Vereinfachtes Verfahren für gemeinsame Projekte von Forschenden in Israel und der Schweiz

Der SNF hat mit der Israel Science Foundation ein Lead-Agency-Abkommen geschlossen. Forschende in den beiden Ländern müssen für gemeinsame Projekte nur noch ein Fördergesuch einreichen. Erster Eingabetermin ist der 2. Oktober 2023.

Im August 2022 unterzeichneten der SNF und die Israel Science Foundation (ISF) eine Absichtserklärung. Ein Jahr später haben sie auf dieser Grundlage nun ein Lead-Agency-Abkommen geschlossen. Es ermöglicht Forschenden in der Schweiz und in Israel, zusammen ein Gesuch bei einer der beiden Förderorganisationen einzureichen. Die Projekte müssen über eine gemeinsame Forschungsfrage und einen gemeinsamen Forschungsplan verfügen. Die Arbeiten in den einzelnen Ländern sind keine eigenständigen Projekte und können deshalb nicht getrennt durchgeführt werden.

Teil der Projektförderung

Das Lead-Agency-Verfahren ist Teil der Projektförderung des SNF. Es steht kein zusätzliches Budget zur Verfügung, und es gelten die gleichen Bedingungen wie für die Projektförderung. Forschende können dann ein Lead-Agency-Gesuch einreichen, wenn dieses keine thematischen Überlappungen mit einem anderen Gesuch oder einem bereits laufenden Projekt aufweist.

Eingabe bis zum 2. Oktober 2023

Die beiden Förderorganisationen haben vereinbart, jeweils abwechselnd für ein Jahr die Rolle der federführenden Agentur zu übernehmen. 2023 können die Forschenden ihr Gesuch bis zum 2. Oktober beim SNF eingeben.

Der SNF verfügt bereits über Lead-Agency-Abkommen mit Belgien, Deutschland, Frankreich, Kroa-tien, Luxemburg, Österreich, Polen, dem Bundesstaat Sao Paulo, Schweden, Slowenien, Südafrika, der Provinz Südtirol, der Tschechischen Republik und den USA.