NFS für Geistes- und Sozialwissenschaften (GSW): Zusätzliche Ausschreibung im Juli 2026

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Im Januar hat der Bund sechs neue Nationale Forschungsschwerpunkte (NFS) lanciert. Zudem hat er Mittel für einen weiteren NFS aus den GSW zurückgestellt, der in einem zusätzlichen Verfahren ausgewählt werden soll.

Bundespräsident Guy Parmelin, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), hat am 26. Januar 2026 die Lancierung von sechs neuen NFS beschlossen. Unter ihnen befindet sich ein ausgeprägt interdisziplinärer NFS, in dem die Geistes- und Sozialwissenschaften (GSW) eine wichtige Rolle spielen. Gleichzeitig weist keiner von ihnen einen primären Fokus auf Fragestellungen der GSW auf. Vor diesem Hintergrund hat das WBF entschieden, Mittel für einen weiteren NFS zurückzustellen und ein kompetitives Auswahlverfahren mit Schwerpunkt auf den GSW durchzuführen.

Disziplinär Fokus und Zeitplan

Die Ausschreibung richtet sich an Forschende aus den Fachbereichen der Geistes- und Sozialwissenschaften. Entsprechend werden NFS mit einem klaren Fokus auf geistes- und sozialwissenschaftliche Fragestellungen erwartet. Informationen und Kriterien zur Zulassung interdisziplinärer Gesuche über den Fachbereich der GSW hinaus werden im Ausschreibungsdokument definiert. Zudem sollten die NFS an zwei Heiminstitutionen verankert sein.

Der SNF wird mit dieser zusätzlichen Ausschreibung spätestens am 6. Juli 2026 eine ausführlichere Beschreibung des Auswahlverfahrens und einen detaillierten Zeitplan veröffentlichen. Für interessierte Forschende und Heiminstitutionen organisiert der SNF zusammen mit dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) am 8. Juli 2026 von 11 bis 12 Uhr eine Online-Infoveranstaltung (Anmeldung siehe Link unten).

Potenzielle Gesuchstellende legen dem SNF Anfang September 2026 Absichtserklärungen vor. Die Eingabefrist für die Projektskizzen ist für die zweite Hälfte Oktober 2026 vorgesehen. Der Förderentscheid des Bundes wird für Ende 2027 erwartet.

Arbeitsteilung zwischen SNF und Bund

Das NFS-Auswahlverfahren ist mehrstufig und basiert auf gesetzlich festgeschriebenen Zielen und Kriterien. Der SNF beurteilt die Gesuche wissenschaftlich und strukturell, um dem SBFI eine Auswahl exzellenter NFS-Vorschläge zur Finanzierung zu empfehlen.

Das SBFI ist für die forschungs- und hochschulpolitische Beurteilung und Priorisierung der vom SNF empfohlenen Gesuche verantwortlich. Der Vorsteher des WBF fällt den abschliessenden Finanzierungsentscheid.