Entlastungsbeitrag 120% neu auch für Postdoktorierende mit Ambizione-Beiträgen

Der SNF gewährt Entlastungsbeiträge an Postdoktorierende mit familiären Verpflichtungen, die über SNF Projektbeiträge ihr Salär erhalten. Ab dem 1. Juli 2014 haben neu auch Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger von Ambizione die Möglichkeit, einen Antrag auf einen Entlastungsbeitrag 120% zu stellen.

Um den wissenschaftlichen Nachwuchs gezielt zu fördern und die Attraktivität einer akademischen Karriere zu erhöhen, weitet der SNF den "Entlastungsbeitrag 120%" auf das Förderungsinstrument Ambizione aus. Diese Ausweitung ist ab dem 1. Juli 2014 gültig und soll jungen Forschenden die Vereinbarkeit einer akademischen Karriere mit familiären Verpflichtungen erleichtern.

Entlastung bei Betreuungsaufgaben

Entlastungsbeiträge werden für Postdoktorierende in SNF-finanzierten Projekten angeboten, die eine akademische Laufbahn anstreben und gleichzeitig familiäre Betreuungsaufgaben wahrnehmen. Neben der Reduktion des Arbeitspensums und der Anstellung einer Supportperson mit den freiwerdenden Stellenprozenten kann auch ein Beitrag an die Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden. Aufgrund der Ausweitung auf Ambizione wurde das Reglement entsprechend angepasst. Zusätzlich wurde der Leitfaden ergänzt; neu muss die Postdoktorandin bzw. der Postdoktoranden einen Beleg des Brutto-Jahreshaushaltseinkommens per E-Mail an die zuständige Abteilung senden. Die beiden aktualisierten Richtlinien treten auf den 1. Juli 2014 in Kraft.

Informationen ab Juli online

Alle relevanten Informationen zum Entlastungsbeitrag 120% und zum Verfahren für die Eingabe von Gesuchen finden sich im entsprechenden Reglement sowie im Leitfaden. Beide aktualisierten Dokumente sind ab dem 1. Juli 2014 auf der Website des SNF aufgeschaltet.