Projektförderung - erste Ausschreibung nach der Reform

Der SNF hat im Rahmen seiner Reformen die Bedingungen für die Projektförderung angepasst. Das Förderungsinstrument ermöglicht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die eigenverantwortliche Durchführung von Forschungsvorhaben zu selbst gewählten Themen und Forschungszielen.

Mit der Reform werden Forschende ermutigt, sich auf ein Projekt zu konzentrieren und dessen Planungshorizont möglichst auf vier Jahre anzulegen. Sie können Saläre für Mitarbeitende, Forschungskosten sowie Mittel für die wissenschaftliche Zusammenarbeit, Vernetzung und Kommunikation beantragen, nicht jedoch das eigene Salär als Gesuchstellende.

Reformprozess

Basierend auf seiner 2014 durchgeführten Kundenbefragung sowie der Analyse einer internen Arbeitsgruppe hat der SNF Anpassungen in der Projektförderung vorgenommen. Damit soll sein wichtigstes Förderungsinstrument für die Forschenden flexibler und attraktiver gestaltet und die Forschung effektiver unterstützt werden. Mit der Reform will der SNF zudem klarere Verhältnisse bezüglich der wissenschaftlichen Verantwortung in den Projekten schaffen.

Gesuchserfassung via mySNF ab Mitte August 2016

Infolge der Anpassung der IT-Systeme an die neuen SNF-Rechtsgrundlagen ist das Erfassen von Gesuchen in der Projektförderung über mySNF erst ab Mitte August 2016 möglich. Forschende können aber bereits jetzt mit der Ausarbeitung ihres Forschungsplans und ihres CVs beginnen. Die Vorgaben für diese Dokumente sowie die wichtigsten Informationen für Gesuchstellende finden sich auf der Webseite der Projektförderung.