PRIMA

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Ihr Meilenstein auf dem Weg zur Professorin!

Der letzte Gesuchseingang für PRIMA hat am 1. November 2021 stattgefunden.

Im März 2022 hat der SNF angekündigt, die beiden Förderinstrumente PRIMA und Eccellenza Professorial Fellowships zusammenzuführen, unter dem Namen SNSF Professorial Fellowships. Weil aber die Schweiz nach wie vor nicht an das Rahmenprogramm Horizon Europe assoziiert ist, wurde dieser Plan nicht umgesetzt und der SNF passte sein Förderportfolio an.

Vorläufig bilden die SNSF Starting Grants das Instrument auf der höchsten Stufe der Karriereförderung. Sie richten sich sowohl an Forschende, die sich für einen europäischen ERC Starting Grant bewerben wollten, als auch an Personen, die an einem PRIMA-Beitrag oder einem Eccellenza Professorial Fellowship interessiert waren. Das PRIMA-Budget wird im Rahmen der SNSF Starting Grants ebenfalls ausschliesslich für Frauen eingesetzt.

PRIMA-Beiträge richten sich an hervorragende Forscherinnen, die ein hohes Potenzial für eine Professur aufweisen. PRIMA-Beitragsempfängerinnen sind mindestens auf dem Niveau einer Gruppenleiterin angestellt und führen ein Forschungsprojekt mit einem eigenen Team an einer Schweizer Forschungsinstitution durch.

Ein PRIMA-Beitrag umfasst das Salär der Beitragsempfängerin sowie Projektmittel für eine Dauer von fünf Jahren. Während des PRIMA-Beitrags ist es möglich, einen Aufenthalt an einer anderen Institution zu planen. Mit diesem kompetitiven Beitrag profilieren sich die PRIMA-Beitragsempfängerinnen für die nächste Stufe ihrer akademischen Karriere: Eine Professur. Wird eine PRIMA-Beitragsempfängerin während der Beitragsdauer auf eine Professur berufen, können die verbleibenden Mittel an den neuen Arbeitsort transferiert werden.

  • Teilnahmebedingungen

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    Die wichtigsten Teilnahmebedingungen sind nachfolgend aufgeführt. Bitte konsultieren Sie das PRIMA Reglement um Ihre formelle Antragsberechtigung zu bestimmen.​

    Forscherinnen:

    • haben ein Doktorat (PhD) oder können eine mindestens dreijährige Forschungstätigkeit nach dem Hochschulabschluss (Äquivalent zum Doktorat) ausweisen.
    • verfügen über mindestens zwei Jahre Forschungserfahrung nach dem Doktorat oder der äquivalenten Qualifikation zum Doktorat.
    • reichen ihr Gesuch zwischen zwei und zehn Jahren nach der Disputation der Dissertation oder nach dem Datum der äquivalenten Qualifikation zum Doktorat ein.

    ​Klinische Forscherinnen:

    • haben einen medizinischen Abschluss (Staatsexamen oder äquivalenter Abschluss).
    • verfügen über mindestens drei Jahre klinische Tätigkeit und mindestens zwei Jahre Forschungstätigkeit nach dem medizinischen Abschluss.
    • reichen ihr Gesuch bis zu 14 Jahren nach dem medizinischen Abschluss ein.

    ​Für die Berechnung der Fristen ist der Eingabetermin des Gesuches entscheidend.

  • How To

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    Gesuchseingabe

    Die Gesuche müssen über die Plattform mySNF eingereicht werden. Die Plattform mySNF wird drei Monate vor dem jeweiligen Stichtag der Gesuchseinreichung für die Eingabe geöffnet.

    Evaluationsverfahren

    Die Auswahl der Gesuche für die PRIMA-Beiträge erfolgt in zwei Phasen

  • Dokumente

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  • Ergänzende Massnahmen

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  • FAQ

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    Wo finde ich die notwendigen Informationen für die Erstellung des Gesuches?

    Reglement, Leitfaden und weitere wichtige Informationen finden Sie unter "Dokumente".

    Ist es unter besonderen Umständen möglich, das Zeitfenster für die Zulassung zu verlängern?

    Das Zeitfenster für die Einreichung eines PRIMA-Gesuches kann verlängert werden, wenn die Gesuchstellerin eine Verzögerung gemäss den in Ziffer 1.11 des Allgemeinen Ausführungsreglements zum Beitragsreglement genannten Gründen nachweisen kann.

    Was ist der Unterschied zwischen dem akademischen Alter und dem netto akademischen Alter?

    Das akademische Alter gibt an, wie viel Zeit seit dem Doktorat vergangen ist. Es ist massgebend für die Berechnung des Zeitfensters in den persönlichen Voraussetzungen (siehe Artikel 5 des PRIMA-Reglements). Das netto akademische Alter zeigt hingegen auf, wie viel Zeit Sie seit Ihrem Doktorat in die Forschung investieren konnten und wird bei der Evaluation berücksichtigt.

    Was darf in die Formulare zur Erklärung zur Mobilität und zur Berechnung des netto akademischen Alters eingegeben werden?

    Bitte beachten Sie den Leitfaden und die Hinweise in den entsprechenden Formularen. In der Erklärung zur Mobilität sollten Sie die Wahl der Forschungsinstitution begründen und Ihre bisherige und geplante Mobilität darlegen. Im Formular zur Berechnung des netto akademischen Alters sollten Sie angeben, wie viel Zeit Sie seit dem Doktorat für die Forschung aufwenden konnten.

    Ich habe momentan einen laufenden PRIMA-Beitrag. Kann ich weitere Karrierebeiträge des SNF beantragen?

    PRIMA-Beitragsempfängerinnen können frühestens nach 18 Monaten seit Beginn ihres PRIMA-Beitrags ein Gesuch um ein SNSF Eccellenza Professorial Fellowship einreichen.

    Wie oft kann ich ein Gesuch einreichen?

    Gesuchstellerinnen, deren Gesuch um einen PRIMA-Beitrag abgelehnt wurde, können sich ein weiteres Mal bewerben.

    Sind bei PRIMA Ausnahmen bezüglich der mindestens zweijährigen Forschungstätigkeit seit Erlangen des Doktorats möglich?

    Nein, es sind keine Ausnahmen möglich. Diese Bedingung muss zum Zeitpunkt des Eingabetermins erfüllt sein, wobei das Datum der Prüfung bzw. der Disputation des Doktorats massgebend ist.

    Kann ich ein PRIMA-Gesuch parallel zu einem SNF-Projekt einreichen?

    Sie können kein PRIMA-Gesuch einreichen, wenn Sie ein SNF-Projekt in Evaluation haben. Wenn Sie ein bewilligtes oder laufendes SNF-Projekt haben, können Sie für denselben Unterstützungszeitraum kein PRIMA-Gesuch einreichen.

    Kann ich meinen gesamten Beitrag an eine neue Forschungsinstitution in der Schweiz übertragen?

    Wenn Sie Ihren Beitrag, einschliesslich der Mittel Ihres Salärs, an eine andere Forschungsinstitution übertragen möchten, wenden Sie sich an den SNF und erläutern die Gründe für den Wechsel sowie den Mehrwert des Wechsels für Ihr Projekt oder die Bedeutung für Ihre Karriere. Ein schriftlicher Antrag des Beitragsempfangenden sollte folgende Unterlagen enthalten:

    • Wie die ursprüngliche Forschungsinstitution muss auch die neue Forschungsinstitution Bestätigungsschreiben vorlegen.
    • Die ursprüngliche Forschungsinstitution gibt eine schriftliche Stellungnahme zum Wechsel ab.

    Der SNF prüft den Antrag im Hinblick auf die Machbarkeit des Projekts oder Ihre Karriere an der neuen Institution.

    Was geschieht mit meinem Beitrag, wenn ich eine neue Stelle ausserhalb der akademischen Forschung annehme?

    Sie müssen den SNF entsprechend informieren. Der SNF bricht den Beitrag ab. Der noch nicht verwendete Teil des Beitrages muss dem SNF zurückerstattet werden.

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