Leitfaden „Wie erfasse ich das Budget im SNF-Portal?“

Anhand Ihres Budgets schätzen wir ab, welche Finanzierung das Vorhaben benötigt. Beachten Sie bitte: Die geplanten Kosten müssen angemessen und nachvollziehbar sein.

Dieser Leitfaden unterstützt Sie dabei, ein passendes Budget einzugeben. Planen Sie nur Kosten, die mit Ihrem Vorhaben direkt zusammenhängen und die vom SNF finanziert werden können. Begründen Sie alle Ausgaben, so dass deren Notwendigkeit für Aussenstehende nachvollziehbar ist.

Informieren Sie sich hier über:

  • die drei allgemeinen Grundsätze.
  • die Grundsätze zu einzelnen Kostenkategorien. Detaillierte Regeln finden Sie auf den Seiten der Förderinstrumente und im Allgemeinen Ausführungsreglement.

Detaillierte Regeln finden Sie auf den Seiten der Förderinstrumente und im Allgemeinen Ausführungsreglement.

  • Allgemeiner Grundsatz 1

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    Sie dürfen den Förderbeitrag des SNF einzig für Kosten verwenden, die direkt mit Ihrem Vorhaben zusammenhängen. Kosten für die Grundausstattung oder den üblichen Betrieb einer wissenschaftlichen Einrichtung sind nicht anrechenbar.

    Beispiele:

    • Anrechenbar sind die Löhne von Personen, die spezifisch für das Projekt angestellt werden. Nicht anrechenbar ist der eigene Lohn von Gesuchstellenden oder Projektpartnerinnen und Projektpartnern.
    • Anrechenbar sind die Kosten für Geräte, die für Ihr Vorhaben zentral sind und deshalb angeschafft werden. Nicht anrechenbar ist die standardmässige Informatikausstattung inkl. Hard- und Software.
    • Anrechenbar sind Kosten für die direkte Nutzung von Infrastrukturen. Nicht anrechenbar sind allgemeine Kosten für die Anschaffung, Amortisation, Wartung und Reparatur dieser Infrastrukturen. Detaillierte Regeln zur Nutzung von Infrastrukturen finden Sie hier: Infrastrukturnutzung.
    • Anrechenbar sind die Kosten für die Datenspeicherung während der Laufzeit Ihres Projekts, wenn die Datenmengen aussergewöhnlich gross sind und die Kapazität der Hochschulinfrastruktur übersteigen.
  • Allgemeiner Grundsatz 2

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    Begründen Sie alle Ausgaben, so dass deren Notwendigkeit nachvollziehbar ist.

    Erläuterungen:

    • «Besuch diverser Konferenzen» ist als Begründung für Reisekosten nicht genügend spezifisch.
    • Wenn Sie die Kosten in Zusammenhang mit den geplanten Aktivitäten im Forschungsplan setzen, werden sie nachvollziehbar.
    • Geplante Kosten sind oft eine Abschätzung. Nicht jede Taxifahrt muss detailliert aufgeführt werden. Hingegen sollten Sie nachvollziehbar aufzeigen, wie sich die budgetierten Kosten zusammensetzen und auf welchen Überlegungen sie basieren (z.B. Erfahrung aus einem vergleichbaren Projekt). Begründen Sie Ihre Annahmen.
  • Allgemeiner Grundsatz 3

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    Berechnen Sie die Kosten nach den Kriterien für Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit.

    Beispiele:

    • Bei einem angemessenen Budget stehen die Kosten in einem guten Verhältnis zu den Zielen des Vorhabens. Die Kosten übersteigen einen üblichen Rahmen nur in begründeten Ausnahmefällen.
    • Vermeiden Sie Flugreisen, sowohl wegen der Nachhaltigkeit wie auch wegen der Kosten. Sind sie trotzdem notwendig, wählen Sie günstige Flüge und kombinieren Sie die Reisen wenn möglich mit anderen Zwecken.
  • Reisen, Konferenzen und Workshops

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    Die Reisen müssen direkt mit dem Forschungsvorhaben zusammenhängen. Neben Reisekosten (z.B. für den Besuch von Konferenzen) können Sie auch Kosten für die Organisation von Tagungen und Workshops budgetieren.

    Für Reisen gelten folgende Grundsätze:

    • Reisen Sie grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
    • Fliegen Sie in der Economy-Klasse. Wählen Sie das Angebot mit dem bestmöglichen Preis-Leistungs-Verhältnis. Zuschläge für die Businessklasse übernimmt der SNF einzig in zwingend erforderlichen Fällen.
    • Unterkunfts- und Verpflegungskosten können Sie gemäss den für Ihre Institution geltenden Ansätzen berechnen. Als maximaler Richtwert gelten die Kosten für Hotels und Gaststätten mittlerer Preisklasse.
  • Geräte und Material von bleibendem Wert

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    Der SNF vergütet die Kosten für Geräte und Material von bleibendem Wert bis zu einem Maximalbetrag von 100'000 Franken. Diese Geräte sind für das Forschungsvorhaben notwendig und werden spezifisch dafür angeschafft. Sie gehören nicht zur Grundausstattung einer wissenschaftlichen Einrichtung.

    Die Kosten für die Grundausstattung können Sie nicht budgetieren, namentlich für:

    • Standardmässige Informatikausstattung inkl. Hard- und Software.
    • Laboreinrichtungen und -geräte.
    • Weitere Einrichtungen und Geräte, die für das jeweilige Forschungsgebiet in einer Institution standardmässig vorhanden sind.
  • Zugänglichmachung von Forschungsdaten (Open Research Data)

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    Der SNF unterstützt die Zugänglichmachung von Forschungsdaten Ihres Vorhabens mit bis zu 10'000 Franken.

    Sie können Kosten budgetieren, um Daten aufzubereiten (z.B. Daten bereinigen, Metadaten erstellen und Daten anonymisieren) und in digitalen, wissenschaftlich anerkannten Datenrepositorien zu publizieren. Diese müssen die FAIR-Prinzipien erfüllen (siehe Checkliste (PDF)und Art. 2.13 und 11.8 des Allgemeinen Ausführungsreglements zum Beitragsreglement). Für kommerzielle Datenrepositorien übernimmt der SNF keine Kosten.

  • Infrastrukturnutzung, Datenbeschaffung, Verbrauchsmaterial und weitere Sachkosten

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    Der SNF kann weitere Sachkosten übernehmen, die direkt mit Ihrem Forschungsvorhaben zusammenhängen und nicht zur Grundausstattung oder zum üblichen Betrieb einer wissenschaftlichen Einrichtung gehören. Dies sind zum Beispiel Ausgaben für Verbrauchsmaterial, Feldspesen, direkte Kosten für die Nutzung von Infrastrukturen oder Kosten für Rechenzeit und die Beschaffung von Daten. Detaillierte Regeln zur Nutzung von Infrastrukturen finden Sie hier: Infrastrukturnutzung.

    Beachten Sie bitte, dass Sie die Kosten der Grundausstattung oder des üblichen Betriebs nicht budgetieren dürfen. Dazu gehören unter anderem die Kosten für:

    • Informatikmittel, Literatur, Hilfsmittel und Gegenstände, die zur Grundausstattung oder zum üblichen Betrieb einer wissenschaftlichen Einrichtung gehören, sowie für betriebliche Übersetzungen.
    • Kopien, Porti, Telefonanrufe, Informatikzubehör (Hardware und Infrastruktur) sowie für Software (z.B. Lizenzen, Supportleistungen, Abonnemente).
    • Miete, Elektrizität, Wasser, Versicherungen, mit Ausnahme der Prämien einer Haftpflichtversicherung bei Forschung am Menschen.
    • Unterhalts- und Serviceleistungen, Servicezentren und Reparaturen.
    • Anschaffung, Amortisation, Wartung und Reparatur einer genutzten Infrastruktur.