Nachwuchsforscherinnen: Laufbahnförderung durch neuen Gleichstellungsbeitrag

Piktogramm Gleichstellung. © SNF

Mitarbeiterinnen in Projekten und Beitragsempfängerinnen von Karriereförderungsinstrumenten haben auf Stufe Doktorandin oder Postdoktorandin neu ab Mitte April Anrecht auf einen Gleichstellungsbeitrag für Massnahmen wie z. B. Mentoring, Coaching, Netzwerktreffen oder Vernetzungsanlässe.

Der SNF setzt eine weitere Gleichstellungsmassnahme um, die er im Mehrjahresprogramm 2012-16 angekündigt hatte: den Gleichstellungsbeitrag. Damit kann den vom SNF geförderten Nachwuchswissenschaftlerinnen noch zusätzlich individuelle und flexible Unterstützung für die Karriereentwicklung ermöglicht werden. Denn noch immer scheiden auch in der Schweiz überproportional mehr Frauen aus der Wissenschaft aus wie Männer.

Karriere unterstützen

Folgende Nachwuchswissenschaftlerinnen können für Massnahmen zur Karriereentwicklung einen Gleichstellungsbeitrag erhalten:

  • Beitragsempfängerinnen von SNF-Karriereförderungsinstrumenten (ausgenommen SNF-Förderungsprofessorinnen und Assistenzprofessorinnen Energy Grants)
  • Mitarbeiterinnen in SNF-finanzierten Projekten, die an einer schweizerischen Institution angestellt sind

Mit dem Gleichstellungsbeitrag können beispielsweise Kosten für Mentoring, Coaching, Kurse zur Karriereförderung, Netzwerktreffen und andere Vernetzungsanlässe finanziert werden, aber nicht familienunterstützende Massnahmen, wie z.B. Kinderbetreuung.

Defizitgarantie

Der Gleichstellungsbeitrag gehört zu den anrechenbaren Kosten. Er muss aber nicht eigens beantragt werden, sondern wird über eine sogenannte Defizitgarantie gedeckt. Maximal erhält eine berechtigte Person pro 12 Monate Projektlaufzeit 1‘000 Franken für karriereunterstützende Massnahmen. Der Gleichstellungsbeitrag steht Nachwuchsforscherinnen auf der Stufe Doktorandin und Postdoktorandin (an Fachhochschulen auch Nichtpromovierten) offen. Voraussetzung ist ein Anstellungsgrad von mindestens 60 Prozent. Ein Anspruch auf den neuen Beitrag besteht für alle ab dem 15. April 2014 per Verfügung bewilligten Projekte in den berechtigten Förderungsinstrumenten.