Erstmals vereinfachtes Verfahren mit aussereuropäischem Land

Der SNF hat ein Lead-Agency-Abkommen mit der südafrikanischen Forschungsstiftung abgeschlossen. Ab 2021 können Forschende gemeinsame Projekte bei einer der beiden Organisationen einreichen.

Im Rahmen eines bilateralen Programms des Bundes haben der SNF und die südafrikanische Forschungsstiftung (National Research Foundation, NRF) bereits Ausschreibungen durchgeführt und insgesamt 37 Projekte finanziert. Mit dem Lead-Agency-Abkommen bauen sie die Zusammenarbeit aus. Neu stellen Forschende in der Schweiz und in Südafrika gemeinsam ein Gesuch um Finanzierung. Damit verringert sich der Aufwand deutlich. Während einer zweijährigen Pilotphase wechselt die Zuständigkeit ab: 2021 wird der SNF die eingereichten Gesuche prüfen, 2022 die NRF. Der erste Eingabetermin ist der 1. April 2021. Das Thema des Projekts wählen die Forschenden selber.

Meilenstein erreicht

Das Lead-Agency-Abkommen mit Südafrika ist das erste mit einem Land ausserhalb Europas. Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Blade Nzimande, der südafrikanische Minister für Hochschulbildung, Wissenschaft und Technologie, begrüssten in einer Videokonferenz das Abkommen als Meilenstein in den wissenschaftlichen Beziehungen der beiden Länder. An der Konferenz nahmen auch Matthias Egger, der Präsident des Nationalen Forschungsrats des SNF, und Molapo Qhobela, der Geschäftsführer der NRF, teil.

Für Bundesrat Parmelin zeigt das Abkommen, "die äusserst positive Entwicklung im Rahmen des bilateralen Programms. Dieses wurde 2007 mit dem bilateralen Abkommen über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit initiiert. Die direkte Zusammenarbeit beider Forschungsförderungsagenturen war ein wichtiges Ziel des bilateralen Programms und wird die Wissenschaftsgemeinschaften beider Länder noch enger zusammenbringen."

Matthias Egger betonte die Bedeutung des neuen Abkommens für den SNF. "Ich freue mich sehr, dass wir das erprobte Lead-Agency-Verfahren erstmals auf ein afrikanisches Land ausdehnen können. Damit verschaffen wir Forschenden in der Schweiz zusätzliche Möglichkeiten für Partnerschaften, von denen beide Seiten profitieren."

Gemeinsame Fragestellung

Lead-Agency-Gesuche müssen bestimmte Bedingungen erfüllen. So enthalten sie eine gemeinsame Fragestellung und einen gemeinsamen Forschungsplan. Ausserdem stellen die Projektteile in den einzelnen Ländern keine eigenständigen Projekte dar und lassen sich nicht getrennt durchführen.

Das Verfahren ist Teil des Instruments "Projektförderung" des SNF. Forschende können nur dann ein Gesuch einreichen, wenn es sich nicht mit einem anderen beim SNF eingereichten oder laufenden Projekt thematisch überschneidet.