Postdoc.Mobility

Die Postdoc.Mobility-Stipendien des SNF ermöglichen jungen WissenschaftlerInnen einen Postdoc-Forschungsaufenthalt im Ausland zu absolvieren.

Diese Stipendien werden in der Regel für 24 Monate vergeben, die Mindestdauer beträgt 12 Monate. Die maximale Förderdauer durch Postdoc.Mobility und weitere allfällige SNF-Mobilitätsstipendien beträgt insgesamt 36 Monate. BeitragsempfängerInnen eines (Advanced) Postdoc.Mobility-Stipendiums können einen Rückkehrbeitrag beantragen. Die Rückkehr wird mindestens für 3 und höchstens für 12 Monate gewährt.

Änderung im Postdoc.Mobility-Reglement

Das Postdoc.Mobility-Reglement wurde wie folgt angepasst: Die Verlängerung des Zeitfensters für die Zulassung ist nicht mehr auf ein Jahr begrenzt. Nun entspricht diese Dauer der tatsächlichen Dauer der aufgetretenen Verzögerung. Darüber hinaus kann bei Mutterschaft nach dem Doktorat oder dem medizinischen Abschluss das Zulassungsfenster pro Kind um 18 Monate, oder darüber hinausgehend, falls begründet, verlängert werden. Es wird auf Ziffer 1.11 des Allgemeinen Ausführungsreglements zum Beitragsreglement verwiesen.

Evaluationsprozedur

Der SNF führt im Rahmen der Weiterentwicklung seines Evaluationsverfahrens für die Postdoc.Mobility-Ausschreibung vom 1. Februar 2019 eine Neuerung im Auswahlprozess ein. Gesuche, die in der wissenschaftlichen Begutachtung und nach Ausübung des pflichtgemässen Ermessens sowohl als qualitativ gleichwertig als auch förderungswürdig beurteilt wurden, werden in einer Gruppe zusammengefasst. Die Entscheidung über die Förderung erfolgt innerhalb dieser Gruppe mittels Losziehung. Da diese Gesuche qualitativ auf derselben Stufe stehen, ist eine weitere sachliche Differenzierung nicht möglich. Durch Losziehung ausgeschiedene Gesuchstellende erhalten im Rahmen der Ablehnungsbegründung einen entsprechenden Hinweis. Der SNF wird die Auswirkungen der rechtlich abgestützten Neuerung auf den Auswahlprozess sorgfältig auswerten und die daraus gewonnen Erkenntnisse berücksichtigen.