93 Gesuche für SNSF Advanced Grants 2022

Keyvisual SNSF Advanced Grants

Die eingereichten Gesuche werden nun von internationalen Evaluationsgremien in einem zweistufigen Verfahren evaluiert.

Da die Schweiz bei Horizon Europe weiterhin ein nicht-assoziierter Drittstaat ist, hat das SBFI den SNF beauftragt, die Übergangslösung SNSF Advanced Grants 2022 auszuschreiben. Sie richtet sich an Forschende, die in der Schweiz innovative und risikoreiche Forschung betreiben wollen.

Die 93 eingereichten Gesuche verteilen sich wie folgt auf die Fachgebiete: 37 stammen aus Mathematik, Natur- und Ingenieurwissenschaften, 31 aus Biologie und Medizin und 25 aus den Geistes- und Sozialwissenschaften. Pro Projekt haben die Forschenden ein durchschnittliches Budget von knapp 2,3 Millionen Franken beantragt.

Im Durchschnitt sind die Gesuchstellenden 51 Jahre alt. Frauen haben rund einen Viertel der Projekte eingereicht. Die meisten von ihnen arbeiten in den Geistes- und Sozialwissenschaften (12), etwas weniger in Biologie und Medizin (7) und in Mathematik, Natur- und Ingenieurwissenschaften (6).

Mehr als die Hälfte der Gesuchstellenden arbeitet an einer Universität (59%). Die anderen kommen hauptsächlich aus dem ETH-Bereich (31%).

Im vergangenen Jahr hat der SNF für die SNSF Advanced Grants 2021 Ausschreibung 232 Gesuche erhalten. Forschende, deren Projekt in der ersten Evaluationsphase der SNSF Advanced Grants 2021 abgelehnt wurden, konnten in diesem Jahr kein Gesuch mehr einreichen.

Gesuchsevaluation

Evaluationsgremien werden die Projekte in einem zweistufigen Verfahren bewerten. Sie setzen sich aus internationalen Expertinnen und Experten zusammen und sind vergleichbar mit den Gremien des Europäischen Forschungsrats. Die Gesuche werden auf der Grundlage von externen Gutachten und Interviews bewertet und anschliessend im Vergleich mit den anderen Gesuchen eingestuft.

Im Juli 2023 werden die Gesuchstellenden darüber informiert, ob ihr Projekt vom SNF unterstützt wird. Förderbeiträge betragen bis zu 2,175 Millionen Franken plus maximal 870’000 Franken für zusätzliche Kosten.

Wie im letzten Jahr wird eine wissenschaftliche Leitungsgruppe die Evaluation und Förderung begleiten. Sie stellt auch sicher, dass die gute wissenschaftliche Praxis und die SNF-Regeln bezüglich Interessenskonflikten eingehalten werden. Dieselbe Leitungsgruppe ist auch für andere Übergangsmassnahmen des SNF zuständig.