Belgien (Flandern)

Beim Fonds Wetenschappelijk Onderzoek - Vlaanderen (FWO) ist das Programm "Junior and Senior Research fundamental projects" für das Weave-Verfahren zugelassen.
Betragsberechtigte Forscherinnen und Forscher folgender Universitäten können Projekte nach dem Weave-Verfahren einreichen:
- KU Leuven
- Universität Gent
- Vrije Universiteit Brussel (VUB)
- Universität Antwerpen
- Universität Hasselt
- Evangelisch-Theologische Fakultät Löwen
- Fakultät für protestantische Theologie in Brüssel
- Schifffahrtsakademie
- Vlerick Business School
- Antwerp Management School
- Institut für tropische Medizin eventuell in Zusammenarbeit mit einer flämischen oder föderalen wissenschaftlichen Einrichtung und/oder einer flämischen Hochschuleinrichtung
Weave-Gesuche sind beim SNF Teil des Instruments Projektförderung. In der Projektförderung können Gesuchstellende maximal zwei gleichzeitig laufende Beiträge haben. Einer davon muss für ein Projekt im Rahmen von Weave/Lead Agency/International Co-Investigator Scheme sein. Kollaborative Projekte, die vor April 2026 bewilligt wurden, zählen bis zum Ende ihrer regulären Laufzeit wie Lead-Agency/Weave/ICIS- Projekte. Ausserdem müssen sich die beiden Projekte thematisch klar voneinander unterscheiden.
Die Projektdauer ist in beiden Ländern gleich lang beträgt maximal 48 Monate.
Der nächste Einreichetermin des FWO ist am 1. April 2026.
Wird das Gesuch beim FWO eingereicht, ist innerhalb von sieben Tagen eine Kopie beim SNF via mySNF einzureichen.
Der FWO verlangt von den belgischen Forschenden, mit dem Projekt im Januar des Folgejahrs der Bewilligung zu beginnen. Obwohl Schweizer Forschende nach Erhalt des Förderentscheids 12 Monate Zeit haben, das Projekt zu starten, empfiehlt der SNF, die Startphase mit den beteiligten Forschungspartnern zu koordinieren.
Aufgrund des Projektbeginns im Januar des Folgejahres nach der Bewilligung sind Einreichungen beim SNF oder FWO nur im April möglich.
Dokumente und Links