Projektförderung: gestrafftes Verfahren zur Mitteilung von Förderungsentscheiden
Der SNF strafft das Verfahren für die Mitteilung seiner Förderungsentscheide: Ablehnungsentscheide in der Projektförderung werden nicht mehr vorab mit einem provisorischen Entscheid und gleichzeitiger Fristansetzung für einen allfälligen Rückzug des Gesuchs mitgeteilt, sondern direkt mit einer Verfügung, in welcher die Ablehnungsgründe aufgeführt sind.