Projekte zu Gesundheit und Wohlergehen
Für Forschende von Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: Der SNF finanziert während einer befristeten Zeit Projekte zum Themenbereich Gesundheit und Wohlergehen. Im ersten Jahr vergibt er 15 Millionen Franken.
Wichtig: Vorregistrierung bis zum 15. Januar 2023 via health@snf.ch.
Gesundheitsthemen sind von grosser Bedeutung für die Schweizer Gesellschaft. Der SNF fördert die Forschung dazu an den Fachhochschulen und den Pädagogischen Hochschulen mit einer befristeten Massnahme. Vielversprechende Projekte zu Gesundheit und Wohlergehen erhalten so mehr finanzielle Möglichkeiten. Generell stärken wir damit die anwendungsorientierte Forschung der Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen.
Vorgesehen sind Ausschreibungen in den Jahren 2023 und 2024.
Für dieses Förderangebot gelten die gleichen Bedingungen wie für das Instrument Projektförderung des SNF. Gesuche eingeben können Forschende, die ihre Arbeiten selbständig, eigenverantwortlich und mit selbst gesteckten Zielen durchführen.
Teilnahmebedingungen
Als Gesuchstellende teilnahmeberechtigt sind Forschende von Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen, deren Forschung einen direkten Bezug zu Gesundheit und Wohlergehen aufweist.
Die formellen Voraussetzungen sind in Artikel 4 und 5 des SNF-Reglements über die Projektförderung aufgeführt.
Am Stichtag können Gesuchstellende nur ein Gesuch bei dieser Ausschreibung einreichen.
Für die vorliegende Ausschreibung gelten die Beschränkungen der Anzahl laufender Projekte und Gesuche in der Projektförderung (Art. 13 Abs. 2 des Reglements über die Projektförderung).
So geht’s
Vorregistrierung
Ihr Gesuch müssen Sie bis zum 15. Januar 2023 via health@snf.ch vorregistrieren. Geben Sie dabei folgende Informationen an:
- Namen der Gesuchstellenden
- Institution
- Projektpartner/innen
- Disziplin(en)
- Zusammenfassung (max. 1 Seite)
- 5-10 Stichwörter
Gesuchseingabe
Die Ausschreibung öffnet am 1. Februar 2023. Reichen Sie Ihr Gesuch bis spätestens zum 1. Mai 2023 um 17:00 Uhr über die Plattform mySNF ein. Bitte wählen Sie das Förderinstrument «Health Research and Wellbeing at UAS and UTE».
Die Vorgaben für den Forschungsplan finden Sie im Ausschreibungsdokument. Das Gesuch muss in englischer Sprache verfasst werden.
Reglemente und Richtlinien
Im Ausschreibungsdokument finden Sie die detaillierten Informationen zu diesem Förderangebot.
Für die Ausschreibung von Projekten im Bereich Gesundheit und Wohlergehen gelten die Bedingungen der Projektförderung, die in drei Reglementen festgehalten sind:
- Reglement über die Projektförderung (PDF); dieses Reglement kann vom Beitragsreglement abweichende Bestimmungen enthalten, die nur für die Projektförderung gelten
- Beitragsreglement (PDF)
- Allgemeines Ausführungsreglement zum Beitragsreglement (PDF)
Folgende Richtlinien basieren auf den Reglementen. Sie enthalten zusätzliche Erklärungen und Hinweise, welche die praktische Anwendung der reglementarischen Bestimmungen erleichtern sollen. Bei Unklarheiten empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit der SNF-Geschäftsstelle aufzunehmen (siehe Kontaktinfo).
Gesuch
- Vorgaben für den Forschungsplan
- Vorgaben für CV / bedeutendste Leistungen
- DMP – Leitlinien für Forschende
- Projekte – ein Gesuch einreichen
- Liste der SNF-Forschungsgebiete und Disziplinen (PDF)
- Anleitungen/Dokumente zu Weave/Lead Agency
- Anwendungsorientierte Grundlagenforschung
- Reglement des Forschungsrats über den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten von Gesuchstellenden sowie Beitragsempfängerinnen und -empfängern (PDF)
FAQ
Darf ich zusätzlich zur Einreichung eines Gesuchs bei der Ausschreibung «Projekte im Bereich Gesundheit und Wohlergehen» auch ein Gesuch in der Projektförderung des SNF stellen oder Beitragsempfänger/in in der Projektförderung sein?
Ja. Es gelten aber die Beschränkungen der Anzahl laufender Projekte und Gesuche in der Projektförderung.
Gehört der Lohn der Gesuchstellenden zu den anrechenbaren Kosten?
Nein. Der Lohn der Gesuchstellenden gehört in der Regel nur in Instrumenten der SNF-Karriereförderung zu den anrechenbaren Kosten.
Kann ich ein Gesuch beim SNF einreichen, wenn ich schon in einem vom SNF finanzierten Forschungsvorhaben als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter angestellt bin?
Nein. Beitragsempfangende können nicht gleichzeitig als Mitarbeitende in einem vom SNF finanzierten Projekt angestellt sein. Diese beiden Rollen sind unvereinbar, und der SNF tritt nicht auf Gesuche ein, wenn diese beiden Rollen parallel vorgesehen sind. Projektmitarbeitende können eigene Gesuche für den Zeitpunkt nach der Projektmitarbeit stellen.
Ich habe kein Doktorat gemacht, da ich an einer Fachhochschule bzw. Pädagogischen Hochschule abgeschlossen habe. Welche Voraussetzungen muss ich für eine Gesuchstellung in der Projektförderung erfüllen?
In der Regel sind mindestens drei Jahre hauptberufliche Forschungstätigkeit nach dem Hochschulabschluss als Äquivalenz für ein Doktorat nötig, und ab diesem Zeitpunkt noch einmal weitere vier Jahre zusätzliche Forschungserfahrung. Haben Sie vor Ablauf dieser vier Jahre eine unabhängige Forschungsposition erhalten (z. B. eine Assistenzprofessur oder eine Gruppenleitung), können Sie bereits ab dann ein Gesuch in der Projektförderung einreichen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Gesuchstellenden und einem Projektpartner?
Als Gesuchstellerin oder Gesuchsteller sind Sie wissenschaftlich und administrativ verantwortlich für das eingereichte Gesuch bzw. die zugesprochenen Fördermittel und leisten einen substanziellen Beitrag zum Projekt. Von Ihnen stammen die Forschungsidee und der Forschungsplan und Sie dürfen Ihren Beitrag im CV als Eigenleistung aufführen. Auch für den Fortgang des Projekts und das angestellte Personal sind Sie verantwortlich, ebenso für die Ergebnisse und den Output. Projektpartner leisten einen Beitrag, der für das Forschungsprojekt wichtig ist. Sie sind jedoch weder wissenschaftlich noch administrativ verantwortlich für das Forschungsgesuch bzw. -projekt und dürfen den Beitrag zum Projekt entsprechend nicht als Eigenleistung deklarieren.
Kann ich weitere Gesuchstellende in meinem Projekt haben?
Wenn es die Projektziele erfordern, sind natürlich mehrere Gesuchstellende möglich. Alle Gesuchstellenden tragen die gleiche Verantwortung für das Projekt und leisten einen substanziellen Beitrag. Für Mitarbeit ohne Projektverantwortung ist der Status Projektpartnerin bzw. Projektpartner vorgesehen.
Was ist eine Projektpartnerin bzw. ein Projektpartner?
Eine Projektpartnerin bzw. ein Projektpartner leistet einen kleineren Beitrag zu einem Forschungsprojekt. Er oder sie ist nicht der Spiritus Rector und trägt keine Verantwortung für den Projektfortgang. Projektpartnerinnen und -partner können Forschende aus dem akademischen Bereich oder Einzelpersonen aus dem öffentlichen oder Nonprofit-Bereich im In- oder Ausland sein. Sie können von den Projektmitteln profitieren, dürfen aber nicht im Projekt angestellt werden.
Welche Arten von Kosten sind anrechenbar?
Im Allgemeinen anrechenbar sind Kosten für Personal, Sozialabgaben, Sachmittel, Benutzung von Infrastrukturen, Open-Access-Publikationen, Tagungen und Workshops, Zusammenarbeit, Karrieremassnahmen und Gleichstellungsmassnahmen.
Welche Kosten der Projektpartnerinnen und Projektpartner sind anrechenbar?
Kosten von Projektpartnerinnen und Projektpartnern können im Umfang ihrer Leistungen für das Forschungsvorhaben und unter Einhaltung der Regeln des SNF für die anrechenbaren Kosten angerechnet werden. Löhne von Projektpartnerinnen und Projektpartnern sind hingegen nicht anrechenbar.
Kann ich ergänzende Massnahmen wie Mobilitätsbeiträge in Projekten, den Flexibility Grant, das Medientraining und den Gleichstellungsbeitrag beantragen?
Ja. Es gelten die gleichen Bestimmungen wie in der Projektförderung.
Kann ich im Falle einer Ablehnung erneut an der Ausschreibung «Projekte zu Gesundheit und Wohlergehen» teilnehmen?
Ja. Eine zweite Ausschreibung ist für das Jahr 2024 vorgesehen.
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