Gemeinsame Projekte mit Tschechien
Vereinfachte Gesuchseingabe: Der SNF hat mit der tschechischen Förderorganisation (GACR) ein Lead-Agency-Abkommen abgeschlossen.
Beim Lead-Agency-Verfahren reichen Forschende in der Schweiz und in Tschechien ein gemeinsames Gesuch bei einer der beiden nationalen Förderorganisationen ein. Die Gesuche müssen eine gemeinsame Fragestellung und einen gemeinsamen Forschungsplan enthalten. Die Projektteile in den einzelnen Ländern stellen keine eigenständigen Projekte dar und lassen sich nicht getrennt durchführen.
Teil der Projektförderung
Das Lead-Agency-Verfahren ist Teil der Projektförderung des SNF. Es steht daher kein zusätzliches Budget zur Verfügung und es gelten die gleichen Bedingungen wie für die Projektförderung. So können Forschende nur dann ein Lead-Agency-Gesuch einreichen, wenn dieses keine thematischen Überlappungen mit einem beim SNF eingereichten Gesuch oder einem bereits laufenden Projekt aufweist.
Eingabe bis 1. April 2020
Der SNF und die GACR haben sich darauf geeinigt, jährlich abwechselnd die Federführung zu übernehmen. Der Antrag richtet sich nach den ortsüblichen Verfahren. Für die Berechnung der Kosten gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien. Im Jahr 2020 wird der SNF Lead Agency sein; Eingabetermin ist der 1. April.
Tschechien ist nach Deutschland, Österreich, Luxemburg, Frankreich, Belgien, Polen und Slowenien das achte Land, mit dem der SNF ein Lead-Agency-Abkommen abgeschlossen hat.