Practice-to-Science

Practice-to-Science
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Von der Praxis zu einer Professur an einer Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule - es ist ein kleiner Schritt!

Das Förderinstrument Practice-to-Science (PtS) war ein Pilotprojekt des SNF. Es wurde insgesamt dreimal ausgeschrieben (2020, 2021, 2023-2024). Das weitere Vorgehen wird anschliessend an die laufende Evaluation bestimmt.

Der SNF vergibt PtS-Beiträge an Expertinnen und Experten mit ausgewiesener Praxiserfahrung, die als Professorin oder Professor an eine Fachhochschule oder Pädagogische Hochschule wechseln wollen, sowie an neu angestellte Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen oder Pädagogischen Hochschulen, die die akademische Komponente ihres dualen wissenschaftlich-praktischen Kompetenzprofils stärken wollen. Es handelt sich um befristete Anstellungen mit Qualifikations- bzw. Entfristungsmöglichkeit.

Die PtS-Beiträge gelten für alle Disziplinen, die an den Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen unterrichtet werden. Sie sollen dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der anwendungsorientierten Forschung fördern.

Die PtS-Beiträge bestehen aus einem Höchstbeitrag von 200'000 Franken pro Jahr für eine Dauer von maximal drei Jahren. Dieser deckt einen Teil der Projektkosten und/oder einen Teil des Lohnes der Beitragsempfangenden bis zu einem Beschäftigungsgrad von maximal 50% ab.

  • Teilnahmebedingungen

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    ​Die wichtigsten Teilnahmebedingungen sind untenstehend aufgeführt. Lesen Sie das Practice-to-Science-Reglement oder wenden Sie sich an den SNF, wenn Ihnen nicht klar ist, ob Sie teilnahmeberechtigt sind.

    Massgebend für die Berechnung der Fristen ist der Eingabetermin für Practice-to-Science-Gesuche.

    • Gesuchstellende müssen ein Doktorat haben oder eine äquivalente Qualifikation (d.h. drei Jahre hauptberufliche Forschungstätigkeit nach dem Hochschulabschluss).
    • Gesuchstellende müssen eine für das Forschungsgebiet und das vorgeschlagene Forschungsprojekt einschlägige Praxiserfahrung von drei Jahren (Vollzeit) nachweisen.
    • Die Forschungstätigkeit während der Laufdauer des PtS-Beitrags muss mindestens im Umfang von 50% eines Vollpensums sichergestellt sein.
    • Gesuchstellende müssen nachweisen, dass sie für die Dauer des beantragten PtS-Beitrags als Professor/in an einer Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule in der Schweiz angestellt sind (Stellenantritt höchstens 24 Monate vor dem Tag des Eingabetermins) oder dass ihnen eine solche Anstellung spätestens ab Beginn des PtS-Beitrags zugesichert ist.
  • How To

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    ​Gesuchseingabe

    Die Gesuche müssen über die Plattform mySNF eingereicht werden.

    • mySNFExternal Link Icon
    • Leitfaden für die Einreichung eines Practice-to-Science-Gesuches (englische Version) - verfügbar ab Anfang März 2023

    Evaluationsverfahren

    Für die PtS-Beiträge erfolgt die Auswahl der Gesuche in zwei Phasen

  • Dokumente

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  • Mitglieder der Evaluationsgremien

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    ​Die Liste umfasst die Mitglieder des Practice-to-Science Evaluationsgremiums. Dieses Kernpanel kann je nach Anzahl der eingereichten Gesuche angepasst oder erweitert werden. Der SNF versteht es als Teil der guten wissenschaftlichen Praxis, dass Gesuchstellende und Mitglieder von Evaluationsgremien nicht wegen eines beim SNF eingereichten Gesuchs miteinander in Verbindung treten.

  • Ergänzende Massnahmen

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  • FAQ

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    Muss ich an einer Forschungsinstitution angestellt sein, um ein PtS-Gesuch einzureichen?

    ​Zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung müssen Sie nicht als Assistenzprofessorin/-professor an einer Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule angestellt sein. Es ist hingegen nötig, dass Sie eine schriftliche Bestätigung einreichen, dass Sie spätestens zum Beginn des PtS-Beitrags als Assistenzprofessorin/-professor angestellt werden.

    Wo finde ich Informationen und Weisungen für die Einreichung eines Gesuchs?

    ​Detailliertere Informationen sind in den Weisungen für die Einreichung eines Gesuchs zu finden (vgl. Absatz Dokumente).

    Kann man eine Verlängerung des PtS-Beitrags beantragen?

    ​Ein PtS-Beitrag dauert zwischen einem Jahr und maximal drei Jahren. Die Dauer muss bei der Gesuchstellung festgelegt werden. Nach Erhalt des PtS-Beitrags ist eine Verlängerung im Prinzip nicht vorgesehen (für Ausnahmen siehe Artikel 5.4 des Allgemeinen Ausführungsreglements zum Beitragsreglement).

    Kann ich ein PtS-Gesuch einreichen, wenn ich gleichzeitig an einem anderen SNF-Gesuch beteiligt bin?

    Während der Dauer eines PtS-Beitrags dürfen Sie keine anderen Karrierebeiträge des SNF beziehen. Für die Förderungsinstrumente der anderen Abteilungen gibt es hingegen keine Einschränkungen.

    Wie viele Stellenprozent müssen der Forschung gewidmet sein?

    ​Die Fachhochschule oder Pädagogische Hochschule, an der Sie tätig sind, muss Ihnen ermöglichen, dass Sie sich mit mindestens 50 Stellenprozent Ihrer unabhängigen Forschung widmen können.

    Welcher Anteil des Lohns wird vom PtS-Beitrag gedeckt?

    ​Der Practice-to-Science-Beitrag kann die Lohnkosten bis zu einem Beschäftigungsgrad von maximal 50% abdecken.

    Welche Kosten sind abgedeckt?

    ​Die im Rahmen des PtS-Budgets abgedeckten Kosten sind in Artikel 8 des Reglements Practice-to-Science aufgeführt. Inbegriffen sind unter anderem: ein Anteil der Lohnkosten der beitragsempfangenden Person (siehe oben) und bestimmte Projektkosten (siehe Ziff. 2 des Allgemeinen Ausführungsreglements zum Beitragsreglement).

    Können bei der verlangten Forschungstätigkeit von drei Jahren (Vollzeit) Ausnahmen gemacht werden?

    ​Nein, es sind keine Ausnahmen vorgesehen.

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