Internationale Ausschreibung zu bahnbrechenden Technologien im Jahr 2026

Internationale Ausschreibung zu bahnbrechenden Technologien im Jahr 2026
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Der SNF beteiligt sich ab Januar 2026 an einer internationalen Ausschreibung für interdisziplinäre Forschungsprojekte zu bahnbrechenden Technologien, die einen Beitrag zu den UN-Nachhaltigkeitszielen leisten sollen.

Die gemeinsame internationale Initiative für Forschungsprojekte zum Thema «Bahnbrechende Technologien, um globale Herausforderungen anzugehen» wird im Januar 2026 eröffnet. Sie ist Teil des New Frontiers in Research Fund (NFRF), ein internationales Förderprogramm für innovative Forschung, das von Kanada koordiniert wird.

An der Initiative nehmen Förderorganisationen von den Åland-Inseln, aus Brasilien, Kanada, Dänemark, Finnland, von den Färöer-Inseln, aus Grönland, Grossbritannien, Irland, Island, den Niederlanden, Norwegen, Spanien, Schweden, der Schweiz und Taiwan teil.

Thematische Fördervoraussetzungen

Förderfähig sind Projekte, die auf bahnbrechenden Technologien basieren und einen erkennbaren Beitrag zu mindestens einem der siebzehn Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals - SDGs) leisten. Die Projekte können sich auf die Entwicklung oder Implementierung der Technologie konzentrieren oder sich mit den gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Auswirkungen solcher Technologien auseinandersetzen.

Interdisziplinarität und Kooperation

Die Projekte müssen interdisziplinär ausgerichtet sein und mindestens zwei verschiedene Fachdisziplinen einbeziehen. Betroffene Personen sowie relevante Akteure aus dem Forschungsumfeld sollen frühzeitig und aktiv in die Entwicklung des Förderantrags eingebunden werden. Ein transsektoraler Ansatz ist erwünscht: Die Forschung soll über Fach- und Sektorengrenzen hinweg erfolgen und Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft und weiteren Bereichen einbeziehen. Nicht-akademische Partner können Teil des Projektteams oder in kooperativer Rolle eingebunden werden.

Das Projektteam muss bei mindestens drei teilnehmenden Förderorganisationen antragsberechtigt sein. Es braucht mindestens drei antragsstellende Personen und eine der Personen muss zugelassen sein für die NFRF-Förderung. Die teilnehmenden Förderorganisationen sind:

  • Dutch Research Council (NWO) - Niederlande

  • International Development Research Centre (IDRC) - Kanada

  • New Frontiers in Research Fund (NFRF) – Kanada

  • NordForsk – Åland-Inseln, Dänemark, Finnland, die Färöer-Inseln, Grönland, Island, Norwegen, Schweden

  • Research Ireland - Irland

  • Sao Paulo Research Foundation (FAPESP) – Brasilien

  • Spanish State Research Agency (AEI) - Spanien

  • Swiss National Science Foundation (SNSF) – Schweiz

  • National Science and Technology Council (NSTC) - Taiwan

  • UK Research and Innovation (UKRI) – Grossbritannien