Scientific Exchanges

Keyvisual Scientific Exchange
© Thomas Vogel

Planen Sie eine wissenschaftliche Veranstaltung in der Schweiz, einen Forschungsaufenthalt bei ausländischen Kolleginnen und Kollegen oder möchten diese in die Schweiz einladen? Der SNF beteiligt sich an den Kosten.

Bei den Veranstaltungen kann es sich z.B. um wissenschaftliche Konferenzen und Workshops handeln. Forschungsaufenthalte von Schweizer Forschenden im Ausland oder von Forschenden aus dem Ausland in der Schweiz werden für eine Dauer von 1 bis 6 Monaten gefördert. Bei den Veranstaltungen werden Reise- und Aufenthaltskosten der Teilnehmenden aus dem Ausland sowie gewisse Kosten für Online- und Hybridevents übernommen. Bei Forschungsaufenthalten werden die der reisenden Gäste finanziert.

Das Reglement der Scientific Exchanges wurde revidiert, um einzelne Bestimmungen zu präzisieren, sie besser an die aktuelle Praxis anzupassen und der steigenden Nachfrage Rechnung zu tragen. Das neue Reglement tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Eine Übersicht über die Änderungen findet sich im Newsbeitrag. Zudem sind die ab 1. Januar 2027 geltenden Ausführungsbestimmungen verfügbar.

Bevor Sie Ihren Antrag einreichen, beachten Sie die folgenden Dokumente. Sie enthalten Richtlinien, die für die Antragstellung relevant sind, sowie Vorlagen für die erforderlichen Unterlagen. Zusätzliche Ressourcen finden Sie unter der Sektion Dokumente.

  • Teilnahmebedingungen

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    ​Gesuchstellende von Scientific Exchanges müssen die persönlichen Voraussetzungen des Beitragsreglements bzw. des Allgemeinen Ausführungsreglements zum Beitragsreglement erfüllen sowie eine Anstellung in der Schweiz vorweisen. Der Anstellungsgrad kann unter 50 Prozent liegen, sollte aber mindestens 20 Prozent betragen. Gesuche für wissenschaftliche Veranstaltungen können auch von Personen ohne Doktorat eingereicht werden.

  • How To

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    Gesuchseingabe

    Gesuche müssen mindestens vier Monate vor der Veranstaltung oder dem Besuch über die Plattform mySNF eingereicht werden.

    Auswahlverfahren

    Die Anträge werden nach folgenden Kriterien begutachtet:

    • Qualität, Originalität und Relevanz der Veranstaltung / des Besuchs
    • Wissenschaftliche Expertise der zu unterstützenden Personen und deren Beitrag
    • Komplementarität und Zusatznutzen des Austauschs
    • Machbarkeit der Veranstaltung / des Besuchs

    Bei Veranstaltungen ist die Beteiligung von Frauen als Referentinnen sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses ebenfalls ein Kriterium.

  • Dokumente

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  • FAQ

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    Wer kann ein Gesuch für einen Forschungsaufenthalt einreichen? Nur die Partner*innen in der Schweiz oder auch die ausländischen Partner*innen?

    Gesuche können nur durch antragsberechtigte Personen, welche an einer Forschungsinstitution in der Schweiz beschäftigt sind, eingereicht werden. Ausländische Partner*innen können selbst keine Gesuche einreichen.

    Kann ich im gleichen Kalenderjahr ein Gesuch für eine wissenschaftliche Veranstaltung und für einen Forschungsaufenthalt einreichen?

    Nein, Antragstellende können nur ein Gesuch pro Kalenderjahr einreichen. Es ist anzumerken, dass eine gesuchstellende Person in einem Kalenderjahr zwei Scientific Exchanges durchführen kann, wenn einer der beiden Beiträge im Vorjahr beantragt wurde.[

    Kann ein abgelehntes Gesuch erneut eingereicht werden?

    Ein abgelehntes Gesuch kann erst im folgenden Kalenderjahr erneut eingereicht werden (wenn ein Gesuch erstmals 2027 eingereicht wird, kann es erst ab Januar 2028 wieder eingereicht werden und muss weiterhin mindestens vier Monate vor Projektbeginn vorliegen).

    Kann ich als PhD-Student:in ein Gesuch für einen Forschungsaufenthalt im Ausland eingeben?

    Nein, PhD-Student:innen sind für einen Forschungsaufenthalt nicht antragsberechtigt, nur für wissenschaftliche Veranstaltungen.[

    Können Mitgesuchstellende in Gesuchen aufgeführt werden?

    Bei der Einreichung eines Gesuchs für einen Forschungsaufenthalt ist die in der Schweiz beschäftigte Person die einzige antragstellende Person. Bei einer wissenschaftlichen Veranstaltung sind Mitgesuchstellende zulässig, diese müssen jedoch dieselben Kriterien erfüllen wie die Hauptgesuchstellenden. Mitgesuchstellende müssen zudem alle erforderlichen Unterlagen einreichen.[

    Was sind anrechenbare Kosten für Scientific Exchanges?

    Ein Beitrag für eine wissenschaftliche Veranstaltungen deckt die Reise-, Aufenthalts- und Verpflegungskosten der Teilnehmenden aus dem Ausland ab. Bei Forschungsaufenthalten sind die Reise- und Aufenthaltskosten sowie die Verpflegungskosten des Gastes anrechenbar.[

    Kann auch eine Unterstützung für Teilnahmen an wissenschaftlichen Veranstaltungen im Ausland (ausserhalb der Schweiz) beantragt werden?

    Nein, dies ist leider nicht möglich. Es können nur Teilnehmende aus dem Ausland (ausserhalb der Schweiz) unterstützt werden. Die wissenschaftliche Veranstaltung muss zwingend in der Schweiz stattfinden. Ausnahmen können bewilligt werden, wenn der wissenschaftliche Mehrwert der Veranstaltung gemindert würde, sollte sie in der Schweiz stattfinden (z. B. ein Workshop, der Feldforschungsaktivitäten umfasst); in solchen Fällen muss jedoch eine klare institutionelle Verbindung zur Schweiz nachgewiesen werden. Solche Fälle müssen immer im Voraus mit dem SNF abgeklärt werden.[

    Ausnahmeregel CHF 3'500 für DAC-Länder (DAC: Development Assistance Committee): Gilt dies sowohl für Forschungsaufenthalte in DAC-Ländern als auch für Forschende aus DAC-Ländern?

    Die Pauschalen beziehen sich jeweils auf das Herkunftsland des Gastes; z.B. können Antragstellende aus der Schweiz für einen Forschungsaufenthalt in Kambodscha nicht von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen. Umgekehrt kann für einen Gast aus Kambodscha eine Pauschale von CHF 3'500 pro Monat verlangt werden.

    Darf ich für einen Scientific Exchange mit dem Auto reisen?

    Bei An-/Abreise mit dem Auto übernimmt der SNF die Kosten von max. CHF 0.6/km, jedoch nicht mehr als den bewilligten Beitrag.

    Wie lange dauert es, bis das Resultat der Evaluation mitgeteilt wird?

    Die Evaluation dauert in der Regel 2-2½ Monate, kann aber unter Umständen bis zu 4 Monate in Anspruch nehmen.

    An wen wird der Beitrag überwiesen?

    Der Beitrag wird immer an die Heiminstitution der gesuchstellenden Person überwiesen. Diese sollte daher vor der Einreichung des Antrags auf Beitragsfreigabe mit der Finanzabteilung der entsprechenden Institution Kontakt aufnehmen.

    Wie muss ein Forschungsaufenthalt abgerechnet werden?

    Es muss ein finanzieller Bericht eingereicht werden. Die Reisekosten müssen mit einem Reiseticket belegt werden. Die Ausgaben für die Aufenthaltskosten und Verpflegung können mit dem entsprechenden SNF-Formular abgerechnet werden; dies ist als Beleg ausreichend und es sind daher keine Detailbelege notwendig. Wichtig: Beim Beitrag handelt es sich nicht um einen Lohn. Alle Mittel, die nicht ausgegeben wurden, müssen deshalb zurückbezahlt werden.[

  • News

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