Weave / Lead Agency / International Co-Investigator Scheme

Ein Forschungsprojekt mit Partnerinnen oder Partnern im Ausland umsetzen? Drei Abkommen vereinfachen die Einreichung und Beurteilung solcher Gesuche: Weave, Lead Agency und International Co-Investigator Scheme.
Die Einreichedaten variieren. Konsultieren Sie den untenstehenden Abschnitt „Einreichedaten“. Diese drei unterschiedlichen Abkommen sind Teil des Instruments Projektförderung des SNF. Der Vorteil von Weave, Lead Agency und International Co-Investigator Scheme: Projekte mit internationalen Partnerinnen oder Partnern werden durch eine Förderorganisation evaluiert, entweder durch den SNF oder dessen Schwesterorganisation im Ausland. Die Forschenden müssen nur ein grenzüberschreitendes Gesuch einreichen statt mehrere an verschiedene nationale Organisationen. Dies reduziert Zeit und Aufwand für alle Beteiligten beträchtlich.
Gesuche mit Gesuchstellenden aus einem Land, mit dem der SNF reziproke Abkommen geschlossen hat, müssen grundsätzlich als WEAVE/Lead Agency/International Co-Investigator Scheme-Gesuch eingereicht werden.
Multilaterales Weave-Abkommen mit den folgenden Ländern
Bilaterales Lead-Agency-Abkommen mit den folgenden Ländern und Regionen
Internationales Co-Investigator-Abkommen mit folgenden Ländern
- Dänemark
- Grossbritannien (nur Geistes- und Sozialwissenschaften)
- Niederlande
- Norwegen
- Schweden (Schwedischer Forschungsrat)
Möchten Sie Forschende in Ihr Projekt einbinden, die an einer Forschungsinstitution in einem anderen Land als den oben genannten angestellt sind? Dann haben Sie die Möglichkeit, sie als Projektpartner:innen hinzuzufügen. Dies sind Forschende in der Schweiz oder im Ausland, die durch Zusammenarbeit einen Beitrag an das Forschungsvorhaben leisten, ohne selber Projektverantwortung zu tragen.
Bis zu 20 Prozent des beim SNF beantragten Budgets können den Projektpartner:innen zugeteilt werden.
Zulassungsbedingungen
Für Projekte im Rahmen von Weave, Lead Agency und International Co-Investigator Scheme gelten die Zulassungsbedingungen der Projektförderung.
So geht’s
Informieren Sie sich auf der Seite der Projektförderung.
Weave/Lead-Agency-Gesuche, die der SNF als Lead Agency evaluieren soll, erfassen Sie im SNF-Portal. Innerhalb von sieben Tagen nach der Einreichung im SNF-Portal müssen die Gesuche auch bei den ausländischen Förderorganisationen eingereicht werden.
Weave/Lead-Agency-Gesuche, die von der jeweiligen Partnerorganisation als Lead Agency evaluiert werden sollen, müssen dort eingereicht werden. Innerhalb von sieben Tagen nach der Einreichung bei der Partnerorganisation erfassen Sie die Gesuche in mySNF.
Weitere Informationen finden Sie auf den länderspezifischen Seiten.
Einreichedaten
Weave Partnerorganisationen
Frist der Partnerorganisation
Fristen mit dem SNF als Lead Agency
FWF Österreich
Laufende Eingabe
1. April 2026 & 1. Oktober 2026
FWO Belgien (Flandern)
1. April 2026
1. April 2026
F.R.S. FNRS Belgien (Wallonien)
Juli 2026 (tbd)
1. April 2026 & 1. Oktober 2026
HRZZ Kroatien
27. April 2026
1. April 2026 & 1. Oktober 2026
GACR Tschechische Republik
31. März 2026
1. April 2026 & 1. Oktober 2026
DFG Deutschland
Laufende Eingabe
1. April 2026 & 1. Oktober 2026
FNR Luxemburg
21. April 2026
1. April 2026 & 1. Oktober 2026
NCN Polen
Mitte Dezember 2026 (tbd)
1. April 2026 & 1. Oktober 2026
ARIS Slowenien
31. März 2026
1. April 2026 & 1. Oktober 2026
FORMAS Schweden
Oktober 2026 (tbd)
1. April 2026 & 1. Oktober 2026
Lead Agency Partnerorganisationen
Frist der Partnerorganisation
ISF Israel
November 2026 (tbd)
NRF Südafrika
Juli / August 2026 (tbd)
NSF USA
April 2026 – März 2027 (siehe NSF Website für Fristen)
Südtirol
Über den SNF für die Frist vom 1. April einreichen
ANR Frankreich
Über den SNF für die Frist vom 1. April einreichen
FAPESP São Paulo, Brazil
Neues Abkommen ausstehend
FAQ
Hier erhalten Sie Antworten auf Fragen zu Weave, Lead Agency und International Co-Investigator Scheme. Weitere Informationen finden Sie auf den länderspezifischen Seiten. Falls Sie zusätzliche Fragen zu diesen Abkommen haben, wenden Sie sich bitte an die SNF-Geschäftsstelle.
Welche Beiträge aus welchen Förderinstrumenten zählen zur Obergrenze für gleichzeitig laufende Beiträge gemäss Artikel 15.1 des Reglements über die Projektförderung?
Für die Bestimmung der Anzahl gleichzeitig laufender Beiträge der Projektförderung zählen Beiträge aus folgenden Förderinstrumenten: Ambizione, Eccellenza, Practice-to-Science, PRIMA, Projekte zu Gesundheit und Wohlergehen, Projektförderung, Sinergia und Weave/Lead Agency/International Co-Investigator Scheme.
Die Liste aller Förderinstrumente finden Sie hier (PDF).
Kann ich ein abgelehntes Sinergia-Gesuch erneut einreichen?
Ja, Sie können ein abgelehntes Sinergia-Gesuch erneut einreichen, allerdings jetzt als Projektförderungsgesuch. Forschende konnten im April 2023 zum letzten Mal Gesuche für einen Förderbeitrag im Rahmen von Sinergia einreichen. Im Sommer 2023 hat der SNF das Programm Sinergia in die Projektförderung integriert. Er führt damit die kollaborative und interdisziplinäre Forschung in seinem wichtigsten Förderinstrument zusammen und kann entsprechende Projekte künftig noch stärker unterstützen.
Gilt die Grenze von 250’000 Franken pro gesuchstellende Person und Jahr für alle Gesuchstellenden einzeln?
Nein, die Gesuchstellenden können die Mittel unter sich aufteilen. Die durchschnittlichen Gesamtausgaben dürfen die Grenze von 250’000 Franken pro gesuchstellende Person und Jahr nicht überschreiten. Bitte beachten Sie, dass davon maximal 200'000 Franken pro Jahr für Personalkosten (inkl. Sozialabgaben) beantragt werden dürfen.
Diese Regel gilt auch für Gesuchstellende aus dem Ausland, die sich für das International Co-Investigator Scheme bewerben. Bitte beachten Sie, dass das von diesen Gesuchstellenden beantragte Budget 50 Prozent (30 Prozent für GSW-Projekte mit Grossbritannien) des beantragten Gesamtbudgets nicht überschreiten darf.
Bei Weave/Lead-Agency-Gesuchen sind die Budgets für Gesuchstellende aus dem Ausland nicht Teil des vom SNF bewilligten Förderbeitrags. Der SNF übernimmt keine Kosten, die im Land der ausländischen Gesuchstellenden anfallen.
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