistungsausweis (Art. 5.5 Ausschreibung)
- Bestätigung der Gastinstitution (Art. 5.6 Ausschreibung)
- Open Access (Art. 2.4 Ausschreibung)
- Open Research Data (Art. 2.5 Ausschreibung)
Für weitere Informationen zu den hochzuladenden Dokumenten siehe Punkt 5 der Ausschreibung (Art. 5).
Weitere Informationen zum mySNF-Konto:
Hochladen des Gesuchs:
Mehrfachgesuche und Doppelförderungen:
Anrechenbare und nicht anrechenbare Kosten:
Auswahlverfahren
Eine wissenschaftliche Leitungsgruppe, die vom Präsidium des Nationalen Forschungsrats eingesetzt wird, überwacht das Auswahl- und Förderverfahren im Zusammenhang mit der Ausschreibung der SNSF Consolidator Grants. Sie sorgt auch dafür, dass die Best-Practice-Regeln des SNF und die Vorschriften über Interessenkonflikte beachtet werden. Die Leitungsgruppe setzt sich aus dem Präsidenten des Nationalen Forschungsrats und je einem oder zwei Mitgliedern der drei Abteilungen (Geistes- und Sozialwissenschaften, Biologie und Medizin sowie Mathematik, Natur- und Ingenieurwissenschaften) sowie Mitgliedern des Fachausschusses Karrieren zusammen. Die Bewertung der eingereichten Gesuche erfolgt nach dem Wettbewerbsprinzip. Fachspezifische Gremien evaluieren die Gesuche in einem zweistufigen Verfahren.
Die Gesuche werden aufgrund von externen Gutachten und Interviews bewertet und im Vergleich zu den übrigen Gesuchen klassiert.
- Evaluationsgremien und externe Gutachten (Art. 7.1 Ausschreibung)
- Auswahlverfahren (Art. 7.2 Ausschreibung)
- Evaluationskriterien (Art. 7.3 Ausschreibung)
- Evaluationsformular – SNSF Consolidator Grants (PDF)
- Ergebnis und Kommunikation der Entscheide (Art. 7.4 Ausschreibung)
- Wissenschaftliche Leitungsgruppe
- Evaluation Panels Step 1 (PDF)
- Evaluation Panels Step 2 (PDF)
Leitlinien und Reglemente
Rechtsgrundlage:
Für die Ausschreibung der SNSF Consolidator Grants 2022 gelten die allgemeinen Bestimmungen des SNF:
Ethik und Integrität:
Forschungstätigkeiten und -methoden, die ethische Fragen aufwerfen oder einer eingehenderen ethischen Evaluation bedürfen, sind in mySNF darzulegen. Dabei sind die in der Schweiz geltenden Gesetze und ethischen Standards zu berücksichtigen. Ebenfalls zu beachten sind die Regeln der wissenschaftlichen Integrität.
Gastinstitution:
Bei der Gastinstitution muss es sich um eine juristische Person handeln (öffentlich- oder privatrechtliche Einrichtung), die in der Schweiz ansässig ist:
Budget:
Übergangslösungen des SNF:
FAQ
Welches ist der frühest- resp. spätestmögliche Projektbeginn?
Der frühestmögliche Projektbeginn ist der 1. Februar 2023. Der Projektbeginn kann um bis zu 12 Monate nach Mitteilung des Entscheids verschoben werden.
Was passiert, wenn ich eine Professur erhalte und mein Salär durch den SNF Consolidator Grant gedeckt wird?
In diesem Fall müssen Sie den SNF entsprechend informieren. Befindet sich die Professur in der Schweiz, können Sie die Projektmittel in der Regel weiterhin verwenden. Das verbleibende Salär muss an den SNF zurückerstattet werden.
Was geschieht mit meinem SNF Consolidator Grant, wenn ich an eine Hochschule im Ausland berufen werde?
Bei einem Wegzug ins Ausland entscheidet der SNF im Einzelfall über Gesuche um Übertragung von Projektmitteln aus einem SNF Consolidator Grant (siehe auch https://www.snf.ch/de/cwEW5KbgFWs6YNmW/foerderung/ergaenzende-massnahmen/money-follows-researcher ). Salärbestandteile des/der Beitragsempfangenden werden nicht ins Ausland überwiesen. Solche Gesuche können in der Regel erst zwei Jahre nach Beitragsbeginn beim SNF eingereicht werden.
Wenn ich bereits einen SNF Consolidator Grant erhalte, kann ich dann trotzdem noch andere Fördergesuche beim SNF einreichen?
Ja, Inhaberinnen und Inhaber eines SNF CoG 2022 können Gesuche im Rahmen anderer SNF-Förderprogramme (z. B. Projektförderung) einreichen, sofern die Gesuche unterschiedliche Themen behandeln und sich die Ziele und Methoden unterscheiden.
An wie vielen Projekten dürfen Gesuchstellende gleichzeitig teilnehmen?
Die Anzahl paralleler Projekte wird von SNF CoG 2022 nicht beschränkt, da die Finanzierung von SNF-Projekten nicht an laufende Ausschreibungen des Europäischen Forschungsrats (ERC) gebunden ist.
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