SNSF Starting Grants
Leiten Sie Ihr eigenes Projekt mit einem eigenen Team in der Schweiz.
Forschende, die ein Gesuch mit einer Gastinstitution in der Schweiz einreichen möchten, können an den ERC Starting Grants 2025 teilnehmen. Weiterhin ausgeschrieben werden die SNSF Starting Grants 2025. Sie ermöglichen es Forschenden, ihr eigenes Projekt mit einem eigenen Team in der Schweiz durchzuführen. (Mehr dazu in dieser News 12.07.2024).
Der SNF wird die Ausschreibung am 15. Oktober 2024 lancieren, Eingabetermin ist der 15. Januar 2025. Interessierte Forschende haben ab sofort Zugriff auf das Ausschreibungsdokument (PDF) der SNSF Starting Grants 2025. Die Informationen auf der Webseite, inklusive das Bestätigungsschreiben der Gastinstitution, werden bis zur Lancierung aktualisiert.
Da die Schweiz beim europäischen Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon Europe aktuell ein nicht-assoziierter Drittstaat ist, hat der Bund den SNF beauftragt, eine Ausschreibung für SNSF Starting Grants 2024 zu lancieren. Es handelt sich um eine integrative Ausschreibung. Einerseits deckt sie als Übergangsmassnahme die ERC Starting Grants 2024 ab, andererseits ersetzt sie die SNF-Förderinstrumente PRIMA und Eccellenza.
Teilnehmen können Forschende, die seit ihrer Promotion, einem äquivalenten Abschluss oder ihrem medizinischen Abschluss bereits mehrere Jahre in der Forschung tätig sind, und zu wissenschaftlich unabhängigen und wichtigen Forschungsarbeiten auf ihrem Gebiet beigetragen haben.
Das Förderinstrument steht allen Disziplinen und Themen offen. Forschende aus allen Ländern können daran teilnehmen. Gesuchstellende können ein Budget von maximal CHF 1,8 Millionen Franken für eine Laufzeit von fünf Jahren beantragen.
Die SNSF Starting Grants ermöglichen die Leitung eines eigenen Forschungsprojekts und Forschungsteams in der Schweiz.
Teilnahmebedingungen
Sie erfüllen die persönlichen Voraussetzungen für diese Ausschreibung in den folgenden Fällen:
Nach abgeschlossener Dissertation:
- Mindestens 2 Jahre Forschungserfahrung
- Gesuchseinreichung spätestens 8 Jahre nach der Verteidigung der Dissertation.
Nach medizinischen Abschluss (Staatsexamen oder äquivalenter Abschluss):
- Mindestens 3 Jahre klinische Tätigkeit und mindestens 2 Jahre Forschungserfahrung
- Gesuchseinreichung spätestens 12 Jahre nach dem Abschluss des medizinischen Abschlusses.
Nach einer äquivalenten Qualifikation zum Doktorat, d.h. ein Hochschulabschluss und 3 Jahre Forschungserfahrung:
- Mindestens 2 weitere Jahre Forschungserfahrung
- Gesuchseinreichung spätestens 8 Jahre nach dem Datum der äquivalenten Qualifikation zum Doktorat.
Die Zeitfenster werden vom Eingabetermin zurückgerechnet.
Bitte konsultieren Sie auch die Ausschreibung (PDF), um abzuklären, ob Sie die restlichen Teilnahmebedingungen erfüllen.
Wiederholte Gesuchseingabe
Gesuchstellende, deren Projekt im Rahmen der SNSF Starting Grants abgelehnt wurde, haben das Recht, erneut ein Gesuch einzureichen, und zwar unabhängig vom Thema des Projekts und seiner Bewertung. Zudem können Gesuchstellende, deren Projekt in der zweiten Evaluationsphase der SNSF Starting Grants 2023 abgelehnt wurde, ein drittes Gesuch für die SNSF Starting Grants 2024 einreichen.
- Wiederholte Gesuchseingaben (Art. 1.2 Ausschreibung (PDF))
Anstellung und Lohn
Hochschulen, die Assistenzprofessuren anbieten, müssen mindestens eine solche Stelle und einen solchen Titel für die Dauer des Beitrags anbieten. Gesuchstellende, die noch nicht über eine solche gesicherte Stelle verfügen, sollten über den SNF Starting Grant eine Finanzierung ihres Salärs auf dem Niveau einer Assistenzprofessur beantragen. Dabei kann es sich entweder um das gesamte Salär oder um einen Teil des Salärs handeln, falls das Salär teilweise durch andere Mittel gedeckt ist.
Forschungsinstitutionen, die keine Assistenzprofessorenstellen und -titel anbieten, müssen für die Dauer des Beitrags eine Stelle mit selbständiger Projekt- und Führungsverantwortung ("Gruppenleiterstelle") anbieten. Gesuchstellende, die nicht bereits über eine solche gesicherte Stelle verfügen, beantragen über den SNF Starting Grant die Finanzierung ihres Salärs auf den Niveau der Gruppenleitung. Dabei kann es sich entweder um das gesamte Salär oder um einen Teil des Salärs handeln, falls das Salär teilweise durch andere Mittel gedeckt ist.
How to
Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Punkte beim Vorbereiten und Einreichen eines Gesuchs:
- Forschungsplan (Art. 4.1 Ausschreibung) (PDF)
- CV (Art. 4.2 Ausschreibung (PDF))
- Bedeutendste Leistungen (Art. 4.2 Ausschreibung (PDF))
- Finanzieller Bedarf (Art. 3.1 Ausschreibung (PDF))
- Bestätigung der Forschungsinstitution (Art 1.3 et Art. 1.4 Ausschreibung (PDF))
Hochladen des Gesuchs:
Mehrfachgesuche und Doppelförderungen:
Anrechenbare und nicht anrechenbare Kosten:
Hochschuleinrichtung
Die Hochschule muss das Bestätigungsschreiben unterzeichnen (Die Vorlage (PDF) für die Ausschreibung 2024).
Auswahlverfahren
Eine wissenschaftliche Leitungsgruppe, die vom Präsidium des Nationalen Forschungsrats eingesetzt wird, überwacht das Auswahl- und Förderverfahren im Zusammenhang mit der Ausschreibung der SNSF Starting Grants. Sie sorgt auch für, dass die Best-Practice-Regeln des SNF und die Vorschriften über Interessenkonflikte beachtet werden. Die Leitungsgruppe setzt sich zusammen aus dem Präsidenten des Nationalen Forschungsrats, unabhängigen externen Expertinnen und Experten aller drei Forschungsbereiche (Geistes- und Sozialwissenschaften, Biologie und Medizin, Mathematik, Natur- und Ingenieurwissenschaften) sowie Mitgliedern des Fachausschusses Karrieren. Die Bewertung der eingereichten Gesuche erfolgt nach dem Wettbewerbsprinzip. Fachspezifische Gremien evaluieren die Gesuche in einem zweistufigen Verfahren.
Die Gesuche werden aufgrund der für die erste Stufe eingereichten Dokumente sowie der zusätzlichen externen Peer Reviews und Interviews der Stufe 2 bewertet.
- Wissenschaftliche Leitungsgruppe
- Evaluationsgremien und externe Peer Reviews (Art. 5.1 Ausschreibung (PDF))
- Auswahlverfahren (Art. 5.2 Ausschreibung (PDF))
- Evaluationskriterien (Art. 5.3 Ausschreibung (PDF))
- Evaluationsformular – SNSF Starting Grants (PDF)
- Ergebnis und Kommunikation der Entscheide (Art. 5.4 Ausschreibung (PDF))
Leitlinien und Reglemente
Rechtsgrundlage:
Für die Ausschreibung der SNSF Starting Grants 2024 gelten die allgemeinen Bestimmungen des SNF:
Ethik und Integrität:
Forschungstätigkeiten und -methoden, die ethische Fragen aufwerfen oder einer eingehenderen ethischen Evaluation bedürfen, sind über mySNF darzulegen. Dabei sind die in der Schweiz geltenden Gesetze und ethischen Standards zu berücksichtigen. Ebenfalls zu beachten sind die Regeln der wissenschaftlichen Integrität.
Übergangslösungen SNF:
Mitglieder der Evaluationsgremien
Die Liste umfasst die Mitglieder von Evaluationsgremien. Der SNF versteht es als Teil der guten wissenschaftlichen Praxis, dass Gesuchstellende und Mitglieder von Evaluationsgremien nicht wegen eines beim SNF eingereichten Gesuchs miteinander in Verbindung treten.
- Evaluationsgremium - SNSF StG Panel I - A
- Evaluationsgremium - SNSF StG Panel I - B
- Evaluationsgremium – SNSF StG Panel I – C
- Evaluationsgremium - SNSF StG Panel II - A
- Evaluationsgremium - SNSF StG Panel II - B
- Evaluationsgremium - SNSF StG Panel II - C
- Evaluationsgremium - SNSF StG Panel III - A
- Evaluationsgremium - SNSF StG Panel III - B
- Evaluationsgremium - SNSF StG Panel III - C
Ergänzende Massnahmen
FAQ
Wo finde ich die notwendigen Informationen für die Erstellung des Gesuches?
Die Ausschreibung (PDF) und weitere wichtige Informationen finden Sie unter "Teilnahmebedingungen".
Ist es unter besonderen Umständen möglich, das Zeitfenster für die Zulassung zu verlängern?
Das Zeitfenster für die Einreichung eines SNSF Starting Grant-Gesuchs kann verlängert werden, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller eine Verzögerung gemäss den in Artikel 1.11 des Ziffer 1.11 des Allgemeinen Ausführungsreglements zum Beitragsreglement (PDF) genannten Gründen nachweisen kann.
Was ist das netto akademischen Alter?
Das netto akademische Alter wird automatisch im CV-Format berechnet und zeigt auf, wie viel Zeit Sie seit Ihrem Doktorat in die Forschung investieren konnten und wird bei der Evaluation berücksichtigt.
Wieso verlangt der SNF ein eigenes CV-Format?
Der SNF hat die San Francisco Declaration on Research Assessment (DORA) unterzeichnet. Darin wird Forschungsförderern empfohlen, die Kriterien zur Bewertung der wissenschaftlichen Produktivität klar zu definieren. Dabei geht es nicht nur um Publikationen, sondern auch um wissenschaftliche Qualität, Wert und Auswirkung Ihrer Forschungsergebnisse (inklusive Datensätze, Software und Prototypen).
Wo finde ich die nötigen Informationen zum CV-Format?
Sie finden zusätzliche Informationen zum CV-Format hier. Um einen CV zu erstellen, können Sie den folgenden Link verwenden. (Siehe auch: Neues Format für den CV).
Ich habe momentan einen laufenden Ambizione-Beitrag. Kann ich mich für einen SNSF Starting Grant bewerben?
Ambizione-Beitragsempfänger∙innen können frühestens 12 Monate nach Beginn Ihres Ambizione Beitrags einen SNSF Starting Grant einreichen – vorausgesetzt sie erfüllen alle anderen Kriterien des Call Dokuments. Wenn der SNF-Beitrag Ihren Lohn während des Projekts abdecken soll, sollten Sie Ihren Lohn im Gesuch für einen SNSF Starting Grant aufführen.
Sind bei SNSF Starting Grants Ausnahmen bezüglich der mindestens zweijährigen Forschungstätigkeit seit Erlangen des Doktorats möglich?
Nein, es sind keine Ausnahmen möglich. Diese Bedingung muss zum 1. Februar 2025 erfüllt sein, wobei das Datum der Prüfung bzw. der Disputation des Doktorats massgebend ist.
Kann ich ein SNSF Starting Grant-Gesuch parallel zu einem SNF-Projekt oder Ambizione-Gesuch einreichen?
Nein. Es ist nicht möglich, mehrere Gesuche gleichzeitig in Evaluation zu haben, die sich mit der beantragten Förderungsperiode des SNSF Starting Grants überschneiden. Ausnahmen gelten für Paralleleinreichungen bei den NFP, NCCR oder andere einmalige Calls.
Mein Projekt ist interdisziplinär ausgelegt und auf mySNF nicht eindeutig in einen Forschungsbereich, beziehungsweise in eine Haupt- und Nebendisziplin(en) einzuordnen: Was gilt es zu beachten?
Der interdisziplinäre Charakter wird während der Evaluation Ihres Gesuches berücksichtigt. Je nach Wahl des Forschungsbereiches wird das Gesuch einem der drei folgenden Forschungsbereiche zugeordnet: Geistes- und Sozialwissenschaften; Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft- und Technik sowie Lebenswissenschaften. Falls Ihr Gesuch an der Schnittstelle eines dieser Forschungsbereiche liegt, sollte die Wahl auf mySNF unter «Grunddaten I» für einen Forschungsbereich getroffen werden, in dem Sie das Gesuch evaluiert haben möchten. Hauptreferent/innen werden in diesen Fällen aus dem gewählten Forschungsbereich zugewiesen, während Korreferent/innen aus dem/den weiteren Forschungsgebiet/en stammen können.
Mein Gesuch ist mit einer Forschungsinstitution verbunden, die keine Assistenzprofessuren vergibt; kann ich mich trotzdem für einen SNSF Starting Grant bewerben, ohne die Garantie einer solchen Stelle während des Beitrags?
Ja. Bei Institutionen, die keine Stellen für Assistenzprofessorinnen und -professoren anbieten, akzeptieren wir eine gleichwertige Stelle, die unabhängige Projekt- und Managementverantwortung beinhaltet ("Group Leader").
Kann ich auch nur einen Teil meines Salärs beantragen, falls meine Forschungsinstitution den restlichen Teil übernimmt?
Ja, das ist möglich. Jedoch darf das Pensum nicht mehr als 100% betragen.
Ich habe für die gesamte Dauer des beantragten SNSF Starting Grant eine bezahlte Stelle an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung in der Schweiz. Was muss ich beachten?
- Gesuchstellende, die kein Salär beantragen, müssen mit mindestens 0,5 VZÄ angestellt sein und mindestens 0,5 VZÄ für das mit dem Beitrag finanzierte Projekt aufwenden.
- Gesuchstellende, die einen Teil ihres Salärs beantragen und an einer Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule angestellt sind, müssen mit mindestens 0,8 VZÄ angestellt sein und mindestens 70 % ihrer Arbeitszeit für das Projekt aufwenden. Die restliche Arbeitszeit sollten sie hauptsächlich für Tätigkeiten einsetzen, die im Hinblick auf eine akademische Laufbahn erwartet werden
- Gesuchstellende, die einen Teil ihres Salärs beantragen und in der klinischen Forschung tätig sind, müssen mit mindestens 0,5 VZÄ in der Forschung angestellt sein und mindestens 0,5 VZÄ für das mit diesem Beitrag finanzierte Projekt aufwenden sowie die restliche Arbeitszeit hauptsächlich für klinische Tätigkeiten einsetzen.
- In allen anderen Fällen müssen die Gesuchstellenden mit mindestens 0,8 VZÄ angestellt sein und mindestens 80 % ihrer Arbeitszeit für das mit dem Beitrag finanzierte Projekt aufwenden sowie den Rest der Arbeitszeit hauptsächlich für Tätigkeiten einsetzen, die im Hinblick auf eine akademische Laufbahn erwartet werden.
Kann ich ein SNSF Starting Grants-Gesuch erneut einreichen, auch wenn mein Projekt im Zuge der Evaluation des SNSF Starting Grants abgelehnt wurde?
Gesuchstellende, deren Projekt im Rahmen der SNSF Starting Grants abgelehnt wurde, haben das Recht, erneut ein Gesuch einzureichen, und zwar unabhängig vom Thema des Projekts und seiner Bewertung. Zudem können Gesuchstellende, deren Projekt in der zweiten Evaluationsphase der SNSF Starting Grants 2024 abgelehnt wurde, ein drittes Gesuch für die SNSF Starting Grants 2025 einreichen.
Ich bin klinisch tätige Forscherin / klinisch tätiger Forscher. Deckt der SNF den Teil des Lohns, der meiner klinischen Tätigkeit gewidmet ist?
Für klinische tätige Forschende wird der Anteil des Salärs für die Forschungstätigkeit gedeckt. Der Anteil für die klinische Tätigkeit muss von der Forschungsinstitution/Spital übernommen werden und wird nicht von SNF finanziert. Das Pensum von Klinik und Forschung darf nicht mehr als 100% betragen.
Was passiert mit meinem SNSF Starting Grant, wenn ich an einer Hochschule im Ausland berufen werde?
Gesuche für eine Weiterverwendung von den zugesprochenen Mitteln werden im Einzelfall geprüft. Die Bedingungen sind unter "Money follows Researcher"-Verfahren, beschrieben.
Kann ich meinen gesamten Beitrag an eine neue Forschungsinstitution in der Schweiz übertragen?
Wenn Sie Ihren Beitrag, einschliesslich der Mittel Ihres Salärs, an eine andere Forschungsinstitution übertragen möchten, wenden Sie sich an den SNF und erläutern die Gründe für den Wechsel sowie den Mehrwert des Wechsels für Ihr Projekt oder die Bedeutung für Ihre Karriere. Ein schriftlicher Antrag des Beitragsempfangenden sollte folgende Unterlagen enthalten:
- Wie die ursprüngliche Forschungsinstitution muss auch die neue Forschungsinstitution Bestätigungsschreiben vorlegen.
- Die ursprüngliche Forschungsinstitution gibt eine schriftliche Stellungnahme zum Wechsel ab.
Der SNF prüft den Antrag im Hinblick auf die Machbarkeit des Projekts oder Ihre Karriere an der neuen Institution.
Was geschieht mit meinem Beitrag, wenn ich eine neue Stelle ausserhalb der akademischen Forschung annehme?
Sie müssen den SNF entsprechend informieren. Der SNF bricht den Beitrag ab. Der noch nicht verwendete Teil des Beitrages muss dem SNF zurückerstattet werden.
Sind die durch den Arbeitgeber bezahlten Familienzulagen bereits im Maximalbetrag des Instruments SNSF Starting Grants enthalten?
Wenn Sie als Arbeitnehmer anspruchsberechtigt auf die vom Arbeitgeber bezahlten Familienzulagen sind, die noch vor der Einreichung Ihres Gesuches gewährt wurden, sind die Familienzulagen nicht im Maximalbetrag von CHF 1.8 Mio. enthalten. Die Familienzulage kann über den Maximalbetrag hinaus angerechnet werden.
Falls Sie jedoch während der Evaluation oder im Laufe des Beitrages Eltern werden, wird der SNF auf schriftlichen Antrag hin am Ende des Beitrages den Negativsaldo ausgleichen, der aufgrund der Auszahlung der Familienzulagen entstanden ist.
Darf ich mich gleichzeitig für einen ERC Starting Grant und einen SNSF Starting Grant bewerben?
Ja. Eine Paralleleinreichung für einen ERC Starting Grant und einen SNSF Starting Grant ist erlaubt.
Kann ich mich parallel auf einen SNSF Consolidator Grant und einen SNSF Starting Grant bewerben?
Sie können sich auf einen SNSF Starting und einen SNSF Consolidator Grant parallel bewerben. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht gleichzeitig ein SNSF Starting Grant und ein SNSF Consolidator Grant leiten können. Sie müssten sich also zwischen den beiden Förderbeiträgen entscheiden, falls Ihnen beide zugesprochen werden sollten.
Kann ich meine Vollzeitbeschäftigung aufgrund von familiären Betreuungspflichten reduzieren?
Der SNF anerkennt, dass familiäre Betreuungspflichten nicht immer mit einer Vollzeitbeschäftigung vereinbar sind. Deshalb kann der Beitrag auch in einer Teilzeitanstellung (mind. 0.8 VZÄ) geleistet werden. Es ist möglich, ein Gesuch mit einer Vollzeitanstellung zu planen und einzureichen, das Pensum aber aufgrund von familiären Betreuungspflichten zu reduzieren und den Förderzeitraum später zu verlängern. Beitragsempfangende können eine Änderung des Beschäftigungsgrades jederzeit nach Zusprache des Beitrags beantragen.
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