Projektmitarbeitende: Anpassung der Löhne an die Teuerung

Der SNF finanziert den Teuerungsausgleich für alle Mitarbeitenden in den von ihm geförderten Forschungsprojekten. Die Massnahme tritt am 1. März 2023 in Kraft.

Tausende von Forschenden arbeiten an den Schweizer Hochschulen in Projekten mit, die vom SNF gefördert werden. Das Präsidium des Nationalen Forschungsrats hat nun beschlossen, dass die Löhne dieses Personals an die Teuerung angepasst werden. Dies betrifft alle Personalkategorien (Doktorierende, Postdoktorierende und weitere Mitarbeitende). Die Anpassung gilt für sämtliche Förderinstrumente und wird am 1. März 2023 in Kraft treten.

Entscheid in Absprache mit den Hochschulen

Konkret wird der SNF die in den einzelnen Institutionen vorgesehenen Lohnerhöhungen an das von ihm finanzierte Personal weitergeben. "Dieser Entscheid ist das Ergebnis von Gesprächen, die wir Ende letzten Jahres mit den Hochschulen geführt haben", erklärt Matthias Egger, Präsident des Nationalen Forschungsrats. "Er respektiert die Autonomie der Hochschulen als Arbeitgeberinnen und gewährleistet die Gleichbehandlung innerhalb der einzelnen Institutionen."

Die finanziellen Mittel für die Lohnerhöhungen kommen aus dem Budget des SNF, der selber keinen Teuerungsausgleich bei den Bundesbeiträgen erhält. Die Anpassung der Löhne wird sich deshalb auf die Vergabe neuer Förderbeiträge auswirken.

Attraktivität des Forschungsplatzes sichern

"Mit diesem Entscheid trägt der SNF dazu bei, die generelle Attraktivität des Forschungsplatzes Schweiz zu stärken", betont Matthias Egger. Um gute Arbeitsbedingungen für den Nachwuchs zu gewährleisten, strebt der SNF zudem eine strukturelle Erhöhung der Löhne von Doktorierenden an, die in SNF-Projekten beschäftigt sind. Dies ist eine der prioritären Massnahmen in seinem Mehrjahresprogramm 2025-2028. Er beantragt dafür ein Budget von 52 Millionen Franken.

Hinweis an Beitragsempfangende

Der Teuerungsausgleich gilt auch für die Übergangsmassnahmen Horizon Europe und für Forschende, die einen Karriere-Beitrag erhalten (Eccellenza, PRIMA, Ambizione, SNF-Förderungsprofessuren, Practice-to-Science, Doc.CH) und in der Schweiz angestellt sind. Er gilt aber nicht für Forschende, die mit einem Postdoc.Mobility-Stipendium im Ausland arbeiten; die Höhe der neuen Stipendien wird regelmässig überprüft und wenn nötig angepasst.