Neue NFS-Ausschreibung für Geistes- und Sozialwissenschaften – Ausschreibung 6+ (GSW)

Im Januar hat der Bund sechs neue Nationale Forschungsschwerpunkte (NFS) lanciert und Mittel für mindestens einen weiteren NFS aus den GSW zurückgestellt. Die Ausschreibung für das zusätzliche Auswahlverfahren ist jetzt verfügbar.
Mit den NFS fördert der SNF langfristige Forschungsprojekte zu Themen von strategischer Bedeutung für die Schweiz. Die teilnehmenden Forschenden arbeiten in interdisziplinären und universitätsübergreifenden Netzwerken. Durch die Zusammenarbeit über einen langen Zeitraum und verschiedene Massnahmen, wie beispielsweise neue Ausbildungsprogramme, tragen die NFS zur Stärkung des geförderten Forschungsgebiets und zur dauerhaften Etablierung von Forschungsschwerpunkten in der Schweizer Hochschullandschaft bei.
Die zusätzliche NFS-Ausschreibung richtet sich an Forschende aus den Geistes- und Sozialwissenschaften. Entsprechend werden NFS mit einem klaren Fokus auf geistes- und sozialwissenschaftliche Fragestellungen erwartet – gemäss der Klassifikation wissenschaftlicher Disziplinen des SNF. Bei interdisziplinären Gesuchen, die weitere Disziplinen einbeziehen, muss einerseits der wissenschaftliche Beitrag in den GSW liegen, andererseits die Mehrheit der beteiligten Forschenden in GSW-Fachbereichen tätig sein. Sowohl Antragstellende, die bereits Gesuche in der 6. NFS-Ausschreibung eingereicht haben, als auch neue Antragstellende sind zugelassen.
Spezifische Punkte zur Ausschreibung
Für diese Ausschreibung gelten grundsätzlich die gleichen Rahmenbedingungen wie für die 6. NFS-Ausschreibung vom November 2023. Auch Gesuche für kleinere Forschungsschwerpunkte – hinsichtlich des Umfangs der Konsortien und/oder des beantragten Budgets – sowie für solche mit einer kürzeren Laufzeit werden wie bei der 6. NFS-Ausschreibung explizit begrüsst. Gesuchstellende für einen NFS werden weiterhin dazu ermutigt, Forschungsgruppen aus verschiedenen Hochschultypen einzubeziehen.
Für die Ausschreibung 6+ (GSW) wurden einige Aspekte präzisiert: Geplante NFS müssen an mindestens zwei Heiminstitutionen verankert sein. Zudem sollen die finanziellen Eigenleistungen aller Heiminstitutionen insgesamt in der Grössenordnung des beantragten Bundesbeitrags liegen.
Arbeitsteilung zwischen SNF und Bund
Das NFS-Auswahlverfahren ist mehrstufig und basiert auf gesetzlich festgeschriebenen Zielen und Kriterien. In einem ersten Schritt beurteilt der SNF zunächst die eingereichten Skizzen und anschliessend die Gesuche nach wissenschaftlichen, strukturellen und organisatorischen Kriterien. Basierend auf dieser Evaluation, wird der SNF dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) im Herbst 2027 seine Auswahl exzellenter NFS-Gesuche zur Durchführung empfehlen.
Das SBFI ist für den zweiten Schritt im Auswahlverfahren verantwortlich, die forschungs- und hochschulpolitische Beurteilung und Priorisierung der vom SNF empfohlenen Gesuche. Es bereitet den Entscheid für das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) vor. Letzteres fällt den abschliessenden Finanzierungsentscheid voraussichtlich Ende 2027. Der Beginn der Forschungsarbeiten ist bis zum 1. April 2028 vorgesehen.
Im Rahmen dieser Ausschreibung bietet der SNF eine Online-Informationsveranstaltung für Forschende und für Vertreter:innen der Hochschulen und weiteren Forschungsinstitutionen an.