Swiss Quantum Call 2026

Die Ausschreibung richtet sich an Forschende im Bereich der Quantenwissenschaft und -technologie. Gefördert werden wissenschaftlich exzellente Projekte mit klarem gesellschaftlichem und technologischem Nutzen.
Der Swiss Quantum Call 2026 ist Teil der laufenden Schweizer Quanteninitiative (Swiss Quantum Initiative, SQI). Er basiert auf den strategischen Überlegungen der Schweizer Quantenkommission (Swiss Quantum Commission, SQC). Für die Finanzierung der Projekte steht ein Budget von voraussichtlich 16 Millionen Franken zur Verfügung. Der definitive Entscheid ist abhängig vom Entlastungspaket 27 und fällt nach aktuellem Stand im Dezember 2026.
Ziel der Ausschreibung ist es, die Schweizer Quantenforschung weiter zu stärken. Gefördert werden herausragende, neugiergetriebene Projekte mit hoher wissenschaftlicher Qualität. Wichtig ist zudem, dass die Forschung langfristige Wirkungen entfalten kann – auch über die Wissenschaft hinaus – und so zum internationalen Erfolg des Schweizer Quantenforschungs- und Innovationsstandorts beiträgt.
Gefördert werden eigenverantwortlich durchgeführte Forschungsvorhaben von qualifizierten Wissenschaftler:innen. Die Forschungsziele wählen sie selbst, innerhalb der folgenden Themenbereiche:
Quantenkommunikation
Quantencomputing
Quantensimulation
Quantensensorik und Quantenmetrologie
Darüber hinaus sind Projekte zugelassen, die methodisch oder technologisch wesentlich zur Entwicklung der genannten Bereiche beitragen. Im Fokus stehen Gesuche zu Materialien für Quantensysteme, Hardware und Software zur Quantenkontrolle, Quantentheorie und Quanteninformationstheorie sowie Informatik für Quantentechnologien.
Teilnahmebedingungen und Besonderheiten
Die Ausschreibung orientiert sich an den allgemeinen Regeln des SNF-Förderinstruments Projektförderung. Forschende in der Schweiz sind beitragsberechtigt, wenn sie deren Teilnahmebedingungen erfüllen.
Die Unterschiede zur regulären Projektförderung des SNF sind:
Gesuche sind nur in den oben erwähnten Bereichen der Quantenwissenschaft und -technologie zugelassen.
Neben der wissenschaftlichen Exzellenz sollen Gesuchstellende die mögliche längerfristige Relevanz ihrer Forschung über den unmittelbaren akademischen Kontext hinaus darlegen. Die Ausschreibung richtet sich jedoch in erster Linie an Forschungsprojekte mit niedrigem bis mittlerem technologischem Reifegrad.
Die Teilnahme unabhängiger Nachwuchswissenschaftlerinnen und wissenschaftler wird ausdrücklich begrüsst. Es wird sichergestellt, dass Gesuche Nachwuchsforschender und etablierter Forschender ausgewogene Erfolgschancen haben.
Bei kollaborativen Projekten mit drei oder mehr Gesuchstellenden ist die Beteiligung einer im Ausland ansässigen Person möglich, sofern deren Expertise unerlässlich ist und ein klarer Mehrwert gegenüber der in der Schweiz vorhandenen Fachkompetenz nachgewiesen wird.
Es können Gerätekosten von bis zu 400’000 Franken pro Projekt beantragt werden. Bis zu 40 Prozent des Förderbeitrags dürfen für Projektpartner:innen und Subunternehmen verwendet werden.
Diese Abweichungen von den Regeln der SNF Projektförderung dienen dazu, die strategischen Leitlinien der Schweizer Quantenkommission gezielt umzusetzen. Sie sollen insbesondere anwendungsnahe Quantenforschung mit klarem gesellschaftlichem und technologischem Nutzen stärken. Zudem fördern sie die Beteiligung und Leitung durch Nachwuchsforschende, erleichtern nationale und internationale Kooperationen und berücksichtigen den erhöhten Bedarf an spezialisierter Infrastruktur und Geräten.
Die Gesuchseingabe erfolgt über das SNF-Portal. Es wird dringend empfohlen, mindestens einen Monat vor der Eingabefrist ein Benutzerkonto einzurichten, um die erforderlichen Informationen und Dokumente rechtzeitig auf dem SNF-Portal einreichen zu können.
Weitere Informationen und Reglemente
Ausführliche Informationen über die Teilnahmebedingungen, die Gesuchseingabe und das Evaluationsverfahren sind im Ausschreibungsdokument festgehalten. Des Weiteren gelten die allgemeinen Bestimmungen des SNF.